• Kraftwerksumlage: Industrie kann mit Kosten von 0,5 ct/kWh rechnen (24.09.)
• BVerfG: Prüfung der Erlösabschöpfung auf Verfassungsrechtlichkeit (25.09.)
• Brandlastprivileg: Stromentnahme wohl nicht EU-konform (25.09.)
• Netzanschluss: Überbauung von Netzverknüpfungspunkten soll ermöglicht werden (26.09.)
• Industrienetzentgelte: BNetzA plant noch zwei weitere Konsultationen (27.09.)
• Landesplanungsgesetz NRW: Ausgesetzte Windanlagen-Genehmigungen rechtswidrig (01.10.)
• Smart-Meter-Rollout: SMI sieht Hochlauf in Gefahr (24.09.)
• 24h-Lieferantenwechsel: BDEW kritisiert BNetzA-Frist zur Umsetzung (24.09.)
• Strommarktdesign: Neues Kapazitätsmodell im Gespräch (26.09.)
• Netzentgelte: Führt die Bundesregierung wieder den Bundeszuschuss ein? (02.10.)
• Kapazitätsmarkt & EEG-Reform: Uneinigkeit bei der neuen EEG-Förderung (27.09.)
• Erneuerbaren-Anteil 2024: Von Januar bis September deckten Grüne Stromquellen 56% des Bedarfs (02.10.)
• Übertragungsnetzentgelte sollen um 3,4 % steigen (02.10.)
• Kanu 2.0: BNetzA veröffentlicht finale Festlegung (26.09.)
• Gasspeicherumlage: Bundesrat stimmt Änderung zu (27.09.)
• Wasserstoff-Export: Norwegen gibt Lieferungspläne nach Deutschland auf (24.09)
• Back-Up-Kapazitäten: Branche fordert Neubauvorschuss für Gaskraftwerke (26.09.)
• Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Uneinheitliche Sicht für einen schnellen Hochlauf (26.09)
• CCS: Strengere Vorgaben für blauen Wasserstoff erwartet (01.10.)
• Preisanpassung Fernwärme: Neues BGH-Urteil zu Widerspruchsfristen und Rückforderungen (4.10.)
• Nullemissionsgebäude: schärfere Vorgaben für Neubauten ab 2030 (04.10.)
• Heizkosten: Allgemeiner Preisverfall bis auf Fernwärme (25.09.)
• SMGW: BSI-Impulspapier will integrierte Steuerungsfunktion ermöglichen (04.10.)
• CO2-Speichergesetz: Bundestagsbeschluss könnte Windhundprinzip einläuten (27.09.)
• BImSchV: THG-Quotenerfüllung soll angepasst werden (23.09.)
• Energieeffizienzgesetz: Verabschiedung des Änderungsgesetzes naht (26.09.)
• Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet (27.09.)
• CSRD-Richtlinie & RED III-Genehmigungsverfahren: EU leitet Verfahren gegen 26 EU-Staaten ein, unter ihnen auch Deutschland (27.09.)
• Öffentliches Vergaberecht: Direktvergabe soll bevorzugt genutzt werden (01.10.)
• EU-Kommission: Von der Leyen ernennt Kommissare, Bestätigung folgt Mitte Oktober (27.09.)
• Gebäudepolitik: EU-Umweltagentur fordert mehr Einheitlichkeit ein (01.10.)
• Clean Industrial Deal: Grüner Staatssekretär gibt Einschätzungen ab (01.10.)
• EU-Klimapolitik: Was die EU in der neuen Regulierungsperiode ändern will (04.10.)
Zu “Ausblick Gesetzesvorhaben”
Kurz und knapp die Top 4 Themen im Überblick – items-Experte Marcel Linnemann schaut gespannt auf die aktuellen Entwicklungen und bietet hier seine kurze Analyse und Einschätzung:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Fernwärmekunden bei Preiserhöhungen deutlich eingeschränkt. Hintergrund des Urteils sind mehrere Verfahren, in denen Kunden Widerspruch gegen Preisanpassungen eingelegt hatten und Jahre später Rückforderungen geltend machen wollten.
Die wesentliche Neuerung durch die Entscheidung des BGH besteht darin, dass Kunden, die gegen Preiserhöhungen im Fernwärmebereich Widerspruch einlegen, nun einen zusätzlichen Schritt unternehmen müssen, um ihren Widerspruch aufrechtzuerhalten:
Für die Fernwärmeunternehmen ergibt sich daraus ein geringeres finanzielles Risiko, da sie nicht mehr so hohe Rückstellungen für mögliche Rückforderungen von Kunden einplanen müssen.
Ob die Entscheidung des BGH generalisiert werden kann, ist noch unklar. Die Entscheidung bezieht sich auf einen spezifischen Fall, der auf lang zurückliegende Ereignisse und Besonderheiten der Fernwärmebranche zurückgeht. Die Fernwärmebranche unterscheidet sich durch lange Vertragslaufzeiten und besondere Preisgestaltungsmechanismen von anderen Energiebereichen wie Strom und Gas, wo kürzere Vertragslaufzeiten üblich sind.
Juristen und Branchenexperten sind sich daher unsicher, ob diese Entscheidung auf andere Energiesektoren übertragen werden kann. Zudem wurde der Fall an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, um weitere Details zu klären, insbesondere zur Frage, wie Kunden ihren Widerspruch in Zukunft konkret aufrechterhalten können. Das Urteil wird daher eher als speziell für den Fernwärmesektor betrachtet, aber es ist möglich, dass es in der Zukunft Präzedenzwirkung entfaltet, wenn ähnliche Rechtsstreitigkeiten in anderen Bereichen auftauchen.
Die ganze Branche arbeitet an ihrem Nachhaltigkeitsbericht, aber die nationale rechtliche Grundlage lässt noch auf sich warten. Der CSRD-Bericht (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen offenzulegen. Die rechtliche Grundlage bildet die am 21. April 2021 beschlossene Richtlinie 2022/2464/EU, die die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erweitert und ersetzt.
Die bislang nicht erfolgte rechtliche Überführung in nationales Recht dürfte die Projektverantwortlichen in 2025 vor zusätzliche Arbeit stellen. Da von nationaler Ebene angekündigt wurde, die CSRD-Pflichten nicht zu streng auslegen zu wollen, laufen viele Unternehmen Gefahr, zu viel Energie in die bisherigen Aktivitäten zu investieren und mögliche nationale Anforderungen überzuerfüllen. Energie, welche bei weiteren Energiewendeprojekten benötigt wird. Gleichzeitig ist ein Abwarten auf eine nationale Umsetzung nicht möglich, da eine Veröffentlichung definitiv in 2026 mit den Daten von 2025 zu erfolgen hat. Die Konsequenz ist, dass bereits jetzt die Projekte fortgeführt werden müssen, weil sonst die Berichtspflicht nicht gehalten werden kann. Somit stehen die Unternehmen vor einem Dilemma. Wer abwartet, wird vermutlich die Frist nicht einhalten und wer schnell voranschreitet könnte die Vorgaben deutlich übererfüllen und die Projektkosten steigern. Gleichzeitig besteht immer das Risiko, dass der deutsche Staat doch noch deutlich über die EU-Vorgaben hinaus geht. Letzteres wäre vermutlich nichts, was nicht schon öfters vorgekommen wäre.
