Energiewirtschaftliche Perspektiven 2026
Was die kommunale Energiewirtschaft erwarten kann
2026 wird für Stadtwerke und kommunale Energieversorger ein Jahr der entscheidenden Weichenstellungen. Die Bundesregierung und die EU setzen zentrale Reformen um, die die Rahmenbedingungen für das Geschäft grundlegend verändern. Nachfolgend die wichtigsten Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen im Überblick:
Kostenentlastungen und neue Finanzierungsmodelle
Netzentgelte: Durch einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro werden die Netzentgelte 2026 spürbar gesenkt. Für Haushalte ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 100 Euro pro Jahr. Allerdings sind Versorger nicht verpflichtet, diese Senkung vollständig weiterzugeben, und die regionale Verteilung ist unterschiedlich.
Stromsteuer: Für die Industrie und Land-/Forstwirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf den EU-Mindestwert gesenkt. Für Haushalte bleibt eine umfassende Entlastung aus, was in der Branche für Kritik sorgt.
Gasspeicherumlage: Die Übernahme der Umlage durch den Bund (rund 3 Mrd. Euro) entlastet Haushalte um durchschnittlich 58 Euro pro Jahr.
Fazit: Die Maßnahmen bringen kurzfristig Entlastung, bieten aber keine langfristige Preissicherheit oder Lenkungswirkung für die Energiewende.
Netzentgeltsystematik (AgNes) – Digitalisierung und Flexibilität im Fokus
Reformprozess: Die BNetzA arbeitet an einer grundlegenden Reform der Netzentgelte. Künftig sollen kapazitäts- und zeitvariable Modelle gelten, die Flexibilität und Digitalisierung voraussetzen.
Chancen und Herausforderungen: Stadtwerke müssen ihre Abrechnungssysteme und IT-Infrastruktur anpassen, was Investitionen und Know-how erfordert. Gleichzeitig entstehen neue Geschäftsfelder, etwa durch dynamische Tarife und Flexibilitätsvermarktung.
Fahrplan: Bis Ende 2026 werden die Eckpunkte und die finale Festlegung erarbeitet, die verpflichtende Umsetzung startet 2029.
Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Ausschreibungen: Die Bundesregierung plant Ausschreibungen für 12 GW neue Kraftwerksleistung, vor allem für Gaskraftwerke. Der Start des Kapazitätsmarktes ist für 2027 vorgesehen, erste Ausschreibungen erfolgen frühestens Ende 2026.
Wasserstoff: Die Integration von H₂-ready-Kapazitäten ist als Brückentechnologie vorgesehen, der Hochlauf hängt aber von klaren EU- und Bundesvorgaben ab.
Risiko: Verzögerungen bei der Gesetzgebung könnten die Versorgungssicherheit ab 2030 gefährden.
EEG-Reform und Förderlandschaft
Die bestehende EEG-Förderung läuft Ende 2026 aus. Die Bundesregierung plant eine EEG-Novelle 2.0 mit neuen Vergütungsmodellen (z. B. Contracts for Difference).
Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Systemdienstleistungen und Marktsignale. Unternehmen müssen sich auf komplexere Förderbedingungen und neue Finanzierungsmodelle einstellen.
Kapazitätsmechanismus: Parallel wird ein Konzept entwickelt, wie steuerbare Erzeugungskapazitäten künftig ermittelt und finanziert werden können. Die Entscheidung über den Ansatz (zentral, dezentral oder kombiniert) soll bis 2027 fallen.
Digitalisierung und Messwesen
Man könnte meinen, wenn man den 24-Stunden Lieferantenwechsel hinter sich gebracht hat und all die anderen voraussetzungsvollen Digitalisierungsprojekte in 2025, dann sollte man bestens für 2026 gewappnet sein. Denn auch die Rollout-Quote ist bis Ende 2025 auf die geforderten 20 Prozent gekommen. Mit anderen Worten: Die Digitalisierung des Energiesystems schreitet 2026 weiter voran.
Die Novelle des EnWG/MsbG hat im Februar Smart-Meter-Rollouts wirtschaftlicher gemacht und legt mehr Fokus auf den Nutzen der Steuertechnik.
Unternehmen im Energiesektor investieren erheblich in digitale Zwillinge, Mess- und Steuertechnik sowie IT-Infrastruktur. Ohne moderne Datenarchitektur ist eine zukunftssichere Transformation kaum möglich; KI ist inzwischen Standard.
Während große Wettbewerber wachsen, stehen regionale Versorger unter Druck. Das Energiewendemonitoring zeigt: Digitalisierung kann Systemkosten deutlich senken, etwa durch weniger Netzausbau. Politische Maßnahmen wie beschleunigter Rollout und Prozessdigitalisierung wurden vorangetrieben, erste Schritte erfolgten mit der EnWG-Novelle im November. Die Branche erwartet für 2026 noch stärkere Digitalisierung, besonders bei Netzprozessen, und rückt Cybersicherheit sowie regulatorische Vorgaben weiter in den Fokus.
