Energiewirtschaftskompass - Ausgabe November

Energiewirtschaftskompass Überblick

Regulatorische Entwicklungen der Energiewirtschaft

Zum Kurzkommentar

  • Die Ampel ohne Gelbphase: Stopp or Go für die Energiepolitik? – Oder: Der Wahlkampf hat begonnen
  • EU-Wahl – In welche Richtung steuert die EU-Energiepolitik? 

Regulatorik

• EnWG: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick (13.11.2024)

• Jahressteuergesetz (JStG): Neuerungen für Speicher beschlossen (21.10.2024)

• Stromsteuergesetz: Diese Neuerungen haben es nicht geschafft (21.10.2024)

• BMWK-Maßnahmenpaket für Windkraft (21.10.2014)

• EEG: Banken fürchten hohes Finanzierungsrisiko im Systemwechsel und Konto riskiert den Dispo (24.10.2024)

Marktentwicklung

• Stromversorgungsqualität in Deutschland auf gutem Niveau (12.11.2024)

Regulatorik

• Gasumlage bleibt in 2025 erhalten (18.11.2024)

• Kohlenstoffspeichergesetz: Umsetzung mit Union möglich – Neuerungen für Bundesländer (11.11.2024)

Marktentwicklung

• Wasserstoffkernnetz von BNetzA genehmigt (22.10.2024)

Regulatorik

• Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Union bringt Gesetzesvorschlag ein (07.11.2024)

• AVBFernwärmeV & Geothermiebeschleunigungsgesetz: Wie geht es weiter? (07.11.2024)

Marktentwicklung

• Messtechnik: Schweizer Unternehmen Landis+Gyr prüft Abzug aus Europa (31.10.2024)

• Ende der Koalition: Wie geht es weiter mit den noch nicht beschlossenen Gesetzen? (07.11.2024) 

Regulatorik

• NIS-2: Umsetzung von Bund und Ländern unterschiedlich weit (21.10.2024)

• E-Rechnung ab 2025: EDI-Verfahren soll weiterhin angewendet werden können (21.10.2024)

• Bürokratieentlastungsgesetz IV: Viel verändert hat sich nicht (22.10.2024)

• Novelle des BauGB: Verbesserungen für Erneuerbaren-Anlagen (04.11.2024)

• Kritis-Dachgesetz: Erster Entwurf liegt dem Kabinett vor (06.11.2024)

Marktentwicklung

• Kraftwerksstrategie: Kraftwerkssicherheitsgesetz steht auf der Kippe (14.11.2024)

• EU-Kommission: Designierte Kommissarinnen und Kommissare absolvieren Anhörung im Parlament (28.10.2024)

• US-Wahl: Trumps Sieg und die Bedeutung für Europa (06.11.2024)

• Ladeinfrastruktur: Übergangslösung für §7 Abs. 1 EnWG von Kabinett beschlossen (13.11.2024)

• Kabinett beschließt statistische Erhebung von Wasserstoff (14.11.2024)

Zu “Studien & Analysen” 

  • Studie sieht Verbesserungsbedarf bei Dynamischen Tarifen (30.10.2024)
  • Think Tank Ember veröffentlicht Vorschläge für eine sichere grüne Energieversorgung (30.10.2024)
  • Studie zum Potential von KI in der Fernwärmeoptimierung (08.11.2024)

Zu “Ausblick Gesetzesvorhaben”

  • Noch nicht absehbare Vorhaben
  • BDEW-Anwendungshilfen

Kurzkommentar - Welche Themen dominierten in den vergangenen Wochen?

Die Ampel ohne Gelbphase: Stopp or Go für die Energiepolitik? – Oder: Der Wahlkampf hat begonnen!

Eigentlich geht es in diesem ersten Teil des ENWIKO immer darum, die vier bis fünf wichtigsten energiewirtschaftlichen und regulatorischen Neuerungen der letzten vier Wochen für Sie einzuordnen.

Dieses Mal ist alles etwas anders, denn neben den Details einzelner Beschlüsse geht es seit dem 06. November um die essenzielle Frage: Wie geht es nach dem Ampel-Aus weiter mit der Energiepolitik in unserem Land? Wo wird der energiewirtschaftliche Norden sein, auf den sich der Kompass in Zukunft ausrichten wird?

Fest steht: Die Neuwahlen am 23.02.2025 stattfinden, sollte Bundeskanzler Scholz am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellen und diese verlieren. Bis dahin regiert eine Minderheitsregierung aus SPD und Grüne, die auf die Stimmen der CDU/CSU Fraktion angewiesen ist. Die Union kündigte bereits an, alle Tagesordnungen des Bundestags pauschal abzulehnen, bis die Vertrauensfrage gestellt werde. Ausnahmen solle es nur für „Vorgänge von außerordentlicher Dringlichkeit oder überfraktioneller Einigkeit“ geben.

Und der Wahlkampf hat begonnen. Dies wurde in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz am 13. November deutlich. Noch deutlicher wurde es in der Replik des CDU-Kanzlerkandidaten Merz, der unter anderem eine Wende in der Energiepolitik zu mehr Technologieoffenheit ankündigte. Dies ist kein überraschender Move der Christdemokraten. Geradezu sensationell überraschend war allerdings die Ankündigung von Friedrich Merz, er könne sich die Lockerung der Schuldenbremse vorstellen. Nicht in Punkto Soziales oder Konsum, wohl aber in Punkto Investitionen. Auf den zweiten Blick ist das gar nicht so überraschend, muss sich doch eine zukünftig mit allergrößter Wahrscheinlichkeit an der Regierung beteiligte Partei finanziellen Handlungsspielraum sichern. Dafür benötigt es eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag, die Friedrich Merz nach der Wahl für nicht als selbstverständlich gegeben sehen könnte. Zurecht. Je nach Stimmengewichtung für die FDP, die AfD und das BSW könnte eine Zweidrittelmehrheit zu einem Vabanquespiel werden. Daher könnte es in Punkto Schuldenbremse noch einiges an Dynamik geben, sollte diese noch vor den Neuwahlen zur Disposition gestellt. Denn was genau die Begründungen für deren Aufweichung seien, was genau also unter „Investitionswürdig“ fallen wird, darüber kann man sich trefflich streiten. Für die Energiewirtschaft wird dies aber gegebenenfalls folgenschwer sein. Denn schließlich hat auch die Energiefrage bei dem Scheitern der Ampel-Koalition eine Rolle gespielt. Unter anderem ging es um die Frage der steuerfinanzierten Entlastung der Netzentgelte.

Nun liegt der Ball im Lager der CDU/CSU-Fraktion, die bereits vor zwei Wochen erste Entwürfe für eine eigene Energieagenda vorgelegt hat. Jens Spahn, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fasste die Pläne seiner Fraktion kurz zusammen, in dem er ankündigte, durch eine „Kostenwende“ „die Energiepolitik wieder vom Kopf auf die Füße“ stellen zu wollen.

Wie navigieren wir durch die nächste Zeit ohne Haushalt?

Wie regierungsfähig ist die Minderheitsregierung? Eine Einigung auf den Haushalt 2025 im Bundestag gilt als ausgeschlossen, denn die Union müsste mitstimmen. Die Regierung arbeitet daher zurzeit mit der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung weiter. Dies ist eine zum Beispiel nach Bundestagswahlen übliche Praxis, um in der Zeit bis zur Regierungsbildung handlungsfähig zu bleiben. Der Bund kann Ausgaben für „bestehende Einrichtungen und gesetzlich beschlossene Maßnahmen“ tätigen. Unter bestimmten Umständen sind auch überplanmäßige Ausgaben möglich – etwa, wenn die EEG-Förderung höher ausfällt als veranschlagt. Einen solchen ungeplanten Mehrbedarf muss aber das BMF bewilligen und bei größeren Beträgen auch das Parlament unterrichten.

Die Bundestagsfraktionen sind dabei, die Sitzungsplanung bis zur Wahl am 23. Februar festzuzurren. Eine Entscheidung gibt es bereits: Die letzte Novemberwoche, in der eigentlich über den Haushalt für 2025 hätte entschieden werden sollen, wird als Plenarwoche gestrichen. 

Im Gespräch ist darüber hinaus, im Januar nur eine Sitzungswoche einzuplanen. Ursprünglich waren zwei geplant. Die beiden Plenarwochen direkt vor dem Wahltermin im Februar könnten ebenfalls gestrichen werden. Hier steht eine Entscheidung allerdings noch aus.

Was bedeutet das Ampel-Aus für die Energiewirtschaft?

In erster Linie Geduld. Denn wann eine neue Bundesregierung nach den angekündigten Wahlen am 23. Februar 2025 regierungsfähig ist, bleibt offen. Was allerdings fest steht: Es besteht kein Automatismus, dass ein neu gewählter Bundestag noch offene Gesetzesentwürfe übernimmt. Und bis dahin? Initiativen, wie zum Beispiel Eckpunkte zum Kapazitätsmarkt, die keinen Gesetzescharakter haben, könnte das aktuelle Kabinett noch verabschieden. Hier gilt es, die Maßnahmen anzustoßen, die auch bei der CDU/CSU Anklang finden.

Was nach den Wahlen zu erwarten ist, ist eine Zeit der Neuorientierung. Was wir heute sagen können, ist, dass es unabhängig von der Regierungszusammensetzung nicht Usus ist, die in einer Vorgängerregierung nicht mehr beschlossenen Gesetzesvorhaben zu Ende zu bringen. Themen wie Netzentgeltentlastung, das Kraftwerkssicherheitsgesetz inklusive Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Verlängerung, der Start der geplanten Ausschreibungen, die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inklusive eines Biomassepaketes und die Umsetzung der RED III sowie der Beschleunigungsgesetze für Geothermie und Wasserstoff stehen zur Disposition.

Besonders nach den zurückliegenden Monaten, die von Kontroversen und Streitigkeiten der drei Ampel-Partner, die einmal als „Fortschrittskoalition“ gestartet sind, wird klar, dass die Mehrheitsfindung in Bundestag und Bundesrat Kooperation und Kompromisse benötigen statt wirtschaftspolitischer Grundsatzkonflikte.

Für die Parteien heißt es jetzt, mit Hochdruck Kandidat:innen aufzustellen und Wahlprogramme zu verabschieden. Die Diskussionslinien und Positionierungen zu den energierelevanten Themen und Personalien werden wir in den kommenden Wochen und Monaten engmaschig für Sie begleiten. Für unsere Partner werden wir ad-hoc Meldungen und Informationen jeweils situativ bereitstellen, damit Sie sich schnell ein Bild über handlungsrelevante Trends und Entwicklungen machen können, so dass Sie „hands-on“ mit den neuesten Nachrichten versorgt sind.