Der Wasserstoffhochlauf kämpft aktuell mit dem gleichen Henne-Ei-Problem, wie einst die Elektromobilität. Was damals die Frage war, erst das E-Auto oder erst die Ladeinfrastruktur, dürfte beim Thema Wasserstoff heißen: Erst das Wasserstoffnetz oder erst die Wasserstofferzeugung? Gerade letzteres bereitet vielen Akteuren Bauchschmerzen. Die aktuelle klimaneutrale Wasserstoffproduktion ist weltweit noch gering, die Logistikkapazitäten begrenzt und aktuelle Kooperationen auf Regierungsebene sind meist mehr Absichtserklärungen als ein Startschuss für konkrete Umsetzungsprojekte.
Woher soll also der Wasserstoff kommen? Eine Schlüsselaussage war bislang immer, dass Leitungsgebundene Lieferungen im Zentrum der deutschen Aktivitäten ständen. Der Grund: die geringeren Kosten. Als Schlüsselland galt daher Norwegen, zu dem bereits Pipelines existieren, über die perspektivisch grüner oder blauer Wasserstoff nach Deutschland gelangen könnten.
Durch das Nein der Norweger – aus wirtschaftlichen Gründen – zu Pipelinetransporten von Wasserstoff nach Deutschland fällt ein zentraler Schlüsselpartner weg. Umso erstaunlicher, wie gering die Meldung in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde. Dabei hätten alle Stadtwerke, welche gerade mit der Wärmeplanung und den Gasverteilnetzplänen nach §71k GEG beschäftigt sind, aufschreien müssen, da der Rückzug Norwegens einen weiteren Schritt zur endgültigen Stilllegung der Erdgasnetze bedeuten könnte. Zwar werden auch wir in dieser Ausgabe des Regulierungskompasses nicht sagen können, wo am Ende der Wasserstoff hergestellt wird, jedoch sind wir uns sicher, dass der aktuellen Entscheidung Norwegens größere Beachtung hätte geschenkt werden sollen.
Markus Hümpfer (SPD) legte die erwartete Stromumlage, die Ende des Jahrzehnts fällig werden soll, auf rund 0,5 ct/kWh. Gemäß EU-Regelungen muss die Bundesregierung Baukosten von Kraftwerken die der Versorgungssicherheit dienen, an die Verbraucher weiterleiten. Doch auch die 5 GW an neuer Kapazitätsleistung, welche im Rahmen des zentralen Kapazitätsmarktes ausgeschrieben werden soll, und die damit verbundenen Kosten für den Kapazitätsmechanismus müssen gedeckt werden. Im dezentralen Modell
würden die Kosten durch den Strompreis weitergegeben werden.
Hümpfer positionierte sich zu einem hybriden Kapazitätsmarkt, den aktuell auch das BMWK favorisiert. Doch weder die SPD, FDP noch die Unions-Bundestagsfraktionen haben aktuell eine fraktionsweite Sicht auf die vorliegenden Modelle.
Quellen:
ZfK: Kraftwerksumlage: Ampel-Insider schätzt Kosten auf halben Cent pro Kilowattstunde [PZ]
Die zeitweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen während der Strompreisbremse wird aktuell auf eine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüft. Verbraucher sollten durch die Preisbremse vor zu hohen Kosten geschützt werden, Netzbetreiber schöpften zur Finanzierung Überschusserlöse ab.
Einige Erneuerbaren-Betreiber legten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, die Energiewende sei nämlich Staatsaufgabe und sollte daher durch Steuern finanziert werden.
Das Gericht beschäftige sich aktuell mit dem Preisbildungsmechanismus am Strommarkt, gerade das Gebot des Merit Order stieß in Ökostrom-Kreisen auf Kritik: In der Strompreiskrise stiegen so auch die Preise anderer Erzeugungsarten neben den Fossilen. Anlagenbetreiber mussten ihre Überschusserlöse an Netzbetreiber abgeben, da für Erneuerbare Anlagen die Erzeugungskosten gleich gering blieben, gingen hier teilweise hohe Einnahmen verloren.
Quellen:
Tagesspiegel: Karlsruhe prüft Erlösabschöpfung bei Strompreisbremse [PZ]
Die Begünstigung einer kontinuierlichen Stromentnahme für die Industrie widerspreche dem Diskriminierungsverbot und dessen Ausnahmen, so Tobias Klarmann von der Stiftung Umweltenergierecht. Auch hätte sie negative Auswirkungen auf Engpassphasen und die flexible Entnahme.
Die BNetzA teilte mit, sich noch dieses Jahr mit einer Festlegung bezüglich des Themas zu beschäftigen. Dazu liegt der Branche aktuell ein Fragenkatalog vor.
Quellen:
energate messenger: Brandlastprivileg der Industrie widerspricht EU-Recht [PZ]
Das EEG soll vor allem zugunsten Erneuerbaren-Anlagen geändert werden:
Mehr Anlagen sollen angeschlossen werden dürfen, als rein rechnerisch zu Höchstlastzeiten einspeisen könnten. Der Bundesverband Erneuerbare Energien forderte dies, da PV und Windanlagen oft zu unterschiedlichen Zeiten produzierten und daher die Punkte komplementäre nutzen könnten. Die Branche stimmt dem Vorschlag des BMWK größtenteils als sinnvoll zu, Netzengpässe können so vermieden und Redispatch-Kosten gesenkt werden.
Quellen:
energate messenger: BMWK will Überbauung ermöglichen ZfK: EEG-Reform: Ampel droht der nächste Streit [PZ]
Die Bundesnetzagentur plant zur Reform der Sondernetzentgelte für die Industrie noch zwei weitere Konsultationen. Wie der Präsident der Behörde, Klaus Müller, am 26. September in einer Sitzung der Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ im Bundeswirtschaftsministerium erklärte, soll die nächste Konsultation noch vor Weihnachten beginnen.
Ziel der Reform ist es, einen flexibleren Stromverbrauch der Industrie zu fördern. Bisher erhalten Unternehmen über die geltenden Regelungen im § 19 Absatz 2 der StromNEV Anreize, kontinuierlich Strom abzunehmen, was einer angestrebten Flexibilisierung entgegensteht.
Trotz der Bemühungen der Bundesnetzagentur hält die Kritik aus Teilen der Wirtschaft
an. Vor allem energieintensive Unternehmen, die rund um die Uhr produzieren, sehen sich durch die Pläne benachteiligt. Der CDU-nahe Wirtschaftsrat hatte bereits im August in einem Brief an Behördenpräsident Müller darauf hingewiesen, dass diese Unternehmen keine Möglichkeit zur flexiblen Stromabnahme hätten, aber weiterhin auf Entlastungen bei den Netzentgelten angewiesen seien. Die Antwort der Bundesnetzagentur auf diese Bedenken scheint der Organisation nicht ausreichend, weshalb sie am
25. September in einem weiteren Schreiben forderte, dass der bisherige Umfang der Entlastungen für Unternehmen im 24/7-Betrieb „im Wesentlichen“ beibehalten wird.
