Butter bei die Fische – Bürokratiekosten in Theorie und Realität
Es ist fast zu einem Mantra geworden: Je näher Wahlen rücken, je lauter werden die Forderungen nach Bürokratieabbau. Denn ein leistungs- und handlungsfähiger Staat braucht schnelle Planungs‑ und Genehmigungsverfahren, um den anstehenden Transformationsaufgaben gerecht zu werden. Es gilt zu vereinfachen, zu verschlanken und zu beschleunigen, sowie Verwaltungsprozesse zeitgemäß zu digitalisieren, um Durchlaufzeiten zu verkürzen, den Arbeitsaufwand zu verschlanken und den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren.
Was sich hinter dem generalisierten Begriff des Bürokratieabbaus genau verbirgt, wird klar, wenn man sich einmal mit den Details beschäftigt und versucht, Hand anzulegen. „Never change a running system“ kommt einem schnell in den Sinn, denn Bürokratieabbau heißt in der Praxis kaum, einfach starre Dokumentations- oder Transparenzpflichten zu streichen, sondern wiederum Prozesse zu entwerfen, die ihrerseits eine inhärente Komplexität beinhalten können.
Auf der Seite der Positivbeispiele der letzten Jahre steht eine aus dem EU-Recht abgeleitete sog. „Genehmigungsfiktion“, die für den Fall, dass über den Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen nicht innerhalb einer Frist entschieden wird, diese automatisch als genehmigt gilt, so dass in der Folge mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden kann.
Gerade die Energiewirtschaft hat mit immer mehr bürokratischen Auflagen zu tun. Sie soll einerseits innerhalb der bestehenden über 16.000 Gesetzen und Normen die Transformation des Energiesystems vorantreiben, das immer schneller, beweglicher und digitaler werden soll, gleichzeitig aber zahlreiche neue regulatorische Anforderungen umsetzen, die ihrerseits weitere Regeln und allgemeinverbindliche Normen beinhalten. Wie also herauskommen aus der Spirale? Der Blick auf Detail und das Öffnen der Box der Pandora lohnt sich.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) unlängst damit beauftragt, anhand von konkreten Beispielen Theorie und Praxis gegenüberzustellen. In einem Gutachten hat PwC die Bürokratiekosten von vier ausgewählten energiewirtschaftlichen Schlüsselprozessen quantifiziert und Ansätze für einen wirksamen Bürokratieabbau entwickelt. Genauer: Die GutachterInnen haben BDEW-Mitgliedsunternehmen zu den Themen des Übergangs des nationalen Emissionshandels und EU-ETS 2, zum Angebot dynamischer Stromtarife nach § 41a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zu den Energiepreisbremsen sowie dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom befragt. Die Untersuchung basiert auf einer strukturierten Befragung von Energieversorgern und darauf aufbauenden vertiefenden Interviews.
Die Ergebnisse zeigen in allen vier Fällen erhebliche Aufwände. Bei einem mittelgroßen Regionalversorger lagen die durchschnittlichen Gesamtkosten je nach Anwendungsfall zwischen 150.000 Euro und 2,8 Mio. Euro. Besonders kostenintensiv waren die Umsetzung der Energiepreisbremsen und die Fristensetzung für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Insgesamt beziffert das Gutachten die Gesamtlast mit etwa 1,6 Mrd. EUR. Kommunale Energieversorger müssen diese Kosten refinanzieren, entweder durch die Weitergabe an KundInnen oder durch die Übernahme durch die EVUs selbst bzw. durch ihre Anteilseigner.
Abbildung: Ausgewiesener Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im Vergleich zu den erhobenen Bürokratiekosten. Quelle: PwC: Bürokratiekosten in Energievertrieb und -handel. Kurze Analyse exemplarischer Fälle der Bürokratielast im Bereich Energiehandel und -vertrieb und Ableitung von Handlungsempfehlungen für künftige Gesetzgebungs- und Festlegungsprozesse. Gutachten im Auftrag des BDEW, abgerufen am 16.10.2026
Umsetzungsvorgaben als Belastungstreiber
Das Gutachten stellt die politischen Ziele der Regelungen nicht infrage. Wettbewerbs-, Flexibilitäts- und Digitalisierungsvorhaben werden von den befragten UnternehmensvertreterInnen grundsätzlich begrüßt. Im Fokus stehen vielmehr die konkreten Umsetzungsbedingungen. Als wiederkehrende Kostentreiber benennt die Untersuchung insbesondere kurze Umsetzungsfristen, z.B. für den werktäglichen Lieferantenwechsel oder die krisenbedingten Umsetzungsverpflichtungen der Strompreisbremse, unzureichend ausgereifte oder sich verändernde Vorgaben, komplexe Anforderungen, eine fehlende oder zu späte Einbindung der Praxis bei gleichzeitiger Bindung knapper IT- und Fachressourcen.