LFW24h Gas: Keine zusätzlichen IT-Anpassungen zu erwarten
Zum 01.01.2026 soll gemäß Artikel 12 des EU-Gas- und Wasserstoffpakets der Lieferantenwechsel in 24 Stunden auch für die Sparte Gas (LFW24h Gas) durch die Marktteilnehmer umgesetzt sein.
Die am 23.12.2025 in Kraft getretene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die EU-Vorgabe 1:1 übernommen.
Wie schon wiederholt an dieser Stelle unterstrichen, ist es in der Praxis nicht realistisch, die Umsetzung zum 01.01.2026 in den Systemen umzusetzen, auch wenn der LFW24 Gas nicht so umfangreich ausfallen wird, wie der LFW24 Strom.
Die BNetzA hat mitgeteilt, dass sie erst auf Basis des beschlossenen Gesetzes Regelungen zum LFW 24 Gas im EnWG treffen kann. Die Behörde verfolgt das Ziel einer möglichst engen Auslegung der Gesetzgebung und damit eine schlanke und effiziente Umsetzung für alle Beteiligten.
Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, sobald erste Informationen zu einer konkreten Umsetzung erfolgen.
Energy Sharing und neue Marktsegmente
Rechtsrahmen: Ab Juni 2026 können BürgerInnen und Unternehmen lokal erzeugten erneuerbaren Strom gemeinschaftlich nutzen (Energy Sharing). Die Umsetzung hängt von der technischen Infrastruktur, z.B. von Smart Metern ab.
Technisch realisieren sich Energy-Sharing Modelle in einer Viertelstundenbilanzierung von Stromerzeugung und -verbrauch. Der Erfolg von Energy Sharing Projekten profitiert daher von einer hohen Durchdringung mit Smart Metern. Es sind jedoch auch RLM-Messungen möglich, was bedeutet, dass Energy Sharing nicht nur auf das Niederspannungsnetz reduziert bleiben musss. Allerdings heißt es hier noch etwas Geduld, da nach dem Inkrafttreten des §42c EnWG am 23.12.2025 die Bundesnetzagentur am Zuge ist, die nächsten Schritte in Richtung Marktkommunikation auszuarbeiten.
Energy Sharing = großer Wurf? – eher ein Etappensieg!
Netzzugang und Speicherintegration
Der Ausbau von Künstlicher Intelligenz ist auf leistungsfähige Rechenzentren angewiesen, die wiederum zuverlässige Netzanschlüsse bedürfen. Gleichzeitig wollen immer mehr Industriebetriebe elektrifizieren, was ebenfalls raschen Zugang zu den Stromnetzen voraussetzt.
Schließlich sind die Speicher zu nennen: 2025 genehmigten Netzbetreiber den Netzanschluss von 46 Gigawattstunden Speicher auf Mittelspannungsebene.
9.710 Anschlussanfragen für Batteriespeicher, die auf der Mittelspannungsebene in Betrieb gehen sollen, erhielten die Netzbetreiber im vergangenen Jahr. Damit verbunden sind 400 Gigawatt Leistung und 661 Gigawattstunden Kapazität. Auf Übertragungsnetzebene sind für die kommenden Jahre große Batteriespeicher mit 51 Gigawatt genehmigt.
Nach den Auswertungen der Bundesnetzagentur haben die Netzbetreiber im vergangenen Jahr rund 3.800 Netzanschlusszusagen erteilt. Dabei seien auch Anträge aus den Jahren vor 2024 berücksichtigt.
Die Batteriespeicher mit Zusage verfügten zusammen über 25 Gigawatt Leistung und 46 Gigawattstunden Kapazität. Ob alle zugesagten Projekte wirklich kommen, sei jedoch offen, da es zwar eine Verpflichtung für die Netzbetreiber gebe, einen Netzanschluss zu ermöglichen, nicht jedoch für die Speicherprojektierer, ihre Projekte wirklich umzusetzen.
Wärme und KWK
Gebäudemodernisierung: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG. Es werden EU-Vorgaben integriert, der Fokus liegt auf Dekarbonisierung und Effizienz.
KWK-Förderung: Eine Verlängerung der KWK-Förderung über 2026 hinaus ist wahrscheinlich, um Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Fazit
2026 wird für Stadtwerke und kommunale Energieversorger ein Jahr der entscheidenden Weichenstellungen. Kommunale Energieversorger stehen vor der Aufgabe, ihre Geschäftsmodelle, IT-Systeme und internen Prozesse gezielt an die sich wandelnden regulatorischen und technischen Anforderungen anzupassen. Die notwendigen Investitionen in Digitalisierung, Flexibilität und innovative Geschäftsmodelle sind dabei nicht nur Voraussetzung für die Erfüllung neuer Vorgaben, sondern eröffnen zugleich attraktive Möglichkeiten zur Erschließung zusätzlicher Erlösquellen. Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, sind mehr Transparenz und verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich, denn kurzfristige Gesetzesänderungen und Ad-hoc-Entscheidungen erschweren die Planung und Umsetzung erheblich. Wer jedoch frühzeitig auf digitale Lösungen, flexible Strukturen und lokale Wertschöpfung setzt, kann sich als Vorreiter und Innovationsmotor in der Region etablieren.