Für Unternehmen, die eine Flexibilisierung umsetzen können, fordert der Wirtschaftsrat finanzielle Anreize, um Investitionen in Arbeitsprozesse und Personal zu ermöglichen. Diese seien notwendig, um die Teilnahme an einem Flexmarkt zu realisieren. Sollte es an entsprechenden Anreizen oder Übergangsfristen mangeln, warnt der Wirtschaftsrat vor einer Verlagerung der Produktion in Länder mit günstigeren Stromkosten, etwa durch eine stärkere Nutzung von Kern- oder Kohlekraftwerken.
Parallel zu diesen Forderungen hat der Wirtschaftsrat auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck aufgefordert, einen Rechtsrahmen zu schaffen oder sicherzustellen, der es der Bundesnetzagentur ermöglicht, individuelle Netzentgelte für die Industrie zu regeln. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 und der
anschließenden Reform des Energiewirtschaftsgesetzes liegt die Kompetenz zur Regulierung der Netzentgelte jedoch nicht mehr beim Ministerium, sondern bei der
Bundesnetzagentur.
Damit steht die Behörde weiterhin im Spannungsfeld zwischen einer angestrebten Flexibilisierung des Stromverbrauchs und den wirtschaftlichen Interessen energieintensiver Betriebe, während die Reformdiskussionen in die nächste Phase gehen.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Weitere Diskussion um Industrienetzentgelte [ML]
Außerhalb geplanter Windenergiegebiete war es möglich für die Landesregierung NRW, geplante Vorhaben auszusetzen.
Betroffen sind mittlerweile über 80 Anlagen. Das OVG Münster entschied nun, dass dies nicht rechtmäßig sei. Möglich war eine Aussetzung, da die Regionalpläne für Windprojekte noch nicht stehen. Entschieden wurde auf Basis des
Baugesetzbuches und Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Verbände der Branche, wie der LEE, beklagten die Aussetzungen, da sie den nötigen Ausbau behinderten. In Folge wären hohe Bürokratiehürden sowie hohe Kosten entstanden. Der LEE fordert nun eine Anpassung des Landesplanungsgesetzes, damit die ausgesetzten Projekte abgeschlossen werden könnten – nur so könne das Ziel von 1.000 neuen Anlagen in dieser Legislaturperiode noch geschafft werden.
NRW plant, Windenergieflächen bis zu 7 Jahre früher bekannt geben zu können als im Wind-an-Land-Gesetz vorgegeben. Der LEE warnt nun, dass viele Bezirke zu viel Freiraum bei der Flächenausweisung hätten, in Folge könnten Abstandsregelungen wieder eingeführt werden die zuletzt endlich ausgesetzt wurden.
Quellen:
energiezukunft: Rechtswidrige Aussetzung von Windenergie-Projekten [PZ]
Die Smart-Meter-Initiative (SMI) thematisiert die wachsenden Herausforderungen für das deutsche Stromnetz durch den rasanten Ausbau von Photovoltaikanlagen und den schleppenden Fortschritt bei der Einführung intelligenter Stromzähler (Smart-Meter), die zur Stabilisierung des Netzes dringend benötigt werden:
Quellen:
Tagesspiegel Background: Smart-Meter-Bedarf immer dringender [ML]
Wiederholt kritisierte der Verband die Umsetzungsfrist für den werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden, der bis zum 04. April 2025 ermöglicht werden solle.
Die BNetzA-Festlegung vom März diesen Jahres folgt einer EU-Vorgabe und hat zur Folge, dass Stammdatenprozesse rundum erneuert werden müssen.
Der BDEW ruft nun dazu auf, IT-Dienste auf ihre Lieferbarkeit anzusprechen. Könnten diese die Umsetzung bis April 2025 nicht garantieren, hält der Verband seine Mitgliedsunternehmen dazu an, auf die BNetzA zuzugehen.
Quellen:
BDEW: BNetzA-Festlegung BK6-22-024: BNetzA besteht auf Umsetzung bis 4. April 2025 [PZ]
Der Vorschlag für das neue Kapazitätsmodell im Strommarkt, vorgestellt bei der Sitzung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS), bezieht sich auf einen zentralen Kapazitätsmarkt mit Erweiterungsoptionen.
Während das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zunächst einen kombinierten Kapazitätsmarkt vorgeschlagen hatte, bei dem zentrale und dezentrale Elemente kombiniert werden, sieht der neue Vorschlag vor, zunächst einen zentralen Kapazitätsmarkt einzuführen, der dann flexibel um dezentrale Elemente erweitert werden kann.
Kernpunkte des Vorschlags:
Der zentrale Kapazitätsmarkt „Plus“ soll somit schrittweise eingeführt werden, mit der Möglichkeit, zusätzliche Flexibilität zu fördern, ohne sofort auf ein komplexes, hybrides Modell umsteigen zu müssen.
Das belgische Modell dient als Vorbild für den vorgeschlagenen zentralen Kapazitätsmarkt im Stromsektor, da es wichtige Mechanismen zur Integration von dezentralen Flexibilitäten und innovativen Technologien erfolgreich implementiert hat. Belgien hat bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt, die zeigen, wie ein zentraler Kapazitätsmarkt auf flexible und neue Technologien zugeschnitten werden kann, ohne dass der bürokratische Aufwand ausufert.
1. Service Level Agreements (SLAs) für Innovationen
Belgien hat sogenannte Service Level Vereinbarungen (SLAs) eingeführt, die es ermöglichen, Innovationen und neue Technologien direkt in den Kapazitätsmarkt zu integrieren. Ein häufiges Problem in zentralen Kapazitätsmärkten ist, dass innovative Technologien von zentralen Regulierungsbehörden erst nach einem langwierigen Prozess bewertet und in den Markt eingebunden werden. Dies verzögert oft die Einführung von neuen Lösungen und Technologien. In Belgien hingegen können Betreiber von innovativen Technologien die Verfügbarkeit ihrer Anlagen selbst bewerten und auf Basis einer vordefinierten De-Rating-Tabelle ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit einschätzen.
2. Selbstdefinierte Auslösepreise für Flexibilitäten
Ein weiteres wichtiges Element des belgischen Modells ist die Flexibilität, die es Marktteilnehmern ermöglicht, selbst definierte Auslösepreise (Trigger-Preise) für die Teilnahme am Kapazitätsmarkt festzulegen. Ein Problem bei vielen zentralen Kapazitätsmärkten ist der sogenannte Claw-Back-Mechanismus der EU. Dabei müssen Unternehmen Einnahmen, die zwischen einem Referenzpreis (wie dem Großhandelspreis) und einem festgelegten höheren Strike-Preis liegen, abgeben. Das erschwert es insbesondere flexiblen Technologien, am Markt zu konkurrieren, da deren Kostenstruktur und Betriebszeiten oft weniger vorhersehbar sind als bei traditionellen Anlagen (z. B. Erdgaskraftwerken).
