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Werden Ladesäulenbetreiber bilanzkreispflichtig?

In seinem neuen Artikel beschreibt Marcel Linnemann, Innovationsmanager der items GmbH, die potenziellen Veränderungen, die durch einen neuen Netznutzungsvertrag für Ladesäulenbetreiber auf uns zukommen könnten. Die BNetzA prüft aktuell, ob Ladesäulenbetreiber nicht mehr als Letztverbraucher, sondern als Lieferant oder neuer Akteur zu behandeln ist. Mit der Neufassung des Netznutzungsvertrags greift die BNetzA diese Diskussion nun auf und könnte unter anderem dafür sorgen, dass Ladesäulennutzer demnächst ein Auswahlrecht des Stromlieferanten an der Ladesäule haben könnten.

Mehr dazu im Artikel von Marcel Linnemann in der energate.