Netzanschluss wird digital:
Was das neue Paket für Netzbetreiber verändert
Kaum ein Thema hat die Energiebranche dieses Jahr so beschäftigt, wie die EEG-Novelle 2027, die seit Bekanntwerden erster Leaks im Februar in einem Atemzug mit dem auf den 13.01.2026 datierten Referentenentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“, kurz, dem Netzanschlusspaket, genannt wird. Am 29.07.2026 hat das Bundeskabinett beide Gesetzesentwürfe beschlossen.
Während sich die politische Debatte vor allem um Ausbauziele und Fördermechanismen dreht, gerät ein anderer Aspekt leicht aus dem Blick: Die Digitalisierungsagenda des Netzanschlusspakets. Gerade sie könnte die Arbeit von Netzbetreibern und kommunalen Energieversorgern grundlegend verändern. Der Gesetzentwurf zu den §§ 17a–17f Energiewirtschaftsgesetz-Entwurf (EnWG-E) stellt das Netzanschlussverfahren grundlegend neu auf und fordert insbesondere von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern transparente, effiziente und diskriminierungsfreie Prozesse. Priorisierungskriterien und digitale End-to-End-Prozesse sollen den Anschluss und die Kapazitätsvergabe modernisieren. Aber eines nach dem anderen.
Mehr Anschlussanfragen treffen auf knappe Kapazitäten
Industriebetriebe, Rechenzentren, Speicher und Erneuerbare-Energien-Anlagen benötigen leistungsfähige Netzanschlüsse. Die Zahl der Anfragen steigt und mit ihr der Druck auf Netze, Personal und Bearbeitungsprozesse. Zusätzlich binden Mehrfachanfragen und Projekte, die später nicht realisiert werden, Ressourcen und blockieren zeitweise verfügbare Kapazitäten.
Das Netzanschlusspaket soll deshalb nicht nur einzelne Verfahrensschritte beschleunigen. Es stellt den Prozess insgesamt neu auf. Digitale Portale, transparente Kapazitätsinformationen und nachvollziehbare Kriterien für Priorisierung und Reservierung sollen dafür sorgen, dass Anschlussbegehren effizienter bearbeitet und knappe Kapazitäten gezielter vergeben werden.
Damit greift die Bundesregierung die bereits unter der Ampelkoalition begonnene Digitalisierung des Netzanschlusses wieder auf. Was in der Niederspannung vielerorts bereits üblich ist, soll auf weitere Netz- und Spannungsebenen ausgeweitet werden.
Mehr Transparenz – aber nicht um jeden Preis
Eine zentrale Regelung enthält § 17c EnWG-E. Netzbetreiber sollen verfügbare Anschlusskapazitäten auf geografischen Karten veröffentlichen und monatlich aktualisieren. Hinzu kommt ein Online-Werkzeug, über das Anschlussinteressierte ab einer Nennleistung von 135 Kilowatt unverbindliche Auskünfte zu möglichen Netzverknüpfungspunkten erhalten können. Die Angaben schaffen jedoch keinen Rechtsanspruch auf die ausgewiesene Kapazität.
Für Projektentwickler und Unternehmen kann dies die Standortwahl erleichtern und Fehlplanungen vermeiden. Netzbetreiber müssen dafür allerdings belastbare und aktuelle Daten bereitstellen sowie offenlegen, nach welchen Kriterien sie Kapazitäten berechnen.
Die gewünschte Transparenz hat zugleich eine sicherheitsrelevante Kehrseite. Werden Kapazitätsdaten zu detailliert veröffentlicht, könnten daraus Netzstrukturen sowie mögliche Schwachstellen abgeleitet werden. Gefragt ist deshalb eine sorgfältige Balance: Öffentlich zugängliche Informationen auf der einen, der Schutz kritischer Infrastruktur auf der anderen Seite. Denkbar sind abgestufte Zugriffskonzepte mit geschützten Kundenportalen, rollenbasierten Berechtigungen, Protokollierung und regelmäßigen Berechtigungskontrollen.