3. Bürokratische Vereinfachung
Ein zentrales Argument gegen viele Kapazitätsmärkte, insbesondere kombinierte Modelle wie das vom BMWK vorgeschlagene, ist der immense bürokratische Aufwand. Dieser ergibt sich aus der notwendigen Abstimmung zwischen zentralen und dezentralen Marktteilnehmern sowie der Einbindung zahlreicher Bilanzkreisverantwortlicher. In Belgien ist der Mechanismus hingegen deutlich schlanker gestaltet, was auch der schnelleren Implementierung von Flexibilitäten zugutekommt.
4. Vereinfachte Einbindung von Flexibilitäten und Innovationen
Das belgische Modell zeigt, dass dezentrale Flexibilitäten wie Speichertechnologien, flexible Nachfrager und andere innovative Technologien nicht zwangsläufig durch ein dezentrales Marktelement eingebunden werden müssen, sondern innerhalb eines zentralen Marktes effizient berücksichtigt werden können.
5. Risiko-Minimierung durch belgische Best Practices
Das belgische Modell reduziert das Risiko, dass innovative Technologien durch starre Marktmechanismen ausgebremst werden. Dies ist besonders wichtig für Länder wie Deutschland, die im Rahmen der Energiewende verstärkt auf dezentrale und innovative Technologien setzen müssen, um die Klimaziele zu erreichen.
Fazit: Warum Belgien als Vorbild dient
Belgien zeigt, dass ein zentraler Kapazitätsmarkt flexibel gestaltet werden kann und innovative Technologien effizient integriert werden können. Die Service Level Agreements, die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und die selbstdefinierten Auslösepreise bieten konkrete Lösungsansätze, die Bürokratie zu reduzieren und Flexibilität zu ermöglichen. Für Deutschland könnte ein ähnliches Modell eine „no regret“-Option darstellen: Es bietet einen pragmatischen Ansatz, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen und Flexibilitäten zu fördern – ohne die Risiken und den bürokratischen Aufwand eines kombinierten Marktsystems wie im BMWK-Vorschlag.
Quellen:
Strommarktdesign BMWK Tagesspiegel Background: Vorschlag für zentralen Kapazitätsmarkt nach dem Baukastenprinzip [ML]
Bundeskanzler Olaf Scholz will die Strompreise durch einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten senken und langfristig ein Amortisationskonto einführen, um die Kosten des Netzausbaus zeitlich zu strecken.
Die Bundesregierung plant, Unternehmen weiter zu entlasten und mehr Branchen in die Strompreiskompensation einzubeziehen. Finanzminister Christian Lindner sieht dies jedoch als reine Umverteilung und plädiert für strukturelle Maßnahmen. Es wird auch diskutiert, IntelFördermittel zur Finanzierung dieser Maßnahmen zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Quellen:
ZfK: Hohe Netzentgelte: Scholz will Strompreise dämpfen [ML]
Das BMWK setzt sich weiterhin für einen kombinierten Markt ein, auch die produktionsunabhängige Förderung bleibt Ministeriums-Favorit.
Die Branche sieht diese weiterhin skeptisch. Eine produktionsunabhängige Kapazitätszahlung sieht der Erneuerbaren Verband BEE kritisch, weil diese den Ausbau gefährden könnte. Ein Umstieg auf Mengenförderung sei dringend nötig. Negative Strompreise könnten so effektiv umgangen werden.
Das komplexe Kapazitätsmarktdesign des BMWK stößt in der Branche teils auf Unverständnis: Es sei unverständlich, weshalb man sich nicht an bereits bestehenden Modellen von EU-Mitgliedsstaaten orientieren würde.
Mitte Oktober soll die Abstimmung zu den Eckpunkten eines Kapazitätsmarktes in die Ressortabstimmung kommen. Sommer nächsten Jahres soll die Prä-Notifizierung durch die EU-Kommission folgen. Die Umsetzung soll mit dem Jahresanfang 2028 geschehen.
Aktuelle Vorschläge zur EEG-Reform
Quellen:
Tagesspiegel Background: Bundeswirtschaftsministerium macht beim Kapazitätsmarkt Tempo Handelsblatt Energiebriefing vom 27.09.2024
ZfK: EEG-Reform: Ampel droht der nächste Streit [PZ]
Im Vergleich zu 2023 hat sich der Anteil um knapp 4 Prozentpunkte erhöht, dies berichteten das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung BadenWürttemberg (ZSW).
Monatlich betrug der EE-Anteil jeweils knapp über 50 %, im April ganze 59 %.
Vor allem Solarenergie konnte den größten Zuwachs vorweisen, in den ersten 3 Quartalen 2024 wurde 15 % mehr Solarstrom als letztes Jahr im selben Zeitraum erzeugt.
Gesamtstromaufstellung:
Quellen:
Tagesspiegel Background: Erneuerbare decken von Januar bis September 56 Prozent des Strombedarfs [PZ]
Die vorläufigen NNE fürs kommende Jahr sollen bei knapp 6,65 ct/kWh liegen.
Das ist zwar nur ein Anstieg um knappe 0,2 ct, jedoch muss man bedenken, dass sich die NNE von 2023 auf 2024 fast verdoppelt haben.
Die endgültigen Kosten für Verbraucher werden erst Ende des Jahres feststehen, die NNE allein machen etwa 25 % des Strompreises aus. Ein Anstieg um knapp 3 % muss daher
nicht zwangsläufig zu erhöhten Strompreisen führen.
Quellen:
energate messenger: Übertragungsnetzentgelte: Erneuter Anstieg kündigt sich an [PZ]
Diese Woche hat die BNetzA die finale Festlegung der neuen Regularien für Gasnetzentgelte ab 2025 (KANU 2.0) veröffentlicht.
Nach längerer Konsultation mit der Branche hat man sich auf folgende Regelungen verständigt:
Quellen:
energate messenger: Festlegung “KANU 2.0” Neue Regularien für Gasnetzentgelte ab 2025 [ML]
Der Bundesrat ebnete den Weg zur Abschaffung der Gasumlage an den deutschen Grenzen. Die Änderung des §35e des EnWG rückt damit in greifbare Nähe.
Zuletzt bestanden Zweifel an der Vereinbarkeit der Umlage mit EU-Recht. Die festgelegte Berechnungsmethode sei unvereinbar mit den EU-Vorgaben, auch verteuere sie den Gastransit durch Deutschland und erschwere somit die Diversifikation der Gasbezugsquellen anderer EU-Staaten. Dies erschwere es der EU, sich von russischen Gaslieferungen unabhängig zu machen.
Die Umlage soll ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung oder SLP auf im Inland ausgespeistes Gas erhoben werden können. Grenzübergänge sowie virtuelle Kopplungspunkte sollen von da an aus der Rechnung entfallen.
