Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt in Kürze in Kraft. Im Kern beinhaltet das Gesetz das neue Messstellenbetriebsgesetz und ändert zusätzlich zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen wie beispielsweise das Erneuerbare Energiegesetz (EEG), das Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) oder die Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
2Das führt dazu, dass auch die Marktregeln wie MaBiS, MPES, GPKE, GeLi Gas sowie WiM durch die Bundesnetzagentur neu konsultiert und beschlossen werden. Die neuen Regelungen müssen dann aller Voraussicht zum 01.10.2017 angewendet werden. Höchste Zeit also den Handlungsbedarf an Prozessen und IT-Systemen zu ermitteln.
Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse über die Konzeption bis hin zur Umsetzung.

„Hitzeflaute“ trifft auf das Gap zwischen Theorie und Implementierung – oder: Warten auf die Mispel und was kommunale Energieversorger jetzt wissen müssen
“Hitzeflaute” trifft auf das Gap zwischen Theorie und Implementierung Warten auf die Mispel und was kommunale Energieversorger jetzt wissen müssen Seit Ende Juni haben wir ein neues Buzzword: „Hitzeflaute“. AnalystInnen sind sich einig: Viertelstündliche Höchstpreise an den Strombörsen von bis zu 750 Euro pro Megawattstunde (MWh) in Deutschland, 902 Euro