EU-Wahl – In welche Richtung steuert die EU-Energiepolitik?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sollen eigentlich am 27. November im Plenum über die gesamte EU-Kommission abstimmen. 26 Posten, 26 Personen unter der Leitung der bereits bestätigten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Letzte Woche mussten sich die designierten Kommissar:innen, die die Mitgliedstaaten für die neue Europäische Kommission nominiert hatten, in Brüssel den Fragen der zuständigen Fachausschüsse des Parlaments stellen. Doch wie erwartet, hakte es bei den Anhörungen der Vizepräsident:innen am Dienstag weniger wegen hehrer Sachfragen als wegen Macht- und Parteipolitik, die sich um die Sozialistin Teresa Ribera und den rechtskonservativen Raffaele Fitto dreht. Die Entscheidung über die Besetzung der neuen EU-Kommission ist bis auf Weiteres aufgeschoben.

Im Laufe dieser kommenden Woche werden wir mehr erfahren. Erfahren werden Sie allerdings bereits in diesem ENWIKO die wichtigsten Eckpunkte zu den energiewirtschaftlich relevanten Kommissionsanwärtern Dan Jørgensen für das Energieressort und Wopke Hoekstra für die Klimapolitik.

Strom

Regulatorik

EnWG: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick (13.11.2024)

Drei Versionen mit unterschiedlichem Umfang der Energiewirtschafts-Gesetzesnovelle (EnWG) haben uns in den letzten Wochen beschäftigt. Nach dem Ampel-Aus ist die Frage, was von dem ambitionierten Plan übrigbleibt.

Im Gesetzesentwurf der EnWG-Novelle, der es überraschend am 13. November auf die Agenda des Kabinetts geschafft hat und beschlossen wurde, finden sich einige Änderungen, die weitreichende Auswirkungen auf die Energiewende haben würden – zu nennen sind u.a. folgende Neuerungen:

  • Neue Vorgaben für die Umsetzung zur Beschleunigung von Netzanschlüssen.
  • Neugebaute Kleinanlagen ab 2 kW sollen von Netzbetreibern angesteuert werden können.
  • Neue Vorgaben zum Einbau von Steuerungs- und Messtechnik, inklusive neuer Messkonzepte für Erzeuger und Nutzer. Das neue Leitprinzip bedeutet: „Vom Smart Metering zum Smart Grid“
  • Schrittweise Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 kW.
  • Keine Vergütung mehr bei Null-Preisen

Netzausbau und Netzregulierung

  • Die Standardisierung und Digitalisierung von Netzanschlussverfahren werden weiter vorangetrieben. Vorgesehen ist, entlang gestufter Umsetzungsfristen innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sämtliche Netzanschlussverfahren für Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen und Speicher in den Verteilnetzen geeignet zu standardisieren und zu digitalisieren.
  • Auch soll die Transparenz zur Netzanschlusskapazität erhöht werden. Unter anderem werden Verteilnetzbetreiber zur unverbindlichen Netzanschlussauskunft verpflichtet. Im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf beinhaltet der aktuelle Entwurf längere Umsetzungsfristen (1. Januar 2028 statt 2026) und eine Vereinfachung in Bezug auf die Auskunftspflichten.
  • Vereinfachung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse, einschließlich neuer Plattformen und digitaler Schnittstellen.
  • Cable Pooling, also das Nutzen eines gemeinsamen Anschlusses für Speicher und EE-Anlagen, soll ermöglicht werden.
  • Die Möglichkeit zum Abschluss flexibler Netzanschlussvereinbarungen ist als positiv zu bewerten. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber können die Begrenzung der maximalen Einspeisung am Netzanschlusspunkt vereinbaren. Hierdurch können Anlagen auch bei begrenzter Netzkapazität zügig ans Netz angeschlossen und im Falle langfristiger Vereinbarungen auch Netzausbaubedarfe reduziert werden.

Smart-Meter-Rollout – Änderungen des MSbG

  • Der Smart-Meter-Rollout soll zukünftig stärker netzorientiert erfolgen. Der Fokus liegt auf Neuanlagen
  • Vom Smart-Meter zum Smart-Grid-Rollout: Fokuswechsel auf systemische Steuerbarkeit und Integration von Steuerungseinrichtungen.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, sollen zukünftig Anlagen mit einer installierten Leistung über 2 kW steuerbar gemacht werden.
  • Für eine breitere Digitalisierung wurde im MsbG die Grenze für Smart-Meter-Pflichteinbaufälle wieder von 10.000 auf 6.000 kWh/a abgesenkt. Die Preisobergrenzen für Smart Meter wurden für Kunden mit mehr als 20.000 kWh/a angehoben, ebenso für moderne Messeinrichtungen. Neu ist, dass Netzbetreiber nun die Hälfte der Kosten für Einbau und Betrieb von Technik zur Anlagensteuerung übernehmen sollen.
  • Entsprechend sollen auch die gesetzlichen Rollout-Ziele angepasst werden, so dass zunächst 90 Prozent der installierten Leistung von Neuanlagen und perspektivisch auch von Bestandsanlagen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen.
  • Flankierend sollen die Preisobergrenzen (POG) insbesondere für optionale Anlagen und Einspeiser angehoben werden:
  • Erweiterte Aufgaben des Messstellenbetreibers (MSB): Verantwortung für Steuerungseinrichtungen wird MSB übertragen.
  • EEG-Anpassungen: Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit und Sichtbarkeit von EE-/KWK-Anlagen durch MSB.
  • Aufnahme der Steuerungsaufgabe in die Standartleistung des MSB und Einführung einer Steuerungs-POG.
  • Neue Rollen: Einführung des Aggregationsverantwortlichen und verstärkte Rolle des Auffangmessstellenbetreibers (AMSB).
  • Haltefrist für iMS: Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren für intelligente Messsysteme.
  • Fraglich ist, ob aufgrund des hohen technischen Aufwands bei der Nachrüstung von Kleinanlagen, des zweifelhaften Nutzens für das Stromnetz sowie der möglichen bremsenden Wirkung auf den PV-Zubau die Steuerbarkeits-Grenze nicht wie bisher bei 7 kW liegen sollte.
  • Neu ergänzt in der aktuellen Gesetzesvorlage: Ein nachgelagerter VNB, der seine Pflichten zur Steuerfähigkeit und zum Abruf der Ist-Einspeisung dauerhaft oder wiederholt verletzt und diese daher seitens BNetzA entzogen bekommt, kann diese mit Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (neu) auch wieder zurückübertragen bekommen.

Neuanlagen:

  • Direkte Steuerung ab 2 kW; Direktvermarktungspflicht schon ab 25 kW. Dazu soll die Die Direktvermarktung einfacher und digitaler gestaltet werden.
  • Rückgang der Subventionierung: Neuanlagen ab 25 kW sollen nur eine EEG-Vergütung bei positiven Großhandelspreisen erhalten. Balkon-PV soll hiervon ausgenommen werden.

Verbraucherschutz

  • Einführung von Festpreisverträgen mit bindenden Laufzeiten, um Verbraucher vor Strompreisschwankungen zu schützen.
  • Erweiterte Informationspflichten der Energielieferanten (z. B. Preisänderungen, Vertragskonditionen).

Stromspeicher:

  • Auflockerung des Ausschließlichkeitsprinzips: Bereits eingespeicherter Grünstrom soll nicht durch den Zufluss von Graustrom aus der Förderung entfallen.
  • Stärkung der Festlegungskompetenzen der BNetzA im Zusammenhang mit dem bivalenten Speicherbetrieb.

Energy-Sharing:

  • Teilnehmende solcher Projekte sollen einen eigenen Bilanzkreis führen.
  • Weiterhin keine Vorgaben für die Gestaltung der Teilnehmenden-Verträge oder zur Abrechnung der innergemeinschaftlich gehandelten Energiemengen. Auch fehlt eine gesetzliche Definition von Energy-Sharing-Gemeinschaften.
  • Zur Stärkung von Genossenschaften als Rechtsform, darunter fallen auch Energiegenossenschaften im Energy Sharing, plant die Bundesregierung eine Beschleunigung der Rechtsschritte zur Gründung solcher Gemeinschaften. Dies wurde wohl trotz Ampel-Aus noch im Kabinett beschlossen. Die Prüfung des Förderzwecks durch das Registergericht soll beschleunigt werden. Einige Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsrecht entfallen und zusätzliche Maßnahmen sollen Missbrauch dieser Rechtsform verhindern.

Wie weiter nach dem Ampel-Aus?

Ob die Novelle in dieser Form noch beschlossen werden kann, hängt von einigen Faktoren ab: Habeck forderte gemeinsam mit den Energieministern und -ministerinnen der Länder die Union auf, das EnWG und das Kraftwerkssicherheitsgesetz im Parlament zu unterstützen. Aktuell ist folgender Zeitplan kommuniziert:

  • Der Gesetzesentwurf wurde als besonders eilbedürftig gekennzeichnet und soll laut Zeitplan am 19.12.2024 zur ersten Lesung in den Bundestag und am 20.12.2024 in den Bundesrat; eine Verabschiedung ist noch vor den Neuwahlen am 23.02.2025 geplant.
  • Ob der bisherige Koalitionspartner FDP der EnWG-Novelle zustimmen wird, ist offen. Die Liberalen hatten zuletzt kritisiert, der geplante stufenweise Förderstopp bei negativen Preisen bliebe hinter den Vereinbarungen derWachstumsinitiative  aus dem Sommer zurück. Die CDU/SCU hatte ja bereits angedeutet, keine Gesetze mittragen zu wollen.
  • Grundsätzlich passen Aspekte des jüngsten Energiepapiers der Union schon zu einigen Inhalten der EnWG-Novelle, wie etwa die darin geforderte stärkere Marktintegration der Erneuerbaren. Vermutlich will die Partei ihre Energieagenda ohnehin lieber selbst in einer Regierung umsetzen.
  • Klar ist: Passiert in der laufenden Legislatur in Sachen EnWG nichts, müsste das Verfahren von einer neuen Regierung neu gestartet werden, Monate dürften ins Land gehen. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, dass zumindest Teile aus dem Gesetz zeitnah entschieden würden, wie z.B. das MsbG.

 

Quellen:

Kabinettsbeschluss vom 13.11.2024: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung

BMWK, 13.11.2024: Bundeskabinett beschließt Vorhaben im Energiebereich und für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen

BVES & ODH: Positionspapier zum Thema Energy Sharing

energate messenger: BMWK plant Direktvermarktungspflicht für Kleinanlagen

energate messenger: Habeck fordert Unterstützung von Ministerkonferenz

Tagesspiegel Background: Erneuerbaren-Förderung: Erneuerbare müssen mehr Systemverantwortung übernehmen

Tagesspiegel Background: Scharfe Kritik an Vorgaben für Smart-Meter-Ausbau

Tagesspiegel Background: Bundesregierung justiert Genossenschaftsrecht nach

ZfK: Energy Sharing: Vorgabe zu Bilanzkreisen sorgt für Ärger

Jahressteuergesetz (JStG): Neuerungen für Speicher beschlossen (21.10.2024)

Die Stromsteuer-Novelle (StrStG) und das Jahressteuergesetz (JStG) sollten in der dritten Oktoberwoche von Bundestag verabschiedet werden, geschafft hat dies nur das Jahressteuergesetz.