Quellen:
Drucksache 399/24
Stellungnahme des Bundesrats zur Drucksache 399/24
Deutscher Bundestag: Regierung passt Energiewirtschaftsgesetz an [PZ]
Norwegen hat seine Pläne zum Export von „blauem“ Wasserstoff nach Deutschland aufgegeben. Der norwegische Gaskonzern Equinor erklärte, dass das Vorhaben, Wasserstoff aus Erdgas mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) zu produzieren und über eine Pipeline nach Deutschland zu transportieren, zu teuer sei und die Nachfrage zu gering ausfalle. Daher sei das Projekt nicht realisierbar.
Stattdessen wird Deutschland vorübergehend blauen Wasserstoff aus den Niederlanden beziehen. Norwegen plant, Gas in die Niederlande zu liefern, wo der blaue Wasserstoff abgespalten und ins deutsche Wasserstoffnetz eingespeist werden soll. Das abgeschiedene CO2soll per Schiff zur Speicherung in die norwegische Nordsee transportiert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Equinor und dem deutschen Energiekonzern RWE zur Entwicklung von wasserstofftauglichen Gaskraftwerken in Deutschland soll jedoch fortgesetzt werden. Der Wasserstoff für diese Kraftwerke wird jedoch nicht aus Norwegen stammen. Beide Unternehmen hatten sich zuvor darauf geeinigt, bis 2030 drei Gigawatt Kraftwerksleistung in Deutschland zu bauen und zu betreiben, als Ersatz für Kohlekraftwerke.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Norwegen begräbt Pläne zum Export von „blauem“ Wasserstoff nach Deutschland [ML]
Noch bleibt unklar, wer die Back-Up Kraftwerke baut, die ab 2030 die grüne Stromerzeugung unterstützen sollen. Das BMWK lässt immer noch auf die Kraftwerksstrategie warten, der Betreiber Steag und der ÜNB TransnetBW schlugen nun einen Neubauvorschuss vor, um den Bau der benötigten Kraftwerke zu sichern.
Quellen:
Diese Woche tagte im Bundestag der Ausschuss der Sachverständigen zur Evaluation des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes. Die Anhörung im Bundestag zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG) hat verschiedene Standpunkte und Forderungen der Interessenvertreter aus der Energiebranche offenbart.
Die wesentlichen diskutierten Änderungen und Standpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erweiterung des Anwendungsbereichs und der Privilegierung
Synthetische Brennstoffe und Wasserstoffderivate
Diskussion um fossilen Wasserstoff
Wasserverbrauch der Elektrolyseure
Zusammenfassende Standpunkte:
Die Anhörung hat gezeigt, dass es in der Branche breite Unterstützung für die Erweiterung des Gesetzentwurfs gibt, allerdings bestehen deutliche Unterschiede in Bezug auf die Einbeziehung fossiler Wasserstoffquellen und den Einsatz von Wasserstoff im Verkehrssektor.
Quellen:
Tagesspiegel Background: H2-Beschleunigung soll breiter anlaufen [ML]
Blauer Wasserstoff wird durch CCUS erst ermöglicht – doch der CO2-Speicherbetrieb, die Transportkosten und das anschließende Verpressen sollen laut EU-Vorgaben in die Emissionsbilanz einkalkuliert werden. Deutschland stellt diese Verordnung in Frage.
Eine Entscheidung diesbezüglich wird noch bis Ende des Jahres erwartet.
Klimaschonender Wasserstoff: Aktuelle Lage
Quellen:
Tagesspiegel Background: EU plant mit strengeren Vorgaben für blauen Wasserstoff
Tagesspiegel Background: Welt steht vor großem Mangel an klimaschonendem H2 [PZ]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Fernwärmekunden bei Preiserhöhungen deutlich eingeschränkt.
Hintergrund des Urteils sind mehrere Verfahren, in denen Kunden Widerspruch gegen Preisanpassungen eingelegt hatten und Jahre später Rückforderungen geltend machen wollten. Der BGH entschied, dass Kunden künftig nicht nur einmalig Widerspruch einlegen, sondern diesen spätestens innerhalb von drei Jahren erneut bestätigen müssen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Fernwärmebranche, die durch langfristige Lieferverträge gekennzeichnet ist, und soll den Unternehmen mehr rechtliche Sicherheit bieten, nachdem bisher unklare Preisanpassungsklauseln häufig zu Rückforderungen führten.
Änderungen für Kunden:
Konsequenzen für Fernwärmeunternehmen:
Insgesamt profitieren die Fernwärmeanbieter durch die rechtliche Klärung und die erhöhten Anforderungen an die Kunden, während Kunden künftig aufpassen müssen, ihre Rechte aktiv zu verteidigen.
Quellen:
energate messenger: BGH beschneidet Verbraucherrechte bei Preiserhöhungen [ML]
Die EU-Kommission hat diese Woche einen Entwurf für strengere Leitlinien für Neubauten ab 2030 vorgestellt, der sich auf die Einführung von Nullemissionsgebäuden
(Zero Emission Buildings, ZEB) konzentriert.
Diese neuen Vorgaben basieren auf der Reform der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und sollen die Anforderungen an die Energieeffizienz und CO2-Emissionen von Gebäuden deutlich verschärfen. Ziel ist es, dass Neubauten ab 2030 keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Nur ein minimaler CO2-Ausstoß wird dann noch toleriert. Die genaue Ausgestaltung der Nullemissionsgebäude wird mit der jetzt vorgestellten Leitlinie konkretisiert.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist, dass die Energie für Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Quellen stammen muss, die entweder direkt vor Ort oder in der Nähe erzeugt werden. Beispiele hierfür sind Wärmepumpen oder Biomasseheizkessel, die auf dem Grundstück installiert werden können. Zusätzlich werden kohlenstoffarme Energiequellen akzeptiert, die eine Gruppe von Gebäuden gemeinsam versorgen. Das bedeutet, dass erneuerbare Energien eine Schlüsselrolle bei der Energieversorgung
dieser neuen Gebäudetypen spielen werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Festlegung, dass der Primärenergiebedarf von Nullemissionsgebäuden mindestens zehn Prozent unter dem Niveau von Niedrigst-Energiegebäuden (Nearly Zero Energy Buildings, NZEB) liegen muss, die derzeit als Standard für energieeffiziente Neubauten gelten. Dies wird eine Verschärfung der bisherigen Neubauanforderungen bedeuten, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss.
Die Leitlinie sieht zudem eine neue Berechnungsmethode für den Energiebedarf von Gebäuden vor. Erstmals soll dabei auch der Energiebedarf, der aus erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen gedeckt wird, berücksichtigt werden. Fachleute weisen darauf hin, dass dies eine Anpassung der bestehenden Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfordert, um diese neuen Anforderungen angemessen abzubilden.
Für Neubauten gilt ab 2030 die Pflicht, den Standard eines Nullemissionsgebäudes zu erfüllen. Öffentliche Gebäude müssen diese Vorgaben bereits ab 2028 einhalten. Allerdings sind noch viele Details offen, insbesondere was nationale Renovierungsfahrpläne und Mindesteffizienzvorgaben für Nicht-Wohngebäude betrifft. Diese Details müssen bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland wird diese Frage politisch derzeit eher zurückhaltend behandelt. Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärte kürzlich, dass die aktuelle Regierungskoalition dieses Thema aufgrund fehlender Daten zum Gebäudebestand in dieser Legislaturperiode nicht mehr aufgreifen werde. Die konkrete Umsetzung der Vorgaben auf nationaler Ebene wird also erst in den kommenden Jahren erfolgen.