Der Netzanschluss wird zum digitalen End-to-End-Prozess
Bis zum 1. Januar 2028 sollen Netzbetreiber Portale einrichten, über die sich das gesamte Anschlussverfahren digital abwickeln lässt (§ 17e EnWG-E). Dies gilt von der Antragstellung über die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen bis zur Inbetriebnahme.
§ 17d EnWG-E ergänzt diese Vorgabe um verbindlichere Statusinformationen:Anschlussinteressierte sollen spätestens drei Monate nach Eingang ihres Begehrens verständlich über den Bearbeitungsstand und das weitere Vorgehen informiert werden. Liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor, ist die Information mindestens alle drei Monate zu aktualisieren. Darüber hinaus sollen Netzbetreiber allgemein erläutern, wie die Prüfung abläuft und welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.
Damit steigt nicht nur der Digitalisierungsdruck. Auch Fristensteuerung, Dokumentation und Kundenkommunikation müssen verlässlich ineinandergreifen. Ein Portal allein genügt dabei kaum. Entscheidend ist, ob die dahinterliegenden Fachprozesse und Systeme tatsächlich durchgängig zusammenarbeiten.
Abschied vom reinen Windhundprinzip
Besonders weitreichend ist die geplante Möglichkeit, Anschlussbegehren nach sachlichen Kriterien zu priorisieren (§ 17b EnWG-E). Bislang gilt grundsätzlich: Wer zuerst vollständige Unterlagen einreicht, kommt zuerst zum Zug. Dieses „Windhundprinzip“ kann dazu führen, dass auch wenig konkrete oder spekulative Vorhaben Kapazitäten blockieren.
Künftig können Kriterien wie Versorgungssicherheit, Ausbauziele für Erzeugungs- und Speicheranlagen oder Flächenausweisungen in der Raumordnungs- und Bauleitplanung berücksichtigt werden. Sachlich vorrangige Projekte könnten dadurch bevorzugt und Kapazitäten für sie freigehalten werden. Früher eingegangene Anfragen dürften gegebenenfalls zurückgestellt werden.
Für Verteilnetzbetreiber ist die Priorisierung eine Option, keine allgemeine Pflicht. Sie können ein von den Übertragungsnetzbetreibern entwickeltes und durch die Bundesnetzagentur bestätigtes Konzept übernehmen. Jede Entscheidung muss jedoch transparent, objektiv und diskriminierungsfrei erfolgen, was andererseits klar definierte Regeln, belastbare Entscheidungsgrundlagen und eine lückenlose Dokumentation voraussetzt.
Reservieren darf nicht Blockieren bedeuten
§ 17f EnWG-E sieht ergänzend vor, Anschlusskapazitäten ab 135 Kilowatt befristet zu reservieren. Die Reservierungsphasen sollen an konkrete Projektmeilensteine geknüpft werden. Werden diese nicht erreicht, kann die Kapazität wieder freigegeben werden.
Damit sollen realisierungsreife Projekte besser von Anfragen unterschieden werden, die vorsorglich gestellt oder nicht konsequent weiterverfolgt werden. Für die IT bedeutet dies, dass Reservierungsfristen, Nachweise und Meilensteine strukturiert erfasst werden müssen. Systeme sollten Fristabläufe erkennen, Wiedervorlagen auslösen und Entscheidungen revisionssicher dokumentieren können.
„Das Netz ist voll“ reicht nicht
Die grundsätzliche Anschlusspflicht bleibt weiterhin bestehen. Eine Ablehnung ist nach § 17 Abs. 2 EnWG-E möglich, wenn der Anschluss aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Eine pauschale Begründung genügt jedoch nicht. Das hat zur Folge, dass Netzbetreiber ihre Entscheidung technisch belastbar herleiten, in Textform begründen und nachvollziehbar kommunizieren müssen. Bei Kapazitätsmangel können zudem Angaben dazu erforderlich werden, welche Ausbaumaßnahmen notwendig wären und welche Kosten damit verbunden sind. Netzberechnung, Dokumentation und Kommunikation werden damit zu Teilen eines einheitlichen, rechtssicheren Prozesses.