Beschlossene Neuerungen für Speicher im JStG:

  • Bei der Gewerbesteuer für Speicher orientiert sich die Novelle an den Vorgaben für PV und Windkraft: Standortgemeinden mit Speicheranlagen sollen am Gewerbesteueraufkommen der Betreiber beteiligt werden.
  • Betriebe mit mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden sind in jeder Gemeinde gewerbesteuerpflichtig – die Aufteilung der Steuerpflicht erfolgt normalerweise anhand der in den Betriebsstätten gezahlten Löhne.
  • Erneuerbare Energieanlagen beschäftigen vor Ort oft kaum Arbeitskräfte, was bisher zu wenig Berücksichtigung der Standortgemeinden führte. Für Windkraft- und Solaranlagen wurde deshalb eine Aufteilung des Steueraufkommens von 90% für Standortgemeinden und 10 Prozent für die Gemeinden des Unternehmenssitzes festgelegt, das gilt nun auch für Speicher.

Geplant war das Jahressteuergesetz als ein Gegenstück zum amerikanischen Inflation Reduction Act, mit Investitionsanreizen für Unternehmen. Diese haben es nicht in den Beschluss geschafft. Im IRA werden Investitionen in grüne Technologien mit „tax credits“ vergütet.

Quellen:

Drucksache 20/12780: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Tagesspiegel Background: Steuerliche Besserstellung von Stromspeichern beschlossen

Stromsteuergesetz: Diese Neuerungen haben es nicht geschafft (21.10.2024)

Das StrStG hat es aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht durch das Parlament geschafft. Die Stromsteuer-Novelle soll für Rechtsklarheit und Erleichterungen führen, nicht nur für Speicher, sondern vor allem auch für Elektromobilität.

Auch wurden Regelungen an EU-rechtliche Vorgaben angepasst, das Gesetz wurde so verschlankt. Neu ist so zum Beispiel auch die Übernahme der europäischen Vorgabe, dass alle zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse grundsätzlich steuerfrei sind. Auch wurden Anzeige- und Berichtspflichten eingegrenzt, um Bürokratie abzubauen. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung eine Reduzierung der jährlichen Bürokratiekosten um rund 15,4 Mio. Euro.

Geplante Neuerungen für Speicher im StrStG:

  • Grundgedanke der Reform ist Vermeidung von Doppelbesteuerung von Stromspeichern; sie sollen technologieoffen, als Teil des Versorgungsnetzes definiert werden und müssten so nur beim Ausspeichern Steuern zahlen.
  • Auch die Anlagenverklammerung, also die Möglichkeit der Zusammenfassung von örtlich zusammenhängenden Anlagen zu einer, z.B. bei Kundenanlagen, wird aufgehoben. Steuerbefreiungen werden auf die einzelnen Anlagen abgestellt.
  • Ebenso wird im StrStG der Weg für bidirektionales Laden bereitet: Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck soll dies bereits im nächsten Jahr möglich werden. Bidirektionales Laden eröffnet die Möglichkeit, dass Elektroautos als mobile Speicher genutzt werden können. Auch hier benötigte es einiger steuerrechtlichen Stellschrauben, die im StrStG adressiert wurden: Doppelbelastungen und Steuerschuldnerschaft für Autobesitzer wurden abgeschafft. Habeck zeigt sich zuversichtlich, dass mobile Speicher das Stromnetz zusätzlich stabilisieren könnten. Bis 2025 soll es dazu eine einheitliche digitale Sprache und Datenaustauschplattform geben.

Mit dem Koalitions-Aus werden diese Neuerungen vermutlich nicht beschlossen werden können.

Quellen:

Drucksache 20/12351: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht

energate messenger: Kritik an Biomasseplänen der Stromsteuerreform

energate messenger: Rahmenbedingungen für Stromspeicher verändert

Tagesspiegel Background: Bundestag bei Stromsteuer-Novelle nicht beschlussfähig

Tagesspiegel Background: Habeck macht Weg für bidirektionales Laden frei

BMWK-Maßnahmenpaket für Windkraft (21.10.2014)

Die Windturbinen-Hersteller und das Bundeswirtschaftsministerium haben eine haben sich auf eine Vereinbarung verständigt:

Das Wirtschaftsministerium will den Zugang außereuropäischer Anbieter erschweren und für verlässliche Marktvolumina sorgen. Windturbinen-Hersteller kurbeln dafür ihre Produktion an und sollen so für ein ausreichendes Angebot sorgen. Die Windindustrie leidet aktuell, ähnlich wie Solar, unter geringer Nachfrage und Konkurrenz aus China. Trotz verbesserteer Genehmigungssituation wurden die politischen Ausbauziele in diesem Jahr verfehlt.

  • Das Maßnahmenpaket beinhaltet Cyber-Sicherheitsanforderungen und Prüfung kritischer IT-Komponenten, dies ist ebenfalls Teil der NIS-2 Richtlinie, deren Umsetzung noch auf sich warten lässt.
  • Man einigte sich auf den Einsatz von EU-Handelsschutzinstrumenten (z. B. Foreign Subsidies Regulation sowie Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen)
  • Zudem will die Branche auch unabhängiger von chinesischen Komponenten, wie z.B. Magneten, werden.
  • KfW und EIB sollen staatliche Absicherungen und Garantien in Höhe von 16 Mrd. Euro bis 2030 anbieten, dies wurde bereits im Wachstumspaket angekündigt. Die Finanzierung von chinesischen Exporten soll ebenfalls überprüft und ggf. zurückgefahren werden, sofern europäische Hersteller das Nachsehen haben.

Das Paket erhielt Lob von der Stiftung Offshore-Windenergie, diese formulierte aber Forderungen nach einer Reform der Ausschreibungen für Offshore-Windflächen. Die IG Metall fordert mehr

Arbeitsplätze und Wertschöpfung durch Ausschreibungen mit europäischem Wertschöpfungsanteil (Local Content). Aktuell hagelt es an Kritik an den aktuellen Ausschreibungsbedingungen, bisher liegt der Vorschlag für zweiseitige Differenzverträge (CfD) im Raum, diese werden auch von der Branche gefordert.

Anfang 2025 soll auf einem Windgipfel die Maßnahmen evaluiert werden.

 

Quelle:

Tagesspiegel Background: Maßnahmenpaket für heimische Windradbauer

EEG: Banken fürchten hohes Finanzierungsrisiko im Systemwechsel und Konto riskiert den Dispo (24.10.2024)

Die EEG-Förderung soll auf ein produktionsunabhängiges Modell umgestellt werden: Mit einer Kapazitätsprämie soll der Weg in einen Kapazitätsmarkt geebnet werden. Banken warnen nun in einem Brief an das BMWK vor möglichen Negativfolgen für die Energiewende:

  • Die vorgestellten Optionen hätten schwer abschätzbare Mengen- und Preisrisiken zur Folge, so die Banken, die Teil des Finanzier Beirats des Windverbands BWE sind.
  • Der Aufwand für Risikobewertung und -management sei hier zu groß. Die Unsicherheiten würden stark steigen, zudem müsse mehr Eigenkapital aufgewendet werden – in Kombination mit höheren Kosten allgemein würde das die Akteursvielfalt einschränken.
  • Zudem würde die Kreditvergabe begrenzt werden und die Kosten sowie der Zeitaufwand für die Anpassung der Ratingmodelle stark zunehmen.

All das würde den Ausbau von Erneuerbaren einschränken: Weniger Anlagen würden zugebaut werden und die Energiewende zudem teurer werden. Die Banken setzen sich dafür ein, dass die Marktprämie modifiziert werden solle: Sie stellen sich ein zeitunabhängiges Förderkontingent mit Abschöpfungskorridor vor. So würde das Risiko einer längeren Finanzierungslaufzeit berechenbar werden. Auch schlagen sie vor, dass die Förderung bei negativen Marktpreisen ausgesetzt werden könne. Auch möglich soll die Rückerstattung von Übergewinnen sein.

 

Quellen:

Tagesspiegel Background: Banken befürchten höhere Finanzierungsrisiken bei EEG-Systemwechsel

ZfK: Ampel-Aus stiftet Verwirrung bei EEG-Bundeszuschüssen

Marktentwicklung

Stromversorgungsqualität in Deutschland auf gutem Niveau (12.11.2024)

Die Zahl der Versorgungsunterbrechungen in Deutschland bleibt trotz starkem Erneuerbaren-Anteil stabil, das sagt der SAIDI-Wert des Jahres 2023:

  • Die durchschnittliche Ausfallzeit pro Verbraucher betrug rund 12,8 Minuten. Im Vergleich zu 2006, das erste Jahr der BNetzA-Statistik, ist das ein Rückgang um 8,8 Minuten.
  • In den SAIDI-Wert fließen Unterbrechungen ab 3 Minuten. Unterbrechungen, die auf höhere Gewalt, z.B. Extremwetterereignisse, zurückgehen werden nicht berücksichtigt.
  • 852 Netzbetreiber meldeten insgesamt 158.360 Unterbrechungen, knapp 1100 mehr Meldungen als 2022.

 

Quelle:

Tagesspiegel Background: Versorgungsunterbrechungen weiter auf niedrigem Niveau

Gas

Regulatorik

Gasumlage bleibt in 2025 erhalten (18.11.2024)

Geplant war der Wegfall der Gasumlage ab dem 01. Januar 2025 an allen Ausspeisepunkten zu europäischen Nachbarländern – jetzt wo die EnWG-Novelle durch das Koalitions-Aus vermutlich nicht vorangetrieben wird, hängt auch diese Zusage in der Schwebe.

