Verpflichtender Smartmeter Rollout für Zähler im Bereich Wärme kommt
Seit dem Jahr 2016 ist es für den Sektor Strom längst bekannt, dass nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in den kommenden Jahren für alle Letztverbraucher ab einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh ein verpflichtender Einbau von intelligenten Messsystemen (iMsys) kommt, welche die Verbrauchswerte über ein Kommunikationsnetz direkt an den Messstellenbetreiber übermitteln. Eine ähnliche Verpflichtung ist nun mit dem Smartmeter Rollout im Bereich Wärme angestoßen worden. Im Rahmen des EU-Winterpakets, welches letztes Jahr beschlossen wurde und als eines der nächsten großen Liberalisierungspakete betrachtet werden kann, steht nun der nächste Smartmeter Rollout im Sektor Wärme an.
Im Rahmen der neuen Energieeffizienzrichtlinie sieht die EU einen Rollout für alle Heizkostenverteiler, Wärmemengen-, Kältemengen- und Trinkwarmwasserzähler vor, welche in den nächsten Jahren fernauslesbar sein müssen. Somit wird es für EVUs nicht nur einen Rollout im Sektor Strom, sondern auch im Sektor Wärme geben.
Der Smartmeter Rollout im Detail
Der Smartmeter Rollout im Bereich Wärme soll im Jahr 2020 beginnen. Ab dem 25. Oktober dieses Jahres dürfen nur noch Heizkostenverteiler, Wärmemengen-, Kältemengen- und Trinkwarmwasserzähler verbaut werden, welche fernauslesbar sind. Bis zum Jahr 2027 müssen sämtliche Heizkostenverteiler und Zähler umgerüstet sein. Unter einer Fernauslesung wird entweder eine Übertragung der Messwerte über ein Funknetz verstanden (Bsp. GSM, LoRaWAN etc.) oder eine Walk-by-Auslesung, bei der ein Betreten der Wohnung nicht mehr notwendig ist, sich aber eine Person im Rahmen der Ablesung in der unmittelbaren Nähe des Zählers befinden muss. Betroffen sind alle Liegenschaften, welche über eine zentrale Wärmeversorgung oder einen Fernwärmeanschluss verfügen. Eine Fernauslesung kann nur dann verweigert werden, wenn eine Implementierung aus technischen Gründen nicht möglich ist oder in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Aufwand steht und keine Kosteneffizienz gegeben ist.
Verpflichtung zur monatlichen Abrechnung
Mit der Neuregelung der Energieeffizienzrichtlinie verfolgt die EU das Ziel, den Kunden für seinen Verbrauch zu sensibilisieren. Damit dies gelingt, soll der Verbraucher seine Abrechnung mehrmals pro Jahr erhalten, um einen Überblick über seinen Verbrauch zu erhalten. Als ersten Schritt sieht die Richtlinie einen Anspruch auf die Bereitstellung einer elektronischen Rechnung vor, sofern der Kunde dies verlangt. Eine Abrechnung hat grundsätzlich ab dem 25. Oktober 2020 zwei Mal pro Jahr zu erfolgen. Erhält der Kunde eine elektronische Rechnung, hat eine Abrechnung pro Quartal zu erfolgen. Ab dem 01. Januar 2022 muss eine monatliche Bereitstellung der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erfolgen. Auf Anfrage des Kunden sind außerdem die Lastgänge kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde diese z. B. für seinen eigenen Energiedienstleister benötigt. Die Energieabrechnung muss den Transparenzvorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechend nach den Vorgaben des Anhangs VIIA erstellt werden. Demnach sind die Mess- und keine Schätzwerte für die Abrechnung zu verwenden.
Aufbau der Abrechnung
Im Rahmen der Rechnungsstellung sind nach Anhang VIIA die geltenden Preise, der tatsächliche Energieverbrauch bzw. der Ablesewert der Heizkostenverteiler anzugeben. Zu nennen sind ebenfalls der Brennstoffmix und die damit verbundene Menge an Treibhausgasemissionen, eine Erläuterung der erhobenen Steuern, Abgaben und der Zolltarif. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben jedoch die Möglichkeit, die Auflistung der Treibhausgasemissionen auf Kunden mit einer thermischen Leistung von mehr als 20 MW zu beschränken.
Zur Sensibilisierung des Verbrauchers ist der Vorjahresverbrauch, vorzugsweise in einer grafischen Aufbereitung, anzugeben. Dabei sind die Werte von klimabezogenen Faktoren zu bereinigen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Zusätzlich ist der Kunde mit einem ermittelten Durchschnittsnutzer seiner Kundengruppe zu vergleichen. Daneben sind die Kontaktdaten des Unternehmens zu nennen sowie ein Verweis auf Energieagenturen, welche konkrete Informationen über Maßnahmen zur Energieeffizienz bereitstellen. Ebenfalls eine Kontaktstelle für Beschwerden ist zu nennen.
