11. März 2026

Baukostenzuschüsse: Zwischen ordnungspolitischer Lenkung und systemischer Wettbewerbsverzerrung

Die Energiewende steht und fällt mit der Flexibilisierung und einer durchdachten, kosteneffizienten Modernisierung bzw. dem Ausbau der Stromnetze. Baukostenzuschüsse (BKZ), also die finanzielle Beteiligung von AnlagenbetreiberInnen an den Kosten für den Netzanschluss oder die -verstärkung, sind dabei z.B. im Rahmen des Netzpakets oder des Agnes-Prozesses in aller Munde. 40 – 150 Euro pro Kilowattstunde Anschlussleistung werden derzeit von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt. Doch was auf den ersten Blick als wirtschaftlich sinnvolle Lenkungsmaßnahme erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Zementierung bestehender Marktstrukturen mit weitreichenden Folgen für Wettbewerb, Investitionssicherheit und die Rolle kommunaler Energieversorger.

BKZ & Mako-Prozesse

Für IT-Dienstleister kommunaler Energieversorger bringt die neue Baukostenzuschuss-Systematik nicht unerhebliche Aufgaben mit sich:

Prozessintegration:

  • Die Abbildung der Baukostenzuschüsse muss nahtlos in bestehende SAP-Module (z. B. IS-U, CRM, Abrechnung) integriert werden. Hierzu sind neue Datenmodelle, Schnittstellen und Workflows erforderlich, die sowohl die regulatorischen Vorgaben als auch die individuellen Anforderungen der Netzbetreiber massenmodelltauglich berücksichtigen.

Marktkommunikation

  • Die Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Regulierungsbehörden wird komplexer. Neue Nachrichtenformate, Fristen und Prüfmechanismen müssen in die MaKo-Prozesse eingebunden werden.

Datenmanagement und Compliance

  • Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der BKZ-Berechnung werden zum zentralen Prüfstein, sowohl für interne Audits als auch für externe Prüfer und die BNetzA.

Baukostenzuschüsse zwischen Lenkung und Oligopol

Baukostenzuschüsse sind im Kern ein Instrument, um die Kosten für den Anschluss neuer Stromerzeugungsanlagen, etwa Solarparks, Windkraftwerke oder Batteriespeicher, verursachergerecht zu verteilen. Sie setzen einen marktwirtschaftlichen Anreiz: Gebaut wird dort, wo der Netzanschluss bereits vorhanden oder günstig ausgebaut werden kann. So sollen volkswirtschaftlich ineffiziente Investitionen vermieden und der Netzausbau optimiert werden.

Doch die jüngsten Gesetzesinitiativen und das parallellaufende AgNes-Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigen: Die Umsetzung ist alles andere als trivial. Während das sogenannte Netzpaket des BMWK dem Netzbetreiber eine erhebliche Steuerungsfunktion zuweist, läuft das AgNes-Verfahren Gefahr, durch gesetzgeberische Schnellschüsse überholt zu werden. Die Folge: Rechtsunsicherheit, Planungsrisiken und eine potenzielle Schwächung der unabhängigen Regulierung.

Auswirkungen auf kommunale Energieversorger

Für kommunale EVU ist die neue Baukostenzuschuss-Systematik ein zweischneidiges Schwert. Einerseits eröffnet sie die Möglichkeit, durch gezielte Standortwahl und Kooperation mit Netzbetreibern Anschlusskosten zu optimieren. Andererseits verschärft sie den Wettbewerb um attraktive Standorte, insbesondere dort, wo bestehende Infrastruktur, z. B. ehemalige Kernkraftwerksstandorte, bereits vorhanden und abgeschrieben ist.

Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch in der systemischen Wettbewerbsverzerrung: Großkonzerne mit Altstandorten profitieren von minimalen Baukostenzuschüssen, während Newcomer und kommunale Akteure an anderen Standorten mit erheblichen Zusatzkosten konfrontiert werden. Darauf weist auch das Bundeskartellamt in seinem jüngsten Bericht hin. Das Risiko: Die ohnehin dominante Marktstellung der „alten“ Stromwirtschaft wird in die neue Energiewelt verlängert. Wenn Baukostenzuschüsse also künftig darüber entscheiden, wer in Deutschland Strom erzeugen oder speichern darf und damit die Weichen für die Energiewelt von morgen stellt, dann stellt sich die Frage: Sind wir bereit, die Zukunft der Energieversorgung einer Systemlogik zu überlassen, die das Oligopol der Vergangenheit in die Märkte der Zukunft trägt? Oder anders gefragt: Ist es ordnungspolitisch vertretbar, dass die Zukunft der deutschen Stromwirtschaft auf den Fundamenten einer Infrastruktur gebaut wird, die von der Allgemeinheit finanziert und nun von wenigen Konzernen genutzt wird, während neue Akteure systematisch benachteiligt werden? Oder braucht es nicht gerade jetzt einen neuen Ordnungsrahmen, der Innovation, Wettbewerb und Gemeinwohl gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt?