Zum Kontext:

  • Aktuell fällt auf Gaslieferungen durch Deutschland ein Zuschlag von 2,50 Euro pro Megawattstunde als Gasspeicherumlage an. Erhoben wird diese vom Trading Hub Europe (THE), dem Verantwortlichen für das deutsche Gasmarktgebiet. Eigentlich sollte die Umlage für die Transite entfallen. Die entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (Artikel 35 e) hängt aber noch im Bundestag.
  • Die Gasspeicherumlage wurde im Zuge des Krieges gegen die Ukraine eingeführt. Sie finanziert die Kosten zur Befüllung der deutschen Gasspeicher. Seit 2022 gelten für diese verpflichtende Füllstandsvorgaben. Diese sollen die Versorgung absichern. Zuvor hatte Gazprom seine in Deutschland betriebenen Speicher gezielt leerlaufen lassen.
  • Durch den Kabinettsbeschluss am 13. November der EnWG-Novelle hat das Gesetzespaket zwar die nächste Hürde genommen, allerdings ist mit Blick auf den offiziell kommunizierten Zeitplan mit einem Beschluss frühstens Ende Februar 2025 zu rechnen. Das Auslaufen der Gasumlage ist somit nicht mehr möglich zum 01. Januar 2025.
  • Bis zum 20. November muss der Marktgebietsmanager THE die Höhe der Umlage für das erste Halbjahr des kommenden Jahres bekanntgeben.
  • Selbst bei einer Umlage von 0 ct/kWh ist es daher angebracht auf den Gasrechnungen eine Umlage von 0 ct/kWh auszuweisen, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
  • Da auf Grund der politischen Unsicherheit schwer absehbar ist, ob die Novelle in ihrer jetzigen Form nur beschlossen wird oder nur als Rumpfgesetz den Gesetzgebungsprozess passiert, ist es durchaus möglich, dass die Gasumlage über den 30. Juni 2025 hinaus erhalten bleibt.

Eine klare Regelung könnte erreicht werden, wenn der Bundestag in den verbleibenden Sitzungswochen im Dezember die entsprechende Änderung im EnWG verabschiedet. Dafür benötigen SPD und Grüne die Unterstützung der Opposition. Der Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz hatte diese Woche eine Zusammenarbeit mit

  • der Ampel bei nicht haushaltsrelevanten Themen nicht ausgeschlossen, allerdings erst unter der Voraussetzung, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zuvor die Vertrauensfrage stellt. Diese ist für den 16. Dezember geplant, während die letzte Plenarsitzung des Jahres am 20. Dezember stattfinden soll.
  • Positiv zu werten ist, dass auch die CDU bereits generelles Interesse signalisiert hat, die Gasumlage abschaffen zu wollen, weswegen das wahrscheinliche Enddatum der Umlage aktuell der 30. Juni 2025 sein dürfte.
  • Der Energieexperte der SPD, Andreas Rimkus schätzt das Durchkommen der EnWG-Novelle aktuell allerdings noch positiv ein.

 

Quellen:

energate messenger: Koalitions-Aus könnte Europas Gaswirtschaft verstimmen

CDU/CSU: Neue Energie-Agenda für Deutschland

Tagesspiegel Background: Wie der Ampel-Bruch den Gastransit belastet

Kohlenstoffspeichergesetz: Umsetzung mit Union möglich – Neuerungen für Bundesländer (11.11.2024)

Die Debatte um das Kohlendioxid-Speichergesetz (KSpG) spitzt sich zu, da die Branche auf eine Einigung drängt, bevor im Januar die Ausschreibungen für Klimaschutzverträge starten. FDP und Union haben ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das Gesetz mitzutragen, knüpfen ihre Zustimmung jedoch an die Prüfung rot-grüner Änderungsanträge.

Das KSpG soll das bisherige Verbot kommerzieller CO2-Speicher aufheben, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und Unternehmen die Teilnahme an den Projekten zu ermöglichen. Ohne das Gesetz müssten diese sich auf rechtlich unzulässige CCS-Projekte bewerben.

  • Während Oliver Grundmann (CDU) den Entwurf für unzureichend hält, betont er die Notwendigkeit, zunächst Investitionssicherheit zu schaffen und mögliche Nachjustierungen später vorzunehmen. Die SPD hingegen lehnt den aktuellen Entwurf ab. Die klima- und energiepolitische Sprecherin Nina Scheer fordert, die Möglichkeit von CCS bei Erdgaskraftwerken zugunsten von erneuerbaren Energien und Wasserstoff zu streichen. Auch innerhalb der Grünen gibt es noch keine einheitliche Haltung, da eine abschließende Einschätzung zur Abstimmung, etwa durch die energiepolitische Sprecherin Lisa Badum, bisher aussteht.
  • Parallel dazu plant die Bundesregierung, CO2 in andere Staaten zu exportieren, um es dort unter dem Meeresboden zu speichern. Dieses Vorhaben, das zur Reduktion unvermeidbarer CO2-Emissionen beitragen soll, ist Teil des Ziels, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Dafür wurde ein Vertragsgesetz beschlossen, das die Grundlage für die Ratifizierung einer 2009 beschlossenen Änderung des Londoner Protokolls schafft. Dieses internationale Übereinkommen regelt Maßnahmen zur Verhütung von Meeresverschmutzung und ermöglicht künftig auch den grenzüberschreitenden Transport von CO2.
  • Da die Änderung noch nicht von allen Staaten ratifiziert wurde, plant Deutschland eine vorläufige Anwendung und passt dafür das nationale Hohe-See-Einbringungs-Gesetz an. Die CO2-Speicherung spielt eine Schlüsselrolle im deutschen Klimaschutzplan und ergänzt Maßnahmen in Sektoren wie Energie, Verkehr und Umwelt. Begrenzte Speicherkapazitäten in der deutschen Außenwirtschaftszone machen den Export von CO2 zu einer zentralen Strategie, um die Klimaziele zu erreichen.

CCS für Bundesländer: Opt-In möglich

Die Bundesregierung plant die Zulassung geologischer CO2-Speicher in der Nordsee und überlässt die Entscheidung zur Nutzung von CO2-Speichern an Land den einzelnen Bundesländern über eine Opt-In-Klausel.

Haltung der Bundesländer:

  • Norddeutsche Länder (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein) lehnen Onshore-CO2-Speicher ab. Sie verweisen auf mangelnde geologische Voraussetzungen und Schutzbelange (z. B. Wasserschutz).
  • Nordrhein-Westfalen sieht keine Nutzungsmöglichkeit für CCS aufgrund fehlender Speicherkapazitäten.
  • Brandenburg: Ministerpräsident Woidke unterstützt CCS generell, möchte die Speicherung jedoch nach Polen auslagern.
  • Baden-Württemberg: Offen für CO2-Speicherung und weitere Untersuchungen zu Potenzialen, sieht jedoch den Anschluss an das europäische CO2-Pipeline-Netz als höchste Priorität.

Skepsis und Kritik:

  • Der Bundesrat fordert einheitliche Mindeststandards für CCS.
  • Verbände (BDEW, VKU) warnen vor Grundwassergefährdung und äußern sich skeptisch zur CO2-Speicherung an Land.
  • Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kritisiert die unterschätzten Risiken von CCS und die Gefahr, dass die Technologie den Ausbau erneuerbarer Energien verlangsamen könnte.

 

Quellen:

Tagesspiegel Background: Wie die Bundesländer zu CO2-Speichern stehen

Tagesspiegel Background: Opposition würde CO2-Speicherung mitbeschließen

Bundesregierung: CO2-Ausstoß im Meeresboden speichern

Deutscher Bundestag Drucksache 20/11900 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Marktentwicklung

Wasserstoffkernnetz von BNetzA genehmigt (22.10.2024)

Die BNetzA hat ein in großen Teilen gestutztes Wasserstoffkernnetz genehmigt – und das mit einiger Verspätung:

  • Insgesamt 9040 km wurden genehmigt, 626 km wurden gestrichen. Neu gebaut werden sollen nur rund 40 %, die restlichen Leitungen sollen aus ehemaligen Erdgas Leitungen entstehen.
  • Kürzungen seien vor allem von Netzbetreibern vorgenommen worden, so Ralph Bahke von der FNB Gas. Knapp 293 km wurden von der BNetzA selbst gestrichen: Klaus Müller erklärt, dies seien vor allem redundante und Anbindungsleitungen gewesen. Diese seien per se nicht Teil des Kernnetzes, weshalb diese Anträge beim Kernnetz rausfallen würden.
  • Teil des Genehmigungsantrags waren aber „erdgasverstärkende Leitungen“, insgesamt 660 km für knapp 2 Mrd. €. Diese sollen zunächst die Versorgungssicherheit garantieren.
  • Der Ausbau wird so vor allem günstiger: Rund 800 Mio. € können so eingespart werden, die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 18,9 Mrd. €.
  • Im Netzentwicklungsplan (NEP) wird die Anbindung der Kommunen und Gemeinden aufgezeigt, dieser wird im nächsten Sommer erwartet.
  • Teilstrecken sollen bereits 2032 fertig gestellt werden. Zur Finanzierung wird es ein Hochlauf-Netzentgelt bis 2055 geben, dessen Höhe in den nächsten Monaten festgelegt werden soll. Die entstehenden Mehrkosten erhalten die Netzbetreiber aus einem Amortisationskonto zurück, später erhält der Staat das Geld von den Betreibern zurück.

Angeschlossen ans Kernnetz werden auf jeden Fall alle Bundesländer.  Baden-Württemberg will aber nicht auf den NEP warten, das Bundesland befürchtet eine zu geringe Netzdichte, die durch kleine Leitungen nicht abgefangen werden könnte. Doch auch in Sachsen gibt es weiße Flecken: Beide Bundesländer befürchten einen wirtschaftlichen Nachteil.

 

Quelle:

Tagesspiegel Background: Gestutztes H2-Kernnetz genehmigt

Wärme

Regulatorik

Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Union bringt Gesetzesvorschlag ein (07.11.2024)

Anträge aus der Opposition haben im Normalfall keine Chance auf Durchkommen. Im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen könnte es aber möglich sein, dass der Vorschlag der CDU mit SPD und Grüne zur Novelle des KWKG durchkommen wird.

Vorschlag der CDU:

  • Die Union schlägt eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2030 vor, die SPD war zuletzt für eine maximale Verlängerung bis 2028. 2030 wurde von den Sozialdemokraten aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass auch Anlagen, die nach 2026 in Betrieb genommen wurden in die Förderung fallen würden. Die CDU-Fraktion meint, dass so mehr Planungssicherheit geschaffen werden könnte.

 

Quellen:

Drucksache 20/13615: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

energate messenger: Chancen für KWKG-Verlängerung trotz Ampel-Aus

AVBFernwärmeV & Geothermiebeschleunigungsgesetz: Wie geht es weiter? (07.11.2024)

Ursprünglich sollte die AVBFernwärme-Verordnung Anfang November ins Kabinett kommen, aufgrund des fehlenden Kabinettsbeschluss rückt eine Verabschiedung in weite Ferne. Ziel der Novelle ist es, die Rahmenbedingungen für die Fernwärmeversorgung zu modernisieren, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden und eine effizientere sowie klimafreundlichere Wärmeversorgung zu gewährleisten. Diese Verordnung wird es voraussichtlich nicht mehr auf die limitierte Agenda schaffen.

Besser sieht das für das Geothermiebeschleunigungsgesetz aus: Der grüne Energieminister Schleswig-Holsteins, Tobias Goldschmidt, appellierte in einer Zusammenkunft der Energieminister und -ministerinnen der Länder an die schnelle Durchsetzung des Gesetzes, trotz Ampel-Aus. Dieses Gesetz müsse es auf die Agenda schaffen, so Goldschmidt.