Quellen:
Tagesspiegel Background: EU-Kommission drängt auf schärfere Vorgaben für Neubauten ab 2030 [ML]
Der aktuelle Heizspiegel der Beratungsgesellschaft CO2Online zeigt dass die Kosten für eine Gasheizung eines Mehrfamilienhauses im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 % gesunken sei.
Heizöl ist im Vergleich preislich um 28 % zurückgegangen, Holzpellets um 19 %. Nur Fernwärme ist knapp 8 % teurer geworden. Die Gesellschaft prognostiziert für das Restjahr ein Preisrückgang im Vergleich zu 2023 bei Gas um ganze 25 %, Wärmepumpen um knapp 18 % und Holzpellets weitere 6 % sowie bei Heizöl zusätzliche 4 %. Fernwärme soll um weitere 21 % steigen.
Quellen:
energate messenger: Heizkosten sinken, nur Fernwärme teurer [PZ]
Das Papier wurde bereits im August veröffentlicht, es ermöglicht eine integrierte Steuerung mit Nachweisführung. Eine separate Steuerbox würde so überflüssig werden. Die Funktion kann freiwillig in die Geräte integriert werden.
Quellen:
BDEW: Integrierte Steuerungsfunktion im SMGW: Konsultation des BSIImpulspapiers
ZfK: Zertifizierung erteilt: Sichere Fernablese des Wärmeverbrauchs über intelligente Messsysteme [PZ]
Vor zwölf Jahren wurde das unterirdische Speichern von Kohlendioxid (CCS) in Deutschland verboten. Nun hebt der Bundestag das Verbot teilweise auf, um die Speicherung von CO₂ in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf soll es Unternehmen ermöglichen, in großem Maßstab CO₂ zu speichern, und wird voraussichtlich ohne größere Widerstände beschlossen. Unternehmen aus der Öl- und Gasindustrie, die das technische Know How besitzen, stehen bereit, um Anträge zu stellen. Bereits 2024 könnten erste Anträge auf Erkundungsgenehmigungen eingereicht werden.
Aktuelle Herausforderungen: Es gibt Bedenken, dass es zu einem „Windhundrennen“ um Speicherplätze kommen könnte, bei dem Unternehmen zwar Anträge stellen, aber keine ernsthaften Pläne zur Realisierung haben. Dies könnte den Fortschritt verlangsamen, da die Kosten für die Erkundung hoch sind und das Geschäftsmodell für CCS noch nicht
vollständig entwickelt ist.
Naturschützer, insbesondere der NABU, fordern, dass vor der Genehmigung von CCSProjekten die marine Raumplanung aktualisiert wird, um Gebiete mit dem geringsten ökologischen Fußabdruck auszuwählen. Die Nordsee ist bereits stark durch Windkraft und industrielle Aktivitäten belastet, weshalb eine sorgfältige Planung gefordert wird.
Zukünftige Entwicklungen: CCS hat großes Potenzial, insbesondere in ausgeförderten Öl und Gasfeldern, wo die geologischen Bedingungen gut bekannt sind. Es wird erwartet, dass CCS ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von nicht vermeidbaren CO₂-Emissionen sein wird. Doch die Raumplanung ist ein zentrales Hindernis, da es bereits erhebliche Nutzungskonflikte mit Offshore-Windparks gibt. Lösungen könnten darin bestehen, Windkraftanlagen und CO₂-Speicher kombiniert zu nutzen, wobei Windparks über den CO₂-Speichern errichtet werden.
Zudem gibt es Forderungen nach einer unabhängigen Überwachung der Speicherstätten, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Ein Whistleblowing-System könnte eingeführt werden, um Unregelmäßigkeiten zu melden.
Ausblick: Die nächsten Jahre werden zeigen, ob CCS in der Nordsee erfolgreich etabliert werden kann. Die Technologie wird voraussichtlich Teil der langfristigen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels sein, aber die Integration in die bestehende Infrastruktur, insbesondere Offshore-Windparks, wird eine Herausforderung darstellen. Wichtig wird es sein, den ökologischen Einfluss zu minimieren und Konflikte mit anderen Nutzungen der Nordsee zu lösen.
Quellen:
Tagesspiegel Background – Windhundrennen um die CO2-Speicher [ML]
Der Änderungsentwurf zur 38. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bringt wesentliche Anpassungen im Hinblick auf die Nutzung von CO₂ – Zertifikaten und die Erfüllung der Treibhausgasquote (THG-Quote) mit sich, um den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe zu fördern und die Integrität des Systems zu stärken.
THG-Quote: Nutzung aktueller CO₂ -Zertifikate:
Ziel der Änderung:
Hintergrund:
Weiteres Verfahren:
Quelle:
energate messenger: THG-Quote: Nur noch aktuelle CO2-Zertifikate [ML]
Die bestehende Richtlinie soll an die EU-Vorgaben angepasst werden. Die Branche kann mit vereinfachten Berichtspflichten und weiteren Entlastungen rechnen, so das BMWK.
Die Branche pocht darauf, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Die Ampel scheint sich nämlich nicht einig zu sein: Die FDP besteht auf eine engere Orientierung an den europäischen Vorgaben. Die öffentliche Anhörung zum Gesetz des Ausschusses für Klima und Energie ist bis jetzt auf den 9. Oktober angesetzt.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Energieeffizienzgesetz: Noch kein Jahr als und schon veraltet? [PZ]
Ziel des BEG IV ist die Entlastung der deutschen Wirtschaft um bis zu 3 Mrd. € jährlich, eine Mrd. € sollen vom Staat kommen. Elektrolyseure können mit erleichterten Umweltverträglichkeitsprüfungen rechnen, Praxischecks werden zum Standard in allen Ressorts. Genehmigungsverfahren für Schwer- und Großraumtransporte werden beschleunigt.
Der BDEW kritisiert, dass viele Vorschläge der Energiewirtschaft nicht aufgenommen worden seien – das neue Gesetz greife schlicht zu kurz. Der Verband hoffte auf ein branchenspezifisches Bürokratieentlastungsgesetz, dies wurde nicht Teil der Novellierung.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Bundestag beschließt Bürokratieentlastung [PZ]
Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und beschleunigten Genehmigungsverfahren seien beide nicht rechtzeitig in nationales Recht übertragen worden. Die Vorgaben zu Genehmigungsverfahren hätte bis zum 1. Juli umgesetzt werden sollen, geschafft hat dies bis dato nur Dänemark. Die CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde nur von 11 EU-Ländern umgesetzt. Deren Frist ist am 6. Juli abgelaufen.
Wie steht es um die CSRD-Richtlinie?
