Energiewirtschaftskompass - Ausgabe Oktober Teil 2

(Oktober 2024) – Teil 2

Team: Energiewirtschaft Strategie & Wissen

Regulatorische Entwicklungen der Energiewirtschaft

Zum Kurzkommentar

  • §14a EnWG: Wie die ersten dynamischen Netzentgelte zu werten sind
  • Qualitätsregulierung: Der Energiewendekompetenzansatz für Netzbetreiber stellt ein Paradigmenwechsel dar
  • Netzentgelte: Gas hoch – Strom runter – die zwei Gesichter der Preisentwicklung
  • Warum die Reallabore zu einer späteren Anpassung der EEG-Vergütung führen werden

Regulatorik

Kraftwerkssicherheitsgesetz: BMWK Konsultation gestartet (08.10.)

EEG-Förderung: Neue Verordnungsermächtigung für den Förderwechsel geplant (11.10.)

Xgen: BNetzA stellt neuen Umsetzungsansatz vor (14.10.)

Anreizsysteme: BNetzA will Energiewendekompetenz finanziell belohnen (16.10.)

Marktentwicklung

Netzanschluss: Zertifizierungspaket für Erzeugungsanlagen kommt mit Erleichterungen für Anschlussbegehren vor Mai 2024 (04.10.)

Bilanzierung: Qualität verschlechterte sich um knapp 20 Prozent(04.10.)

Smart-Meter-Rollout: ACER & CEER fordern beschleunigtes Roll-Out (06.10.)

Strompreispaket: Neue Vorschläge zur Senkung der Strompreise (07.10.) 

Kapazitätsmarkt: Bundeskartellamt meldet Bedenken (08.10.)

NNE: Deutliche Veränderungen bei den Netzentgeltstrukturen (08.10.)

Stromnetzausbau: Mehr als 70 Prozent des Netzes müssen erneuert werden (14.10)

Regulatorik

Reservekraftwerksstrategie: Niedersächsische Initiative für Biogas gestartet (16.10.)

Marktentwicklung

EEG-Qualitätsnachweise: Stadtwerke-Kunden von Landwärme bangen um EEG-Vergütung (14.10.)

Regulatorik

Geothermiebeschleunigungsgesetz: Beratung im Bundestag gestartet (15.10.)

Marktentwicklung

Heizkostenabrechnungen: Knapp Hälfte aller Mieter haben noch keine Abrechnung für 2023 erhalten (14.10.)

Energieverbrauch 2023: Im Heizsektor für Haushaltskunden deutlich zurückgegangen (14.10.)

Regulatorik

• Reallabore-Gesetz: BMWK stellt Entwurf vor (15.10)

Marktentwicklung

Wasserstoffimporte aus Dänemark verzögert (08.10.)

• CCUS: KfW stellt Initiative vor (08.10.)

• Europäische Energieunion: Deutschland und Frankreich wollen sich auf Gemeinsamkeiten einigen (08.10.)

• TEHG: Weichen für den Übergang des deutschen Emissionshandels in den ETS II werden gestellt (10.10.)

• Europäische Umwelt- und Energieminister und -ministerinnen veröffentlichen Stellungnahme zum weiteren Vorgehen auf dem Weg zur Klimaneutralität (15.10.)

Zu “Studien & Analysen” 

  • EU-Klimaziel von -90 Prozent bis 2040 wird von Studie des VKU und DIHK angezweifelt (09.10.)
  • Dena-Studie zur Regulierung und Finanzierung von Wasserstoffspeichern (15.10.)

Zu “Ausblick Gesetzesvorhaben”

  • Oktober-Vorhaben:
  • Noch nicht absehbare Vorhaben:

Kurzkommentar - Welche Themen dominieren

Kurz und knapp die Top 4 Themen im Überblick – items-Experte Marcel Linnemann schaut gespannt auf die aktuellen Entwicklungen und bietet hier seine kurze Analyse und Einschätzung:

§14a EnWG: Wie die ersten dynamischen Netzentgelte zu werten sind 

Eine Premiere bei den Netzentgelten. Wie jedes Jahr zum Oktober werden die NNE für das kommende Jahr veröffentlicht. Erstmals mit dabei die dynamischen Netzentgelte – kurz, das Modul 3 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Eine Premiere bei den Netzentgelten. Wie jedes Jahr zum Oktober werden die NNE für das kommende Jahr veröffentlicht. Erstmals mit dabei die dynamischen Netzentgelte – kurz, das Modul 3 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Die große Frage, welche sich natürlich jetzt stellt, lohnen sich die dynamischen Netzentgelte? Pauschal lässt sich dies aus meiner Sicht nicht sagen. Warum? Zum einen sind die dynamischen NNE in jedem Verteilnetz unterschiedlich. In der Abbildung hier sehen wir ein Beispiel für ein Verteilnetzgebiet.