Bis Redaktionsschluss gab es hier keine neuen Entwicklungen, nun muss man die Tage bis zur Vertrauensfrage abwarten.

 

Quelle:

energate messenger: Habeck fordert Unterstützung von Ministerkonferenz

Marktentwicklung

Messtechnik: Schweizer Unternehmen Landis+Gyr prüft Abzug aus Europa (31.10.2024)

Der Messtechnik- und IoT-Hersteller mit knapp 2.800 europäischen Beschäftigten unterzieht seine europäische Sparte einer strategischen Prüfung.

Grund hierfür seien hohe Verluste des Europageschäfts. Das Unternehmen erwäge einen Umzug in die USA mit dortigem Börsengang, da hier ein Großteil des Umsatzes erwirtschaftet wird.

In der EU gilt Landis+Gyr als einer der großen Marktvertreter im Bereich Messtechnik für den Strom- und Wärmesektor sowie Smart-Grid-Technologie. Mit einem EU-Marktanteil von rund 17 Prozent.

CEO Werner Lieberherr gibt an, dass Mitte bis Ende des nächsten Jahres eine Entscheidung feststehen würde. Möglich wäre neben einem Umzug auch ein Teil- oder Komplettverkauf der europäischen Sparte.

 

Quelle:

energate messenger: Landis+Gyr erwägt Abschied aus Europa

 

Sektorübergreifend

Ende der Koalition: Wie geht es weiter mit den noch nicht beschlossenen Gesetzen? (07.11.2024)

Am Mittwoch, dem 06. November wollte das Kabinett eigentlich die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschließen. Stattdessen entließ Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner. Das hieß das Aus der Ampel-Koalition und eine Minderheitenregierung bis zu möglichen Neuwahlen.

Bundeskanzler Scholz plant die Vertrauensfrage am 16. Dezember zu stellen. Sollte ihm der Bundestag das Vertrauen nicht aussprechen, sind für den 23. Februar 2025 Neuwahlen angesetzt. Bis zu den Neuwahlen ist der alte Bundestag trotz Auflösung allerdings weiterhin arbeitsfähig. Nach den Neuwahlen kann bis April oder Mai mit einer neuen Regierung gerechnet werden.

Diese Gesetze können es noch schaffen:

  • Steuerfortentwicklungsgesetz: Anpassung des Einkommenssteuertarifs
  • Rentenpaket II: Stabilisierung des Rentenniveaus und Aufbau eines Generationenkapitals
  • GEAS-Anpassungsgesetz: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Noch nicht beschlossene, aktuell in Beratung befindende Sofortmaßnahmen für die Industrie: Hier will Scholz auch auf die Zusammenarbeit mit Friedrich Merz setzen. Vermutlich werden sich hier aber Forderungen zu Energiepreisen finden. Eine Senkung der Stromnetzentgelte per Haushaltszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelte sei hier möglich.
  • Kraftwerkssicherheitsgesetz: Hier wäre eine Zusammenarbeit mit der CDU möglich. Das Bundeskabinett will den Entwurf nach Ministeriumsangaben bis Jahresende beschließen, damit im ersten Halbjahr 2025 eine erste Ausschreibungssequenz starten kann.
  • Auch ein Kapazitätsmarkt wäre mithilfe der Union umsetzbar, ebenso das Kohlenstoffspeichergesetz. Hier bleibt abzuwarten, ob Friedrich Merz diese Unterstützung auch ohne früher gestellte Vertrauensfrage geben wird. Unionsfraktionsvize Jens Spahn lehnte eine Zusammenarbeit mit SPD und Grünen in Sachen Energiepolitik ab. Der neu ernannte Finanzminister Jörg Kukies von der SPD signalisierte allerdings, dass es selbst innerhalb der Koalition aus SPD und Grüne Uneinigkeit über den Zeitplan gäbe, weswegen ein Beschluss in der auslaufenden Regierungsperiode zurzeit noch offen sei.
  • KWKG-Novelle: Ein Gesetzesvorschlag der CDU könnte von SPD und Grünen angenommen werden.

Vermutlich nicht beschlossen werden folgende Gesetze:

  • EnWG-Novelle: Durch den Beschluss am 13. November im Kabinett liegt nun ein offizieller Zeitplan vor. Demnach soll die EnWG-Novelle bis Ende Februar verhandelt sein. Ob der Zeitplan gehalten wird oder am Ende nur ein Rumpfgesetz beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte allerdings als wenig wahrscheinlich gelten, dass die Novelle mit mehr als 450 Seiten vollständig beschlossen wird.
  • Stromsteuernovelle: Änderungen für Speicher werden bis auf weiteres vertagt.
  • AVBFernwärmeV & Geothermiegesetz: Ein Beschluss im Kabinett steht bislang noch aus und wurde vertagt. Es ist offen, ob ein Beschluss noch vor den vorgezogenen Neuwahlen erfolgt.
  • Auch das Thema des Strommarktdesigns dürfte noch auf sich warten lassen müssen. Da die Opposition andere z.T. andere Ansätze verfolgt, dürfte eine kurzfristige Einigung als unwahrscheinlich gelten.
  • Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure sollten beschleunigt werden. Da das Gesetz bereits mehrfach konsultiert wurde und bislang kein Konsens über den Grad der Beschleunigung erzielt werden konnte, steht auch ein großes Fragezeichen hinter dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.
  • Anpassungen an EU-Gesetze: NIS-2-Umsetzungsgesetz, Anpassung TEHG sowie Energieeffizienzgesetz werden vermutlich nicht durchkommen, obwohl hier die Fristen teilweise schon abgelaufen sind.
  • BauGB-Novelle: Anhörung am 11. November im Bundestag wurde ausgesetzt.
  • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz
  • Biomasse-Paket

Wie geht es jetzt gesetzgeberisch weiter?

  • Es gilt das sogenannte Diskontinuitätsprinzip: Gesetze, die vor den Neuwahlen nicht beschlossen werden, werden in der Regel nicht von der nachfolgenden Regierung übernommen. Sie müssen erneut angestoßen werden, was aktuell bedeuten würde, dass wir bei den energiewirtschaftlich wichtigen Regelungen mit einer Verzögerung von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr rechnen müssen.
  • Eine Minderheitsregierung aus Grünen und SPD wird versuchen, die geplanten Maßnahmen durchzubringen – mit wechselnden Mehrheiten.

Wie geht es weiter mit dem Haushalt?

  • Das Wichtigste: Trotz politischer Unklarheit zum Fortgang der gesetzgeberischen Tätigkeit ist die Bundesregierung handlungsfähig. Der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) plant, ohne Haushaltssperre auszukommen.
  • Zuvor hatte es Befürchtungen gegeben, dass ohne Einigung auf einen Nachtragshaushalt eine Haushaltssperre wie schon Ende 2023 drohe. Dies hätte einen vorübergehenden Stopp von Förderungen, etwas im Heizungsbereich bedeutet.
  • Die ursprünglich geplante Haushaltswoche zur Diskussion des Nachtragshaushalts war für Anfang November angesetzt und dann gestrichen worden. Die in der ersten Dezember-Woche angesetzte Haushaltsdebatte ist auf zwei bis drei Tage verkürzt worden, die erste Januarwoche als Haushaltswoche gänzlich gestrichen. Somit ist die Haushaltssitzung auf Ende Januar oder Anfang Februar verschoben.
  • Stand heute wird der von der geplatzten Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Entwurf für einen Nachtragshaushalt für 2024 wahrscheinlich nicht die benötigte Zustimmung finden, da SPD und Grüne nicht über genügend Stimmen verfügen. Union und FDP wollen den Nachschlag bisher nicht mittragen.
  • Ein Nachtragshaushalt war unter anderem aufgrund der erhöhten Kosten für die Vergütung erneuerbarer Energien in diesem Jahr nötig geworden.
  • Finanzminister Jörg Kukies möchte nun nach bisherigem Kenntnisstand, statt einen Nachtragshaushalt aufzusetzen, knapp zehn Milliarden Euro, die ursprünglich für das Bau eines Werks des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg geplant waren, aus dem Budget in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umschichten. Intel hatte zuvor angekündigt, den Bau des Werks zu verschieben.
  • Eine solche Lösung hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits vor dem Aus der Koalition vorgeschlagen, um das Milliardenloch im Haushaltsplan zu stopfen.
  • Folgen für das EEG-Konto: Die vorgeschlagene Lösung der Verschiebung von Mitteln aus dem laufenden Haushalt in den KTF zur Finanzierung des EEG-Kontos verschiebt das Problem nur, da langfristig zusätzliche Kredite bzw. anderweitige Finanzierungen erforderlich wären. Sollten die Bundeszuschüsse ausbleiben, müssten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) Kredite aufnehmen, um gesetzlich verpflichtende Zahlungen an Anlagenbetreiber sicherzustellen. Dies würde ihre Ratings verschlechtern, was die Finanzierung des Netzausbaus verteuert und letztlich die Kosten auf die Stromnutzer umlegt. Höhere Strompreise und eine geringere Einspeisung erneuerbarer Energien durch schlechtes Wetter könnten kurzfristig das EEG-Konto entlasten, lösen aber das grundsätzliche Finanzierungsproblem nicht. Die Gefahr besteht, dass durch die Haushaltstricks und Kreditkosten sowohl die Energiewende als auch die Netzfinanzierung nachhaltig belastet werden.
  • Bis zur Entscheidung für einen Nachtragshaushalt oder dem Haushalt arbeitet die Regierung mit der sog. Vorläufigen Haushaltsführung. In dieser Zeit dürfen die wichtigsten Ausgaben weiterhin getätigt werden – Kosten für Personal, bereits zugesagte Investitionen und Fördergelder werden ausgezahlt. Unter bestimmten Umständen sind auch überplanmäßige Ausgaben möglich – etwa, wenn die EEG-Förderung höher ausfällt als veranschlagt. Einen solchen ungeplanten Mehrbedarf muss aber das BMF bewilligen und bei größeren Beträgen auch das Parlament unterrichten.
  • Mit einem Bundeshaushalt 2025 kann nach aktuellem Stand frühestens Mitte des kommenden Jahres gerechnet werden.