Am 27.09.2024 nahm der Bundesrat Stellung zu einem Gesetzesentwurf zum CSRD, in dem der EU-Vorschlag übernommen wird, dass große Unternehmen ihren Lagebericht um den Nachhaltigkeitsbericht ergänzen. Diese Richtlinie soll aber nur für größere Unternehmen gelten, der Bundesrat sprach sich klar für eine Entlastung von kleineren Unternehmen aus. Der VKU begrüßte, dass so an Bürokratie für kleine kommunale Versorger eingespart werden soll, auch würde die EU-Vorgabe 1:1 umgesetzt werden, was die Implementation erleichtern würde. Auch der BDEW ließ seine Zustimmung verlauten.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die aktuellen EU-Vorgaben zur CSRD Berichterstattung nachverhandeln, er ist der Meinung, sie würden der Wettbewerbsfähigkeit der EU eher schaden. Er sieht auch Konflikte mit dem Bürokratieentlastungsgesetz, die erhofften Kostensenkungen um eine Mrd. € würden durch die erwarteten CSRD-Kosten von 1,6 Mrd. € zunichte gemacht werden. Die SPD kritisiert den Vorschlag Buschmanns, dies sei keine Initiative, die die gesamte Bundesregierung unterstütze.
Was ist bei RED III zu erwarten?
Der Bundesrat kritisierte in einer Stellungnahme vom 27.09.2024, dass das unnötige Ausschließen von höhenbeschränkten Flächen (z.B. aufgrund von militärischer oder luftverkehrsrechtlicher, ziviler Nutzung) stärker im Gesetzesentwurf der Regierung zu RED III thematisiert werden solle. So soll verhindert werden, dass mögliche Flächen ungenutzt bleiben, obwohl sie in eingeschränktem Maße zur wirtschaftlichen Energieerzeugung eingesetzt werden könnten. Hier müsse für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden.
Wie geht es nun weiter?
Deutschland hat nun 2 Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren kann bis zu einer Klage vor dem EuGH und einer Geldbuße führen.
Quellen:
Tagesspiegel Background: EU- Mitgliedsstaaten verschleppen Energiereformen
VKU-Pressemitteilung vom 27.09.2024
Euractiv: Justizminister will EU-Regeln zu Nachhaltigkeitsberichten nachverhandeln
[PZ]
Das BMWK will Forderungen aus dem Net Zero Industry Act implementieren, die vereinfachten Verfahren sollen mit sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien einhergehen.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Habeck transformiert die Vergabe [PZ]
Die meisten Kandidaten stammen aus der sozialdemokratischen S&D Fraktion im EUParlament oder aus der konservativen EVP. Hier die Relevantesten für die Energiewirtschaft:
Die Bestätigung durch das Parlament soll in der Woche vom 14. Bis 18. Oktober erfolgen, die neue Kommission kann dann im Dezember 2024 mit ihrer Arbeit beginnen.
Quellen:
BDEW: Von der Leyen ernennt neues Kommissarskollegium [PZ]
Alle Lebenszyklen eines Gebäudes – von der Herstellung der Baumaterialien, über Bau, Renovierung, Nutzung und Abbruch – sollen in Umwelt- und Klimafragen einheitlich adressiert werden.
Quellen:
Tagesspiegel Background: EU-Umweltagentur fordert ganzheitliche Politik für Gebäude [PZ]
Sven Giegold (Grüne), beamteter Staatssekretär im BMWK stellte seine Prioritäten für den Clean Industrial Deal vor:
Sven Giegold erwägt nach dem Rücktritt des Grünen-Vorstands für die Bundesgeschäftsführung zu kandidieren, somit wäre er automatisch Teil des neuen Vorstands. Der ehemalige EU-Parlamentarier stammt aus dem linkeren Flügel der Partei und hat bereits langjährige Erfahrung in diversen Wirtschaftsressorts. Mit Habeck arbeite er gut zusammen, sei aber kein Vertrauter.
Die Finanzierung des Clean Industrial Deal scheuchte zuletzt einige Wirtschaftsexperten auf: Der Brüsseler Think-Tank Bruegel sprach zuletzt von einem „Innovations- und Investitionsschock“. Der Wettbewerb zu China, das weniger auf grüne Technologien setzt, sei Dreh- und Angelpunkt, so der Leiter der Generaldirektion Klima, Kurt Vandenberghe. Von Bedeutung seien laut ihm politische Maßnahmen, die den Zugang zu sauberer und kostengünstiger Energie gewährleisteten. Dazu müsse man genügend Finanzmittel, Fachwissen sowie einen funktionierenden Binnenmarkt und Handelsmöglichkeiten bereitstellen. Man solle sich allerdings auf energieintensive Sektoren fokussieren, die dies nicht aus eigener Kraft schaffen könnten. Vandenberghe steht klar für einen funktionierenden Wettbewerb und Innovationsdruck ein, zu viel staatliche Unterstützung dürfe nicht das Ziel sein.
Nur 33 % von 550 befragten deutschen Produktionsunternehmen gaben an, dass sie bereits klimaneutrale Strategien implementierten. Dagegen gaben 62 % an, dass sie eher Nachteile durch die Klimaziele befürchteten. Ganze 53 % waren der Ansicht, dass ihre Produkte an Wettbewerbsfähigkeit verlören durch nachhaltige Zielvorgaben.
Quellen:
Euractiv: Clean Industrial Deal: Berlin will Atomkraft von EU-Geldern ausschließen
FAZ: Baerbock für Habeck-Führung – Spitzenteam nimmt Gestalt an
Euractiv: Clean Industrial Deal: EU steuert auf „große Finanzierungsdebatte“ zu
[PZ]
Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Übergang zu einer klimafreundlichen und wettbewerbsfähigen Industrie voranzutreiben. Im Rahmen der sogenannten „Clean Transition Dialogues“ wurden in den vergangenen Monaten intensive Gespräche mit Vertretern der Industrie, Gewerkschaften und Arbeitgeber geführt, um den Weg zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie zu ebnen. Daraus resultiert ein neuer Bericht, der fünf zentrale Bausteine für eine zukunftsorientierte Industriepolitik skizziert. Diese sollen sowohl die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU als auch den Klimaschutz miteinander vereinen.
Der Plan sieht weitreichende Maßnahmen vor, um die Industrie für die kommenden Herausforderungen zu wappnen und dabei den Umbau hin zu nachhaltigen Produktionsmethoden zu erleichtern.
Die fünf Bausteine der zukünftigen EU-Industriepolitik basieren auf den Lehren aus den „Clean Transition Dialogues“, welche die EU-Kommission zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie geführt hat. Die Kernaussagen der fünf Bausteine sind:
Zusätzlich wird die EU-Kommission messbare Ziele und Kennzahlen festlegen, um den Fortschritt der Klimaziele und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu überwachen.
Experten warnen jedoch vor einer Subventionierung der Energiekosten, da dies die Energiewende behindern könnte. Stattdessen wird eine stärkere Elektrifizierung und ein verbessertes Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen als zentrale Dekarbonisierungsstrategie vorgeschlagen.