Die eigentliche Arbeit beginnt hinter dem Portal
Für kommunale Energieversorger und ihre IT-Dienstleister liegt die Herausforderung weniger in der sichtbaren Benutzeroberfläche als in deren Integration. Netzdaten müssen aktuell, konsistent und in geeigneter Qualität verfügbar sein. Portale benötigen Schnittstellen zu Netzberechnung, Dokumentenmanagement, Kundenkommunikation, Fristensteuerung und den jeweils individuellen Prozesslandschaften der Energieversorger.
Hinzu kommen Rollen- und Berechtigungskonzepte, Protokollierung sowie Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Auch Priorisierungs- und Reservierungsentscheidungen müssen systematisch abgebildet werden. Bleiben Medienbrüche bestehen, drohen manuelle Nacharbeiten, widersprüchliche Statusmeldungen und rechtliche Risiken.
Die Umsetzung verlangt deshalb mehr als ein zusätzliches IT-Projekt. Kurzfristig sollten Netzbetreiber Prozesse, Datenbestände und Schnittstellen prüfen. Mittelfristig geht es um verbindliche Datenverantwortung und integrierte Workflows. Langfristig kann aus dem digitalen Netzanschluss ein Instrument aktiver Kapazitätssteuerung werden, das Netzplanung, Kundenanfragen und Investitionsentscheidungen enger miteinander verbindet.
Fazit: Digitalisierung ist der Schlüssel, aber kein Selbstläufer
Das Netzanschlusspaket macht den Netzanschluss zu einer strategischen Kernfunktion. Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Netzanschlussbegehren, gezielte Kapazitätssteuerung und eine bessere Kundenkommunikation, um knappe Kapazitäten transparenter, zügiger und nach nachvollziehbaren Kriterien zu vergeben. Dabei sollte die Komplexität der Umsetzung, insbesondere bei Integration bestehender Systeme und Datenqualität nicht unterschätzt werden. Je nach Netzgebiet, Datenlage und bestehender Prozesslandschaft kann dies erhebliche Anpassungen in IT- und Datensystemen erfordern.
Die Regelungen sollten damit auch Anschluss- und Investitionsentscheidungen von Netzbetreibern und Betreibern Erneuerbarer-Energien-Anlagen idealerweise so beeinflussen, dass neue Erzeugungskapazitäten bevorzugt in netzverträglicheren Regionen entstehen und strukturelle Netzengpässe sowie Redispatch-Mengen reduziert werden. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Anreize dafür setzen, dass Netzbetreiber kapazitätslimitierte Netzabschnitte mit hoher Priorität ausbauen, um die größten Engpässe schnell zu beseitigen.
Ob dies gelingt, entscheidet sich nicht allein am Gesetzestext. Ausschlaggebend sind Datenqualität, integrierte Prozesse, rechtssichere Entscheidungen und eine Systemlandschaft, die alle Beteiligten zuverlässig zusammenführt.
Quellen:
BDEW: BDEW-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket, abgerufen am 27.07.2026
Bitkom: Änderung des EnWG zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens, abgerufen am 29.07.2026
BMWK: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens, abgerufen am 29.07.2026
BMUKN: Kabinettbeschluss zum Netzanschlusspaket und EEG-Novelle, abgerufen am 29.07.2026
Stadt + Werk: Stellungnahmen zu Reformschritten, abgerufen am 29.07.2026
Stadt + Werk: Stellungnahmen zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket, abgerufen am 22.07.2026
VKU: VKU-Ersteinschätzung zum Start der Verbändeanhörung, abgerufen am 21.07.2026
ZfK: Höheres Anschlagsrisiko: Reiche reagiert auf Branchensorgen, abgerufen am 30.07.2026