 

Quellen:

Die Einschätzung dieses Beitrages basieren auf eigenen Recherchen des Stabsbereich Energiewirtschaft: Strategie & Wissen

Bundeswahlleiterin: Vorbereitung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, hier: Verfahrensweise für den Fall einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages nach Artikel 68 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und einer Neuwahl nach Artikel 39 Abs. 1 Satz 4 GG vom 11.11.2024

Regulatorik

NIS-2: Umsetzung von Bund und Ländern unterschiedlich weit (21.10.2024)

Bund und Länder hatten zwei Jahre Zeit, um die NIS-2-Richtlinie umzusetzen, die erweiterte Cybersicherheitsvorschriften vorgibt, diese gelten auch für die Energiewirtschaft. Die NIS-2 verlangt von Betreibern kritischer Infrastruktur, wie z. B. Stromnetzen, Maßnahmen zur Cybersicherheit wie Risikobewertungen, Meldung von Cybervorfällen und die Sicherung von Lieferketten. Nach Ablauf der Frist zeigt sich: Nur die Hälfte der Bundesländer hat die Frist bis zum 17. Oktober eingehalten.

  • Der Bund ist in Verzug und rechnet mit der Verabschiedung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes im Frühjahr 2025.
  • Einige Bundesländer (z. B. Sachsen, Bayern) haben bereits bestehende Gesetze angepasst, andere (z. B. Thüringen, Niedersachsen) arbeiten noch an der Umsetzung.
  • Im Norden (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) gibt es organisatorische Herausforderungen durch gemeinsame IT-Dienstleister und Notfallteams.
  • Andere Länder (z. B. Brandenburg und NRW) warten auf Bundesgesetzgebung für die Umsetzung.
  • Geplant waren weitere Diskussionen im Bundestag über das NIS-2-Umsetzungsgesetz am 04. November. Teilnehmende der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses machten deutlich, dass sie sich eine zügige Umsetzung des Gesetzes wünschen. Besonders die Ausnahmen für staatliche Verwaltungen wurden kritisiert. Auch fordern sie eine bessere Verzahnung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes mit dem KRITIS-Dachgesetz sowie eine Klarstellung der Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Für Stadtwerke ist eine Doppelregulierung und unklare IT-Sicherheitspflichten durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz in der derzeitigen Form zu befürchten.

 

Quellen:

Drucksache 20/13184: NIS-2-Umsetzungsgesetz – Entwurf

Tagesspiegel Background: Bund und Länder bei der NIS-2-Umsetzung unterschiedlich weit
Bundestag: Expertenkritik an geplanter Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

E-Rechnung ab 2025: EDI-Verfahren soll weiterhin angewendet werden können (21.10.2024)

Ab dem 01. Januar 2025 ist es verpflichtend für deutsche Unternehmen, E-Rechnungen als Standard für Geschäftsabrechnungen einzuführen. Diese können direkt und ohne Medienbruch in die Systeme übertragen und dort lückenlos weiterverarbeitet werden, anders als PDF-Rechnungen.

  • Ab 2025 ist es Pflicht, E-Rechnungen für steuerbare Leistungen im B2B Bereich einzusetzen, ab 2027 müssen diese für alle B2B-Umsätze genutzt werden.
  • Bisher war nicht sicher, ob hier das EDI-Verfahren weiterhin eingesetzt werden wird, um die Umsetzung zu erleichtern hat man sich darauf aber nun geeinigt: Das EDI-Verfahren, was nun konkret bei E-Rechnungen Anwendung finden wird, muss lediglich den vorgegebenen EU-Standards entsprechen und interoperabel gestaltet werden.

Wann dieses Verfahren feststeht, bleibt abzuwarten, da dies Anbietersache sei.

 

Bild 

 

Quelle:

BDEW: EDI-Verfahren künftig auch für E-Rechnungen verwendbar

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Viel verändert hat sich nicht (22.10.2024)

Der BDEW zeigt sich weiter kritisch vom zuletzt verabschiedeten BEG IV: Für die Energie- und Wasserwirtschaft gäbe es nur wenige Erleichterungen. Insgesamt erwartet die Bundesregierung Kosteneinsparungen von rund 3 Mrd. € pro Jahr für die gesamte deutsche Wirtschaft.

Was ist neu:

  • Erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren, vor allem im kleinen bis mittelgroßen Bereich.

Die Branche hätte sich zusätzlich gewünscht:

  • Überflüssige Berichtspflichten identifizieren und abschaffen
  • Erforderliche Berichtspflichten bündeln und digitalisieren
  • Einführung von Praxischecks, um Potentiale zum Bürokratieabbau zu erkennen
  • Statistikpflichten prüfen und Doppelerhebungen vermeiden
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Schwer- und Großraumtransporte
  • Priorisierte Antragsbearbeitung für Kabelrollen im Reparaturfall
  • Vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur

Im Strom- und Energiesteuerrecht wurden Bürokratie-Entlastungen für Stromspeicher beschlossen, dazu mehr in unserem Artikel zu den Neuerungen für Speicher.

 

Quellen:

Drucksache 20/11306: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

BDEW: Bundesrat hat Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet

Novelle des BauGB: Verbesserungen für Erneuerbaren-Anlagen (04.11.2024)

In der Novelle lag ein Fokus auf Wohnungsbau, Anpassungen an Klimawandel und Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Der Gesetzentwurf wurde am 6. September im Kabinett beschlossen und befindet sich jetzt im Gesetzgebungsverfahren.

Positiv schätzt der BDEW:

  • Geothermie ist im Außenbereich privilegiert (§ 35 BauGB).
  • Elektrolyseure ohne Größenbeschränkung in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig.
  • Rechtssicherheit für Windenergieanlagen im Außenbereich, basierend auf Zeitpunkt der Antragstellung (§ 249 BauGB).
  • Windenergieprojekte auch bei entgegenstehenden Bauleitplänen möglich (§ 249 BauGB).
  • Vorranggebiete für Windenergie sind vor Veränderungssperren geschützt (§ 249 BauGB).

Negativ sieht der BDEW:

  • Anpassung der Privilegierung für PV-Anlagen entlang Autobahnen und Bahntrassen fehlt.
  • Unklare Regelung zur Ausweisung zusätzlicher Windflächen durch Gemeinden.
  • Repowering-Definition im BauGB sollte mit BImSchG harmonisiert werden.

Die Anhörung im Bundestag fand am 13. November statt, die Bundesregierung teilte mit, dass Gespräche zur Novelle laufen würden – unsicher bleibt, ob sie noch verabschiedet wird.

 

Quellen:

BDEW: Regierungsentwurf zur BauGB-Novelle bringt Verbesserungen für EE-Anlagen

Deutscher Bundestag: Auswirkung vorläufiger Haushaltsführung auf die Baupolitik

Drucksache 20/13091: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Kritis-Dachgesetz: Erster Entwurf liegt dem Kabinett vor (06.11.2024)

Noch vor dem Ampel-Aus hat das Bundeskabinett am Morgen des 06. November den Entwurf des Kritis-Dachgesetzes beschlossen.

Worum geht’s?

  • Geregelt wird in dem Gesetz der physische Schutz kritischer Infrastrukturen: Vorgaben für Einrichtungen der sog. kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen.
  • Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.
  • Zentrale Anlaufstelle soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) werden, über ein Onlineportal des BSI.
  • Die BNetzA erhält umfangreiche Kontroll- und Weisungsbefugnisse.

Meldepflichten

  • Betreiber kritischer Anlagen müssen relevante Vorfälle an die zentrale Meldestelle berichten, um schnellen Informationsaustausch und präventive Maßnahmen zu ermöglichen.

Überwachung und Sanktionen

  • Behördliche Überprüfungen, Bußgeldregelungen und Dokumentationspflichten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Bußgelder: Bis zu 500.000 Euro drohen Unternehmen, die ihren Meldepflichten nicht nachgehen. Abstufungen gibt es, beginnend bei 20.000 Euro, über 100.000 bis 200.000 Euro. Dies drohe, wenn eine Angabe „nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt“ worden sei.
  • Weiterhin unklar bleibt, ob virtuelle Kraftwerke als kritische Infrastrukturen klassifiziert werden würden.

To Dos

  • Die BNetzA sollte im Zuge der angestoßenen EnWG-Änderung einen Sicherheitskatalog mit konkreten Anforderungen erstellen. Mithilfe von „qualifizierten Dritten“ will die Behörde die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen. Das Bundesministerium des Inneren geht von einem einmaligen Aufwand der Gesamtwirtschaft von 1,7 Mrd. Euro aus, sowie einer jährlichen Belastung von bis zu 500.000 Euro.

Reaktionen

  • Der BDEW begrüßt, dass die Zertifikate und Nachweisverfahren mit dem Informationssicherheitsrecht und Resilienzrecht erfolgreich verzahnt wurden. Kritisiert wird, dass verschiedenen Sektoren weiterhin auf Landesebene verwaltet werden – dies ist mit großem bürokratischem Aufwand verbunden. Auch sind die Nachweisverfahren weiterhin unklar. Auch müsse noch versichert werden, dass sensible Daten von kritischen Energieanlagen nicht öffentlich im Marktstammdatenregister einsehbar seien.
  • Rundum fehle also noch einiges, um das KritisDG als umfassende Regelung zu etablieren, so der Verband.

Zeitplan

  • Das Gesetz sollte ursprünglich am 20. Dezember in den Bundesrat eingehen und verabschiedet werden. Inkrafttreten sollte das Gesetz im zweiten Quartal nächstes Jahr. Fraglich bleibt jetzt, wann der Bundestag sich damit beschäftigen könnte.

 

Quellen:

Referentenentwurf BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Tagesspiegel Background: Kritis-Dachgesetz sieht Bußgelder bis 500.000 Euro vor

Tagesspiegel Background: Kritis-Dachgesetz im Bundeskabinett beschlossen

BDEW: Bundeskabinett hat KRITIS-Dachgesetz beschlossen

Marktentwicklung

Kraftwerksstrategie: Kraftwerkssicherheitsgesetz steht auf der Kippe (14.11.2024)

Im Kraftwerkssicherheitsgesetz sollen Maßnahmen für neue gas- und rein wasserstoffbasierte Kraftwerke sowie Langzeitspeicher gebündelt werden.

Das Ziel:

  • Bau von 12,5 Gigawatt Gas- und wasserstofffähigen Kraftwerken, um Versorgungslücken zu schließen und die Netzstabilität in einer erneuerbaren Energiewelt zu sichern. Der Zubau neuer flexibel einsetzbarer Kraftwerke wird als Voraussetzung für den Kohleausstieg gesehen.
  • Darüber hinaus stellt das Kraftwerkssicherheitsgesetz die Brücke in einen umfassenden, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus dar, der insbesondere auch Nachfrageflexibilität und Speicher nutzen soll.