Quellen:
Tagesspiegel Background: Diese Lehren zieht Brüssel für die EU-Industriepolitik [ML]
Die Marktanalyse des Beratungsunternehmens Enervis zeigt, dass sich die Kapazität von Großbatteriespeichern in Deutschland bis 2026 stark erhöhen könnte. Bisher gibt es in Deutschland 1,8 GWh an installierter Kapazität in Großspeichern, doch bis 2026 könnten zusätzlich 7 GWh hinzukommen. Das entspricht einer Verfünffachung der bisherigen Kapazität. Diese Entwicklung basiert auf einer Marktanalyse, die Enervis im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar) durchgeführt hat.
Treiber des Wachstums
Der Zubau von Großspeichern wird vor allem durch die wachsende Dynamik des Strommarkts und die Preisschwankungen an den Strombörsen beflügelt. Diese Preisdifferenzen zwischen Zeiten niedriger und hoher Börsenstrompreise machen Batteriespeicher lukrativ, da sie helfen können, Strom dann zu speichern, wenn er günstig ist, und später bei höheren Preisen ins Netz einzuspeisen. Bemerkenswert ist, dass dieses Geschäftsmodell derzeit ohne staatliche Förderung funktioniert. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, betont, dass der Ausbau von Batteriespeichern die Integration der stark wachsenden Photovoltaik-Leistung ins Stromsystem unterstützen wird.
Speichermarkt im Überblick
Neben den Großspeichern wachsen auch die Batteriespeichersysteme bei kleineren PV-Dachanlagen stark. Laut BSW Solar sind bereits mehr als 80 Prozent der neuen PV-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 gab es in Deutschland 1,51 Millionen Heimspeicher mit einer Gesamtkapazität von 13 GWh. Hinzu kommen 1,1 GWh an gewerblichen Speichern sowie die erwähnten 1,8 GWh an Großspeicherkapazität. Insgesamt summiert sich die installierte Speicherkapazität auf fast 16 GWh.
Großbatteriespeicher als Schlüssel zur Energiewende
Der BSW Solar sieht in Großbatteriespeichern erhebliches Potenzial für die Stabilisierung des Stromnetzes und die gleichmäßigere Versorgung. Besonders im Zusammenhang mit der steigenden Produktion von Solar- und Windenergie könnten Großbatteriespeicher dazu beitragen, Netzbelastungen durch Erzeugungsspitzen zu vermeiden. Das heißt, sie könnten helfen, Überschüsse an Solar- oder Windstrom zu speichern und zu Zeiten niedriger Produktion wieder ins Netz einzuspeisen. Diese Speicher sind somit eine ideale Ergänzung zu Solarund Windkraftanlagen und helfen, die wetterbedingte Schwankungen der Erzeugung auszugleichen.
Vattenfalls Einstieg in den Speicher-Markt
Auch der große Energieversorger Vattenfall sieht das Potenzial von Batteriespeichern und hat angekündigt, in das Geschäft mit Großbatteriespeichern einzusteigen. Daniel Drexlin-Runde, der bei Vattenfall für die Vermarktung von flexiblen Speichern verantwortlich ist, rechnet mit einem enormen Zubau an Batteriespeicherkapazitäten, insbesondere zur Deckung des kurzfristigen täglichen Flexibilitätsbedarfs. Vattenfall plant, neben 500 Megawatt (MW) neuer Solarkapazitäten jährlich auch 300 MW an Batteriespeichern in Deutschland zu
installieren.
Das Unternehmen will dabei auf seine Erfahrungen mit Pumpspeicherkraftwerken zurückgreifen und setzt auf Automatisierungstools und Algorithmen, um den Stromhandel aus diesen flexiblen Anlagen über Großhandels- und Regelenergiemärkte zu optimieren. Vattenfall plant, sich zunächst auf Projekte ab einer Größe von 50 MW zu konzentrieren.
Politische Rahmenbedingungen und Forderungen
Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert von der Politik weitere Maßnahmen, um den Ausbau von Speichern zu beschleunigen. Dazu zählt vor allem die Senkung unverhältnismäßiger Baukostenzuschüsse, um die Investitionskosten zu senken. Außerdem sollen die aktuellen Regelungen zur Befreiung von doppelten Netzentgelten für gespeicherten Strom verlängert werden. Diese Befreiung gilt derzeit nur bis 2029.
Zudem setzt der Branchenverband auf die geplante Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die eine baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern in Genehmigungsverfahren vorsehen könnte. Dies könnte einen „Ausbau-Booster“ darstellen, ähnlich wie es bereits für Wind- und Solarparks sowie Elektrolyseure vorgesehen ist. Eine solche Regelung würde Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, was den Zubau von Großspeichern weiter vorantreiben könnte.
Zusammengefasst zeigt die Studie von Enervis, dass sich die Großspeicher-Kapazität in Deutschland in den kommenden Jahren vervielfachen wird, getrieben durch Marktkräfte und unterstützt durch politische Maßnahmen. Großspeicher werden als Schlüsselkomponenten für eine stabile und wetterunabhängige Energieversorgung angesehen, insbesondere in einem Strommarkt, der immer mehr auf erneuerbare Energien setzt.
Quellen:
ZfK: Studie: Großspeicher-Kapazität könnte sich verfünffachen [ML]
Bau GB-Novelle/Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
18.10 – 1. Durchgang Bundesrat
Kritis-Dachgesetz:
2.10. Kabinettsbeschluss
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht:
09.10 Öffentliche Anhörung im Ausschuss des Bundestages
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern/ GeoWG:
Oktober 2024 1. Lesung Bundestag
Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen:
09.10. Öffentliche Anhörung im Ausschuss des Bundestages
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV):
Kabinettsbeschluss Oktober
Solarpaket II / EnWG-Omnibus-Novelle:
6.11 Kabinettssitzung
Ziel
Verantwortung
Solarpaket II / Novelle EnWG
Bürokratieabbau und Erhöhung der Praktikabilität für Markthochlauf
Elmar Sracke (SP-P)
KWKG
Verlängerung
Martin Stark (SP-P)
WärmeLV
Novelle
Martin Stark (SP-P)
AVBFernwärmeV
Novelle
Martin Stark (SP-P)
EU Gaspaket
Überführung in nationales Recht
Martin Stark (SP-P)
ETS II
Anpassung der nEHS entsprechend ETS II
Martin Stark (SP-P)
Nicht absehbar
Vereinfachung der Digitalisierung der Energiewirtschaft
Jonas Wiggers (SP-P)
EEG
Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen von EE-Anlagen sowie von Überfahrten und Überschwenkungen auf privaten Flächen
Jonas Wiggers (SP-P)
EEG
Vereinfachung der kommunalen und Bürgerbeteiligung bei EE-Anlagen
Jonas Wiggers (SP-P)
Jahressteuergesetz
Erleichterungen bei der Erbssteuer für Flächen, die für Erneuerbare Energien genutzt werden
Jonas Wiggers (SP-P)
WindBG
Flächenziel zusammenlegen und auf 2027 vorziehen
Jonas Wiggers (SP-P)
Solarpaket II
Flächensicherung für den Ausbau von FF-PV
Jonas Wiggers (SP-P)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen