§ 14a EnWG Kupferplatte oder intelligentes Stromnetz? Was müssen Netzbetreiber tun?

Wie soll in Zukunft die Netzertüchtigung im Stromverteilnetz funktionieren? Und was beinhaltet die Klarstellung des #§14a durch die Bundesnetzagentur?

In der Vergangenheit gab es Verwirrung darüber, ob Netzbetreiber das physische Netz verbessern oder vermehrt auf Smart Grids setzen sollten. Die finale Fassung des §14a und die ausführliche Begründung der BNetzA bieten nun Klarheit. Netzbetreiber sind nicht zwingend zur sofortigen physischen Netzertüchtigung verpflichtet, aber sie müssen auch nicht ausschließlich auf Smart Grids setzen.

Stattdessen gibt die BNetzA eine Art Entscheidungsbaum vor, wie der Netzausbau erfolgen sollte. Wie der Entscheidungsbaum genau aussieht und welche Leitplanken im #§14a definiert sind, schauen wir uns im neuen Video mit Marcel Linnemann an.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten

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Marcel Linnemann

Stabsbereichsleiter Energiewirtschaft Strategie & Wissen

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