Smartmeter Rollout – items-Komplettlösung für die Fernwärme
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie hat die items GmbH bezüglich des Smartmeter Rollouts eine Komplettlösung entwickelt, welche die Anforderungen komplett umsetzt. Herzstück der Lösung bildet ein IoT-Funknetz, welches die Fernauslesbarkeit von Zählern sicherstellt sowie eine Integration in das Abrechnungssystem, um die elektronische Rechnung zu erzeugen.
Als IoT-Funknetz wird im ersten Schritt ein LoRaWAN-Netz aufgebaut, mit dem eine Fernauslesung zu erfolgen hat. LoRaWAN-Netze zeichnen sich vor allem durch ihre gute Gebäudedurchdringung sowie Reichweite aus, weswegen sie sich perfekt für die Auslesung von Zählern eignen. LoRaWAN-fähige Sensorik ist bereits heute verfügbar und kann standartmäßig von vielen bekannten Herstellern bezogen werden. Voraussetzung ist der Aufbau von mehreren LoRaWAN-Gateways sowie einem LoRaWAN-Netzwerkserver. Die Daten werden an einen IoT-Datahub bereitgestellt, welcher die Daten entschlüsselt, aufbereitet, persistiert und verwaltet. Der IoT-Datahub ist auch in der Lage, über verschiedene Schnittstellen die Daten zu verarbeiten, die über eine Walk-by-Ablesung erhoben wurden. So können beide Technologien genutzt werden, wenn die Auslesung einer Liegenschaft aus Kostengründen einmal nicht über LoRaWAN erfolgen sollte.
Der IoT-Datahub gibt die Daten über eine MQTT-Schnittstelle an eine IoT-ERP-Bridge weiter, welche die Messwerte mit dem Zählpunkt verknüpft und die Daten für das Abrechnungssystem vorbereitet. Nach der Aufbereitung der Daten erfolgt eine Integration in das jeweilige Abrechnungssystem. In der dargestellten Abbildung handelt es sich um eine Integration in das SAP IS-U. Allerdings ist auch eine Integration von anderen Abrechnungssystemen problemlos möglich. Ist die elektronische Abrechnung im SAP-System erstellt, kann die Bereitstellung der elektronischen Abrechnung auf zwei Wegen erfolgen. Verfügt das EVU bereits über ein Kundenportal, so können die Informationen in das Portal übertragen werden. Falls keine Portallösung zur Verfügung steht, kann ein automatisches Mailling aus dem SAP IS-U heraus erfolgen, sofern die E-Mailadresse hinterlegt wurde. Der Aufbau eines eigenen Portals kann so vermieden werden.
Die Lösungsbausteine der items in der Übersicht
Der Aufbau der Fernwärme Smartmetering Lösung setzt sich aus Sicht der items aus vier Lösungsbausteinen zusammen. Einmal aus dem Bereich Metering, bei dem es primär um die Auswahl und den Einbau geeigneter Hardware geht. Der Einbau der Hardware erfolgt grundsätzlich durch das EVU, allerdings kann die items bei der Auswahl geeigneter Sensorik bzw. dem Auslesen von bereits verbauter Sensorik unterstützen.
Der zweite Baustein, die Ablesung, beinhaltet den Aufbau des LoRaWAN-Netzes. Dieses beinhaltet die Bereitstellung eines LoRaWAN-Netzwerkservers, einer IoT-Datahub-Plattform zur Verarbeitung der Informationen sowie die Bereitstellung und Konfiguration der LoRaWAN-Gateways. Die Montage der Gateways kann wahlweise durch das EVU selbst oder einen Dienstleister der items erfolgen. Durch den Aufbau des LoRaWAN-Netzes wird die Voraussetzung geschaffen, die gesetzliche Anforderung der Fernauslesbarkeit sicherzustellen. Gleichzeitig kann das Netz auch für weitere Anwendungsfälle, wie z. B. zur Überwachung des Fernwärmenetzes verwendet werden.
Der Dritte Baustein Abrechnung beinhaltet die Bereitstellung der IoT-ERP-Bridge inkl. Integration des Abrechnungssystems, das zur Rechnungserstellung notwendig ist. Die eigentliche Bereitstellung der elektronischen Rechnungen erfolgt im Baustein Kundeninteraktion entweder über die Anbindung eines bestehenden Kundenportals oder mit einer automatisierten Mail aus dem Abrechnungssystem.