Standortvorteile durch Altinfrastruktur

Das Problem liegt dabei nicht nur in der ökonomischen Logik, sondern vor allem in der ordnungspolitischen Wirkung: Großkonzerne wie RWE, ENBW und Vattenfall verfügen über zahlreiche Standorte, an denen ehemals Kernkraftwerke betrieben wurden. Diese Standorte sind mit leistungsfähigen Netzanschlüssen, Transformatoren und sonstiger Infrastruktur ausgestattet, die bereits voll bezahlt, abgeschrieben und von der öffentlichen Hand subventioniert wurden. Für neue Projekte wie Batteriespeicher oder Solarparks fallen dort kaum Baukostenzuschüsse an, weil der Netzanschluss praktisch „gratis“ ist.

Neue Marktteilnehmer, insbesondere kommunale Energieversorger oder innovative Unternehmen, stehen vor dem Problem, dass sie für den Netzanschluss ihrer Anlagen an weniger erschlossenen Standorten hohe Baukostenzuschüsse zahlen müssen. Das erhöht die Investitionskosten und erschwert den Markteintritt. Die Folge: Die Großkonzerne erhalten einen Startvorteil, den sie nicht durch eigene Innovationsleistung, sondern durch historische Standortprivilegien erlangen.

Zementierung alter Marktstrukturen

Die Energiewende sollte eigentlich den Wettbewerb fördern und neue Akteure ins Spiel bringen. Doch die Baukostenzuschüsse bewirken das Gegenteil: Die Großkonzerne können ihre angestammte Marktposition in die neue Energiewelt übertragen, weil sie systematisch bevorzugt werden.

Die Entscheidung, wo und wie gebaut wird, liegt letztlich beim Netzbetreiber. Dieser ist nicht selten ein Unternehmen aus dem Kreis der Großkonzerne. Damit wird einer privatwirtschaftlichen Instanz eine hoheitliche Steuerungsfunktion übertragen, ohne dass eine wirksame Kontrolle durch Wettbewerbsbehörden oder Regulierungsinstanzen erfolgt. Weder Bundeskartellamt noch Bundesnetzagentur haben bislang eingegriffen, obwohl die Wettbewerbsverzerrung offensichtlich ist.

Diese systemische Bevorzugung der Großkonzerne gefährdet die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung und bei InvestorInnen. Wer als Newcomer oder kommunaler Akteur mit hohen Kosten und bürokratischen Hürden konfrontiert wird, verliert Motivation und Kapital. Die Innovationskraft des Marktes wird gebremst, während die alten Strukturen erhalten bleiben.

Fazit

Die Energiewende braucht offene, faire und innovationsfreundliche Wettbewerbsbedingungen. Die Baukostenzuschüsse sind in den aktuellen Eckpunktepapieren und Vorschlägen kein neutraler Anreizmechanismus. Sie wirken zunächst einmal einseitig: Der Anschlussbegehrende zahlt für die Netzverstärkung oder den -ausbau eine nicht unerhebliche Summe, ohne im Gegenzug z.B. eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahren erwirken zu können. Weiterhin zahlen Speicher, die eine hohe netzdienliche Wirkung entfalten können, sobald sie die richtigen Marktsignale empfangen, hohe Kosten, die kaum planbar sind: Netzbetreiber können die Höhe des BKZ in ihrem Netzgebiet frei bestimmen. Sie können einerseits durch einen hohen BKZ ein marktliches Signal setzen, dass das Netz in ihrem Gebiet zu überlasten droht und daher nur sehr finanzstarke Verbraucher aufnehmen kann. Wie aber kann man sicher sein, dass BKZ nicht nur die Netzsituation widerspiegelt, sondern in Zeiten knapper werdender Kassen als ein (Quer-)Refinanzierungsinstrument angesehen werden?

Dr. Constanze Adolf

Stabstellenleiterin Energiewirtschaft: Strategie & Wissen
Constanze Adolf ist promovierte Bankkauffrau mit internationalem Studium. Seit 2024 ist sie Senior Managerin bei der items GmbH & Co. KG, wo sie den Stabsbereich „Strategie & Wissen“ Energiewirtschaft mit aufbaut und das Berliner Büro leitet. Zuvor war sie als Managing Director und Senior Partner in zwei Beratungshäusern tätig, mit Schwerpunkt auf Energy & EU Affairs. Bei einem Energiespeicher-Start-up verantwortete sie zuvor das Business Development. Mehr als 16 Jahre Erfahrung in Brüssel prägen ihre Expertise in der EU-Energie-, Klima- und Nachhaltigkeitspolitik, unter anderem als Executive Director von Green Budget Europe und Generalsekretärin der EUFED. In diesem Blog beleuchtet sie aktuelle regulatorische Entwicklungen und Trends für Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Akteure.