Der Plan:

  • In einer ersten Säule sollen zeitnah zunächst 5 Gigawatt (GW) an neuen H2-Ready-Gaskraftwerken ausgeschrieben werden. Zusätzlich sollen über eine separate Ausschreibung bestehende Gaskraftwerke in einem Umfang von 2 GW auf einen zukünftigen Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden. 500 MW an Langzeitspeichern kommen schließlich noch hinzu.
  • Sowohl die geplanten neuen H2-Ready-Gaskraftwerke sowie die modernisierten Bestandskraftwerke sollen ab dem achten Jahr nach ihrer Inbetriebnahme bzw. Modernisierung auf grünen oder blauen Wasserstoff (H2) umgestellt werden.
  • Erste Ausschreibungen waren bisher für das erste Halbjahr 2025 geplant. Sollte eine Einigung vor Neuwahlen nicht gelingen, drohe ein Zeitverlust von bis zu neun Monaten, warnte Minister Habeck.
  • Im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes soll eine Förderung der Investitionskosten (Capex) als auch der Betriebskosten (Opex) durch zweiseitige Differenzverträge (CfD) ausgeschrieben werden. Während einer möglichen CO2-Speicherung wird die Opex-Förderung ausgesetzt.
  • Die Förderungen würden zu gegebenem Zeitpunkt im Rahmen der (mehrjährigen) Finanzplanung berücksichtigt, teilte das BMWK mit. Das Ministerium kalkuliert angeblich mit einer Fördersumme von 15,5 Milliarden Euro.

Verantwortlich für das Ausschreibungsdesign ist die BNetzA, die mit einer nötigen Vorbereitungszeit von 4-6 Monaten rechnet.

Stand der Dinge:

  • Trotz des Endes der Ampel-Koalition soll das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgehend in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Das kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck beim Energiewendekongress der Dena am 11. November an.
  • Im Anschluss werde das Kabinett den Entwurf beschließen. Der Zeitplan, mit Ausschreibungen für den Neubau von Kraftwerken im kommenden Jahr zu beginnen, sei noch zu halten.
  • Allerdings sind SPD und Grüne im Bundestag nach dem Ausstieg der FDP aus der Regierung auf die Stimmen der Opposition angewiesen.
  • Last but not least: Das Gesetz muss durch die EU-Kommission notifiziert werden. Die Regierung sei hier in „konstruktiven Gesprächen“ mit der EU, wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der CDU/CSU Fraktion hervorgeht.

 

Quellen:

Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/13467, Umsetzung der Kraftwerksstrategie vom 05.11.2024

energate messenger: Habeck fordert Unterstützung von Ministerkonferenz

Pressemitteilung VKU vom 24.10.2024

Tagesspiegel Background: Kraftwerksausschreibungen droht Unterdeckung

Tagesspiegel Background: Diskussion um Kraftwerksstrategie

Tagesspiegel Background: Habeck will Kraftwerksgesetz und EnWG-Novelle anschieben

ZfK: Kraftwerksausschreibungen: Habeck-Zeitplan praktisch nicht mehr haltbar

Bundesminister Robert Habeck beim 15. dena Energiewende-Kongress 2024

EU-Kommission: Designierte Kommissarinnen und Kommissare absolvieren Anhörung im Parlament (28.10.2024)

Hier die Schwerpunkte, die die Nominierten ins Parlament schickten:

Dan Jørgensen, Kommissar für Energie und Wohnen

  • Bereitstellung von sauberer und kostengünstiger Energie durch eine „robuste Energieunion“. Dafür soll in den ersten 100 Tagen seines Mandats ein Aktionsplan im Rahmen des Clean Industrial Deal folgen. Auch er will auf PPAs und CfDs setzen. Auch will er dafür steigende Systemkosten ins Auge fassen.
  • Er will sich ferner für die Beseitigung von Infrastrukturengpässen und regulatorischen Hindernissen einsetzen. Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien und Netze will er weiter beschleunigen.
  • Wasserstoff soll vor allem in Sektoren zum Einsatz kommen, wo die Abkehr von Fossilen schwer durchführbar sei, z.B. in der Industrie und im Transportwesen. Für schwer dekarbonisierbare Sektoren soll zudem auch CCUS regulatorisch ermöglicht werden.
  • Atomkraft müsse wieder thematisiert werden, wenn eine Unabhängigkeit von Russland geschafft werden wolle. Auch hier soll es Chancen für schwer dekarbonisierbare Sektoren geben. Dafür sollen Sicherheitsstandards zur Nutzung von Atomkraft weiter streng befolgt werden.

In seiner Anhörung am 05.November bestand Jørgensen den Test des EU-Parlaments. Sein Fokus auf günstige Preise durch mehr Erneuerbare und einen stärkeren Netzausbau stieß auf Zustimmung. Mit Förderzusagen für Atomkraft blieb er noch vorsichtig, sah dies aber als nötig für den Klimaschutz an.

Teresa Ribera Rodríguez, Exekutive Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel

  • Wettbewerbsfähigkeit erreichbar durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine saubere Kreislaufwirtschaft
  • Dekarbonisierung als Antrieb des Clean Industrial Deal; Schlüsselelemente sollen bezahlbare Energiepreise, einheitliche Wettbewerbsbedingungen sowie ein gestärkter Binnenmarkt mit einer erhöhten Mobilisierung von Privatkapital sein.
    • Energiepreise durch eine Transformation des Energiesystems und Stärkung einer Energieunion. Ersteres will sie vor allem durch die Einführung von Power Purchase Agreements (PPA) und Differenzverträgen (CfD) erreichen.
  • Dafür sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, um den europäischen Anteil an der Fertigung sauberer Technologien zu erhöhen.
  • Erstellung eines Fahrplans für ein Ende russischer Gaslieferungen, Prüfung der europäischen Energiesicherheitsinfrastruktur.
  • Das Ergebnis der Anhörung ist eine Verschiebung der Entscheidung zu der Nominierung von Teresa Ribera. Der Vorstoß kommt von der der Europäischen Volkspartei (EVP) und ist Teil einer umfassenderen innenpolitischen Pattsituation in Spanien. Ribera – die scheidende spanische Ministerin für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung – wird von der spanischen Oppositionspartei, der konservativen Partido Popular (PP/EVP), wegen des Umgangs der Regierung mit den jüngsten Überschwemmungen im Land heftig kritisiert.

Wopke Hoekstra, Kommissar für Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum

  • Erarbeitung eines Aktionsplans für erschwingliche Energiepreise sowie eines Gesetzes zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung – vor allem durch den ETS, CBAM und Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für CCUS.
  • Schaffung eines Fonds für europäische Wettbewerbsfähigkeit.
  • Sein Fokus liegt vor allem auf einem Klimaschutz mit sozialpolitischem Faktor: Als Vorschlag nannte er ein „Social Leasing“-Programm aus Frankreich. Hier werden Geringverdienende aus ländlichen Gebieten beim Leasing von E-Autos vom Staat unterstützt, um die Verkehrswende sozial gerecht voranzutreiben. Auf EU-Ebene soll es für solche Projekte den Klimasozialfonds geben, der vor allem mit Einnahmen aus dem ETS2 gefüttert werden soll.
  • Festhalten will der Niederländer an dem Verbrenner aus für 2035 und an den Vorgaben zu Klimazielen der Branche bis 2025. Er begründete dies damit, dass viele europäische Autobauer bereits darauf hinarbeiteten und eine Verlängerung nicht nötig sei. Auch die Strafzahlungen bei Nichteinhaltung verteidigte er, da diese weit unter dem Gewinn der Branche lägen und daher angemessen seien.

Hoekstra erhielt die nötige Zweidrittel-Mehrheit und kann somit sein Ressort weiterführen.

Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wassersicherheit und Wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft

  • Umsetzung und Vereinfachung bestehender Rechtsakte
  • Investitionen fördern und digitale Lösungen nutzen
  • Ziel des Circular Economy Act: Marktineffizienzen ausgleichen, Anreize für die Nutzung sekundärer Rohstoffe schaffen (z. B. zurückgewonnener Phosphor)
  • Schutz und Bereitstellung von sauberem Trinkwasser in der EU
  • Roswall erhielt noch keine feste Zustimmung des Parlaments und wurde vor allem von den Sozialdemokraten kritisiert.

Stimmen aus der Wirtschaft

Europe Unlocked, eine Gemeinschaft von 19 großen europäischen Unternehmerverbänden, veröffentlichte einen „Call to Action“, der die neue Kommission dazu anhält, den Green Deal einheitlicher und gezielter zu gestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken: Einige Verordnungen hätten zwar zur Folge, dass Projekte schneller verwirklicht werden könnten – an einigen Stellen gäbe es aber noch zu hohe Hürden und die Entwicklung sei stark eingeschränkt. Es sollte ein stärkerer Fokus auf alle grünen Technologien gelegt werden, statt nur eine Handvoll zu fördern, so die Gemeinschaft.

Nächste Schritte

Ende November wird die abschließende Wahl stattfinden. Im Dezember folgt die offizielle Amtseinführung.

  • Damit eine neue Kommission Anfang Dezember vereidigt werden kann, müsste das Parlament alle Kommissare einzeln bestätigen, bevor die gesamte Kommission auf der nächsten Straßburger Sitzung des Parlaments in der Woche vom 25. November zur Abstimmung gestellt wird.

 

Quellen:

BDEW: Prioritäten der neuen EU-Kommission

Tagesspiegel Background: Jørgensen verspricht billigere Energie für Europa

Tagesspiegel Background: Hoekstra hält an EU-Klimavorgaben für Autobauer fest

Euractiv: Jørgensen secures two thirds majority to pass European Parliament hearing

European Parliament: Hearing of Commissioner-designate Jessika Roswall

CV Dan Jørgensen

CV Wopke Hoekstra

CV Teresa Ribera Rodríguez

CV Jessika Roswall

US-Wahl: Trumps Sieg und die Bedeutung für Europa (06.11.2024)

Was kann die EU und die europäische Energiewirtschaft mit der Wiederwahl von Trump erwarten?

  • Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen: Biden machte diesen Austritt rückgängig, Trump wird vermutlich erneut den Austritt wagen. Dies könnte zur Folge haben, dass weiter Länder austreten werden. Auch soll die Produktion von fossilen Brennstoffen angekurbelt werden. Zwar vertritt aktuell die Biden-Administration die USA bei der COP29, doch die abgegebenen Erklärungen werden durch die nahende Trump Präsidentschaft an Glaubwürdigkeit verlieren. Mehr zur internationalen Klimakonferenz wird es in der nächsten ENWIKO-Ausgabe geben. Einige Experten rechnen zudem mit einem Austritt aus der UN-Klimakonvention.
  • Aufkündigung von Offshore-Projekten: Trump kündigte an, Offshore-Projekte noch an seinem ersten Tag im Amt per Dekret zu streichen. Diese Ankündigung hatte bereits erste Auswirkungen: Das Windenergieunternehmen Ørsted und der Turbinenhersteller Vestas verloren knapp 9 Prozent an der Börse.
  • Zölle auf Stahl und Autos: Mit den angekündigten „Tariffs“ plant Trump, die USA als Produktionsstandort wieder attraktiver zu gestalten. Auch sollen so Preise wieder sinken – fraglich bleibt, ob irgendeiner dieser Wünsche in Erfüllung gehen wird. Klar ist, dass Importeure von europäischen Gütern zwischen 10 bis 20 Prozent Einfuhrgebühr bezahlen werden müssen. Möglich ist, dass weniger in die USA importiert werden könnte.

