STATUS QUO ENERGY SHARING – Ambition trifft auf Realität. Regulatorischer Rahmen ab 01.06.2026
Donnerstag, 11. Juni 2026 | 10:00 – 11:00 Uhr
Microsoft Teams Webinar
Mit § 42c EnWG hat der Gesetzgeber Ende 2025 erstmals einen Rechtsrahmen geschaffen, der Energy Sharing in Deutschland formal ermöglicht. Gemeint ist die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie und zwar auch dann, wenn Erzeugung und Verbrauch nicht im selben Gebäude stattfinden. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zu Mieterstrom (§ 42a EnWG) und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG). Energy Sharing erweitert diese Logik erstmals in den öffentlichen Netzraum hinein. Und damit in das Herz der klassischen Energiewirtschaft. Was steht nun an? Was sollten Sie beachten? Dies wollen wir in einem einstündigen Webinar erläutern und diskutieren.
AGENDA
Rechtslage & Umsetzung:
- EU-Vorgaben, Ausgestaltung und die Umsetzung in Deutschland: Was steckt in dem neuen § 42c EnWG?
Technische Integration und der Blick über den Tellerrand:
- Wie machen es die Nachbarn? Was können wir lernen, um niederschwellige Energy Sharing Angebote zu entwickeln?
Geschäftsmodell:
- Beteiligung, Kundennähe, neue Erlösmodelle
Was erwartet Sie?
✅ Regulatorische Klarheit – Was ist erlaubt, was sinnvoll?
✅ Technologische Orientierung – Welche Infrastruktur braucht es?
✅ IT-technische Einbettung – Wie wird’s digital machbar?
✅ Konkrete Business Cases – Was bringt’s wirklich?