Gerade für kommunale Energieversorger und Netzbetreiber kann die zeitgleiche Umsetzung mehrerer Regulierungsvorhaben zu erheblichen Kapazitätsengpässen führen. Dies betrifft neben Fachbereichen insbesondere die IT, Marktkommunikation, Abrechnung und Kundenprozesse.
Besonders eklatant ist die Abweichung von dem in den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren angegebenen Erfüllungsaufwand im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Ausweises der Kosten für die Wirtschaft und den im Gutachten erhobenen Bürokratiekosten, wie folgende Tabelle zeigt:
Abbildung: Ausgewiesener Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im Vergleich zu den erhobenen Bürokratiekosten. Quelle: PwC: Bürokratiekosten in Energievertrieb und -handel. Kurze Analyse exemplarischer Fälle der Bürokratielast im Bereich Energiehandel und -vertrieb und Ableitung von Handlungsempfehlungen für künftige Gesetzgebungs- und Festlegungsprozesse. Gutachten im Auftrag des BDEW, abgerufen am 16.10.2026
Checkliste für künftige Regelungsverfahren
Aus den Ergebnissen leitet das Gutachten einen Prüfrahmen für Gesetzgebungs- und Festlegungsprozesse ab, der bestehende Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Gesetzesfolgenabschätzung um eine praxisnahe Perspektive ergänzen soll. Dazu gehören Kategorien wie Kosten und Nutzen einschließlich Vorfinanzierung und Risiken, technische Umsetzbarkeit, Fristen und kumulative Belastungen sowie eine Re-Evaluierung der tatsächlichen Kosten und Zielerreichung. Mit schlanken Ja-/Nein-Fragen soll sich bereits vor Inkrafttreten einer Regelung erkennen lassen, wo Klärungs- oder Anpassungsbedarf besteht und welche Anforderungen erhebliche Kosten auslösen könnten.
Fazit: Shit in- Shit out….
Auch wenn es sich bei den vorgelegten Zahlen nur um Hochrechnungen handelt, die als indikative Größenordnung für die untersuchten Fälle zu verstehen sind, so sprechen diese Bände über die Verkennung der regulatorischen Notwendigkeit auf der einen Seite und ihrer Umsetzung in den Systemen und den Prozessen und Abläufen auf der anderen Seite. Sie stellen trotz der methodischen Limitierung auch einen Indikator dar für die immer deutlicher werdende Verkennung der Notwendigkeit, komplexe, infrastrukturgebundene Prozesse nicht als Einzelbausteine zu verstehen, sondern als durchgängige Prozessketten zu planen. Es gilt, Melde-, Nachweis- und Berichtspflichten, deren Gleichzeitigkeiten und in der Konsequenz erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen frühzeitig sichtbar und damit vermeidbar zu machen.
Die Umsetzung der MiSpeL-Festlegung zu bivalenten Speichern und Ladepunkten mit einer Implementierungsfrist von einem Jahr, die aber realistischerweise kaum zu halten ist, sind nur einige Beispiele dafür, wie man Vertrauen in das System untergraben kann. Auch die Frage der Systemkosten sollte hier erweitert werden, rein von den Netzausbau- und Infrastrukturkosten zu den Kosten und Potenzialen der Digitalisierung, die einerseits erhebliche Einsparpotenziale birgt, aber andererseits auf qualitativ umsetzbare regulatorische Vorgaben angewiesen ist. Praktische Umsetzbarkeit, Ressourcenbedarf und technische Reife sollten daher bereits vorzeitig im Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren Berücksichtigung finden.
Quellen:
BDEW: Bürokratiekosten im Energievertrieb und -handel | BDEW Plus, abgerufen am 16.10.2026
Bundesregierung: Stand der Umsetzung des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern. Zweiter Monitoring-Bericht der Bundesregierung und der Länder. Stand 25. Juni 2026, abgerufen am 17.10.2026
PwC: Bürokratiekosten in Energievertrieb und -handel. Kurze Analyse exemplarischer Fälle der Bürokratielast im Bereich Energiehandel und -vertrieb und Ableitung von Handlungsempfehlungen für künftige Gesetzgebungs- und Festlegungsprozesse. Gutachten im Auftrag des BDEW, abgerufen am 16.10.2026