Deutschland, Italien, Frankreich, Polen und Großbritannien bildeten beim Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) eine Koalition, um gemeinsam europäische Interessen gegenüber der neuen republikanischen Regierung zu vertreten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Italiens Ministerpräsidentin Meloni ist zwar ebenfalls mit Trump auf politischer Augenhöhe, die italienische Exportwirtschaft wäre durch die Zölle

allerdings stark gefährdet. Ungarischer Präsident Orbán feierte dagegen die Rückkehr von Trump in das Weiße Haus. Noch hat Ungarn die Ratspräsidentschaft inne, ab Jahresende wechselt das. Experten rechnen damit, dass Orbáns Aufgeschlossenheit Trump gegenüber dann nur wenig Einfluss auf die Beziehungen haben wird.

 

Quellen:

Tagesspiegel Background: Experten erwarten Ausfall der USA beim Klimaschutz

Euractiv: Geeintes Auftreten gegen Trump: Führende EU-Staaten erwägen Koalition

Ladeinfrastruktur: Übergangslösung für §7 Abs. 1 EnWG von Kabinett beschlossen (13.11.2024)

Das Kabinett gab seine Zustimmung für eine Übergangsregelung zum Weiterbetrieb von Ladeinfrastruktur für De-Minimis-Unternehmen.

  • Der bisherige §7 untersagt es Energieversorgungsunternehmen, die Vertrieb und Netzbetrieb in einer Gesellschaft vereinen, E-Ladepunkte zu besitzen, zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. De-Minimis Unternehmen müssten dies ab dem 01. Januar 2025 berücksichtigen. Der BDEW sprach sich dagegen aus, da so der Ladesäulenbetrieb erschwert werden würde.
  • Im Kabinettsentwurf findet sich daher eine Übergangsregelung, der die Umsetzung bis Ende 2026 verlängern würde. Dann hätten De-Minimis-Unternehmen mehr Zeit, ihre öffentlichen Ladepunkte abzutrennen.
  • Wie es weiter geht, ist angesichts der aktuellen politischen Situation noch ungewiss.

Aktuell empfiehlt der BDEW vier Handlungsoptionen:

  • Option 1: Umorganisieren (neue Gesellschaft oder Übertragung an bestehendes
    Mutter-/Tochter-/Schwesterunternehmen)
  • Option 2: Kooperation mit Dritten
  • Option 3: Verkauf an Dritte/Ladeinfrastruktur stilllegen
  • Option 4: Keine Maßnahmen ergreifen

 

Quelle:

BDEW: Ladeinfrastruktur: Kabinett hat verlängerte Übergangsregelung beschlossen

Kabinett beschließt statistische Erhebung von Wasserstoff (14.11.2024)

Am 13. November 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff beschlossen.

  • Ziel ist es, potenzielle Treibhausgas-Minderungen durch Wasserstoff ermitteln zu können. Demnach verpflichtet die sog. „Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff – EnStatWassV“ große Teile der Gaswirtschaft erstmals dazu, jährlich Daten über produzierte bzw. gehandelte Mengen von Wasserstoff und seinen Derivaten Ammoniak und Methanol an die statistischen Ämter zu melden.
  • Die Verordnung erfasst auch Im- und Exportmengen und schafft somit Transparenz in den Handelsbeziehungen im Bereich Wasserstoff. Derzeit importiert Deutschland noch keinen grünen Wasserstoff, über das Förderprogramm H2Global soll aber voraussichtlich 2027 der großskalige Import von grünen Wasserstoff-Derivaten auf dem Seeweg beginnen. Mit Importen von reinem grünem Wasserstoff rechnet das Ministerium ab Ende 2028.
  • Mit dieser Verordnung setzt der Gesetzgeber EU-Vorgaben um. Hintergrund ist die Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (RED), die für 2030 und 2035 verbindliche Ziele für den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs bei der Nutzung von Wasserstoff im Industriesektor festlegt.

 

Quelle:

Tagesspiegel Background: Kabinett beschließt statistische Erhebung von Wasserstoff

Studien & Analysen

Studie sieht Verbesserungsbedarf bei Dynamischen Tarifen (30.10.2024)

Eine Analyse des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Am Börsenstrompreis orientierte Stromtarife lohnen sich vor allem für Haushalte mit hohem Stromverbrauch und Möglichkeiten zur Lastverschiebung: In der Studie lagen die Ersparnisse über einen Zeitraum von sechs Monaten bei bis zu 65 Euro im vergleich zur Festpreisbelieferung.
  • Doch je nach Vertrag könnten wohl auch Kunden mit geringerem Stromverbrauch von Dynamischen Tarifen profitieren, so die Studie.
  • Die Studie schlägt vor, dass Absicherungen zum Schutz vor plötzlichen Preissprüngen dynamische Tarife attraktiver machen könnten: Knapp 70 Prozent der Befragten gaben an, dann eher für einen dynamischen Tarif offen zu sein.
  • Auch bei der Transparenz der Angebote müssten Anbieter noch nachholen: Eine Standardisierung der Informationspflichten zu Preisbildung, Aufschlägen, Schwankungen und potentiellen Kostenrisiken könnte hier Abhilfe schaffen.
  • Vergleichsportale sollen stärker auf dynamische Tarife eingestellt werden: In einem langfristigen vergleich könnten die Schwankungen der Arbeitspreise besser kommuniziert werden. Dies sei auch verbraucherfreundlicher, da so Chancen und Risiken fairer gegenübergestellt werden würden.

 

Quellen:

Tagesspiegel Background: Nachbesserungsbedarf bei Dynamischen Tarifen

FÖS & VZBV: Wie verbraucherfreundlich sind dynamische und variable Stromtarife?

Think Tank Ember veröffentlicht Vorschläge für eine sichere grüne Energieversorgung (30.10.2024)

Anlässlich der diesjährigen COP29 veröffentlichte der globale Think Tank Ansätze für eine international vernetzte und verlässliche Versorgung:

  • Speichern: Alle Speicherarten, ob Pumpspeicherkraftwerke, Batterien, Langzeitspeicher oder Wasserstoff können beitragen, die Versorgung zu flexibilisieren und stabilisieren.
  • Netzwerke: Netze und Interkonnektoren können das Netz über Grenzen hinaus optimieren.
  • Lastspitzenverschiebung: Peak Shaving und „Smart Electrification”, z.B. durch Dynamische Tarife und E-Mobilität tragen ebenfalls zu einer besseren Versorgung bei.
  • Flexible Versorgung: Steuerbare Kraftwerke, die sich ergänzen in der Erzeugung bieten ein hohes Potential.

Quelle:

EMBER: Clean flexibility is the brain managing the clean power system

Studie zum Potential von KI in der Fernwärmeoptimierung (08.11.2024)

Die Deutsche Energie Agentur (dena) zeigt in einer Studie auf, wie KI-gestützte Prognosen den Wärmeerzeugungsbetrieb optimieren können: Durch künstliche Intelligenz könnten demnach bis zu 25 Prozent der Prognosefehler reduziert werden. Hier die wichtigsten Erkenntnisse:

  • KI könne die Effizienz von Fernwärmenetzen steigern und zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen.
  • Mögliche Anwendungsfälle:
    • Wärmelastprognosen: Vorhersage des zukünftigen Wärmebedarfs zur Optimierung der Energieerzeugung.
    • Optimierung des Anlageneinsatzes: Effiziente Steuerung und Einsatzplanung von Erzeugungsanlagen basierend auf prognostizierten Lasten.
    • Leckageerkennung: Frühzeitige Identifikation von Leckagen im Netz durch Analyse von Betriebsdaten.
    • Netzwerkoptimierung: Verbesserung des Gesamtnetzbetriebs durch Analyse und Anpassung von Flussraten und Temperaturen.
    • Prädiktive Wartung: Vorhersage von Wartungsbedarfen zur Vermeidung von Ausfällen und zur Verlängerung der Lebensdauer von Komponenten.
    • Anomalieerkennung: Erkennung ungewöhnlicher Betriebszustände, die auf Störungen oder Ineffizienzen hinweisen.
    • Optimierung der Rücklauftemperatur: Reduzierung der Rücklauftemperaturen zur Steigerung der Effizienz und Minimierung von Wärmeverlusten.
    • Kundenverhaltensanalyse: Verständnis und Prognose des Verbrauchsverhaltens zur besseren Anpassung des Angebots.
    • Integration erneuerbarer Energien: Optimierung der Einbindung von erneuerbaren Energiequellen in das Fernwärmenetz.
    • Dynamische Preisgestaltung: Anpassung der Preise in Echtzeit basierend auf Angebot und Nachfrage zur Förderung eines effizienten Energieverbrauchs.
  • Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden erstellt, der Fernwärmeversorgungsunternehmen bei der Umsetzung von KI-Projekten unterstützt.
  • Die Studie identifiziert Herausforderungen wie Datenverfügbarkeit, technische Integration und organisatorische Anpassungen, die bei der Implementierung von KI berücksichtigt werden müssen:

Ausblick Gesetzesvorhaben

Noch nicht absehbare Vorhaben: 

Vorhaben ohne bisherigen Gesetzes-/ Referentenentwurf

Ziel

Verantwortung

Solarpaket II / Novelle EnWG

Bürokratieabbau und Erhöhung der Praktikabilität für Markthochlauf

Elmar Sracke (SP-P)

KWKG

Verlängerung

Martin Stark (SP-P)

WärmeLV

Novelle 

Martin Stark (SP-P)

AVBFernwärmeV

Novelle

Martin Stark (SP-P)

EU Gaspaket

Überführung in nationales Recht

Martin Stark (SP-P)

ETS II

Anpassung der nEHS entsprechend ETS II

Martin Stark (SP-P)

Nicht absehbar

Vereinfachung der Digitalisierung der Energiewirtschaft

Jonas Wiggers (SP-P)

EEG

Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen von EE-Anlagen sowie von Überfahrten und Überschwenkungen auf privaten Flächen

Jonas Wiggers (SP-P)

EEG

Vereinfachung der kommunalen und Bürgerbeteiligung bei EE-Anlagen

Jonas Wiggers (SP-P)

Jahressteuergesetz

Erleichterungen bei der Erbssteuer für Flächen, die für Erneuerbare Energien genutzt werden

Jonas Wiggers (SP-P)

WindBG

Flächenziel zusammenlegen und auf 2027 vorziehen

Jonas Wiggers (SP-P)

Solarpaket II

Flächensicherung für den Ausbau von FF-PV

Jonas Wiggers (SP-P)