Klar zu erkennen aus meiner Sicht ist, dass der Preisspread zwischen den NNE sehr groß ist. 4,63 ct/kWh im Niedrigtarif und 17,09 ct/kWh im Hochtarif. Klar ersichtlich im Modul
3 ist also, wer seine Last verschiebt der profitiert.

Ob das Modul 3 nun grundsätzlich die beste wirtschaftliche Wahl ist, da bin ich mir noch nicht so sicher. Warum? Bei einem Blick auf das Modul 2 im Verteilnetzgebiet wird
lediglich ein Arbeitspreis von 4,63 ct/kWh aufgerufen. Egal zu welcher Zeit. Vergleichen wir den Preis mit dem Modul 3 sehen wir, dass 4,63 ct/kWh genau dem Niedrigtarif entsprechen. Die Frage ist also, lohnt es sich dann noch in Modul 3 zu
wechseln?
Hier liegt die Antwort bei einem altbekannten Spruch: Es kommt darauf an. Warum? Das Modul 3 wird i.d.R. mit dem Modul 1 kombiniert. Hier erhält der Betreiber eine zusätzliche
Pauschale. Das Modul 3 macht daher im Gegensatz zum Modul 2 nur dann Sinn, wenn die Mehrkosten im ST- und HT-Tarif nicht die jährliche Pauschale aus Modul 1
überschreiten. Ansonsten wäre Modul 2 die bessere Wahl gewesen.

Die Sichtweise gilt allerdings nur für SLP-Kunden, da RLM-Kunden keinen Anspruch auf Modul 2 und 3 haben! Somit halten wir fest, bei SLP-Kunden ist abzuwägen, was die richtige Modulwahl ist. An dieser Stelle sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der dynamischen NNE je Netzbetreiber variiert, so dass die richtige
Modulwahl aus Kundensicht abhängig vom Netzgebiet ist.

Ich bin daher sehr gespannt, wer welches Modul in der Praxis nutzen wird. Allerdings sei erwähnt, Voraussetzung für Modul 3 ist ein iMS und genau hier könnte ein Bottleneck entstehen. Ich bin daher sehr gespannt auf die praktische Umsetzung

Qualitätsregulierung: Der Energiewendekompetenzansatz für Netzbetreiber stellt ein Paradigmenwechsel dar 

Wie verhindert man, dass ein Netzbetreiber zu stark an Netzinvestitionen in der Anreizregulierung spart? Die Antwort war bislang klar, über das Kriterium der Netzzuverlässigkeit und den guten alten SAIDI-Wert. Ging es bislang um die Zuverlässigkeit und Qualität unserer Netze stand die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes, Energie möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Produktqualität zu transportieren im Vordergrund (§19 Abs.3 Satz 1 ARegV). 

Mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende möchte die BNetzA nun die Qualitätsregulierung erweitern und hat mit ihrem neuen Eckpunktepapier einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Zukünftig soll nicht mehr nur noch die Netzzuverlässigkeit, sondern auch die Netzleistungsfähigkeit bewertet werden.

In Zukunft wird darunter die Fähigkeit des Energieversorgungsnetzes verstanden, die Nachfrage nach Übertragung von Energie, vorwiegend aus erneuerbaren Energiequellen, zu befriedigen. Hier im Mittelpunkt die sogenannte Energiewendekompetenz eines Netzbetreibers. Hierunter wird die vorausschauende Umsetzung von Anforderungen, die die Transformation der Netzinfrastruktur über alle Netzebenen hinweg im Hinblick auf die Energiewende, Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit fördert verstanden.

Durch den Einbezug der Energiewendekompetenz möchte die BNetzA in der Qualitätsregulierung perspektivisch nicht mehr nur noch auf die Netzausfälle (SAIDI) schauen, sondern auch die Geschwindigkeit und Realisierung der Netzanschlüsse, den Digitalisierungsgrad des Netzes sowie den Grad der Standardisierung mitberücksichtigen. Statt nur noch Kupfer legen zu wollen im Sinne der Anreizregulierung rückt nun die Digitalisierung viel mehr in den Fokus und soll monetär belohnt werden. Ein Paradigmenwechsel in der künftigen Regulierung!

In der Konsequenz bedeutet dies für den Netzbetreiber, sich deutlich kundenzentrierter aufzustellen, stärker auf digitale Lösungen zu setzen und eine eigene Netzvertriebsstrategie und digitale Netzführungsstrategie zu entwickeln. Hierbei wird es nicht ausreichen einfach nur einen Smart-Meter-Rollout umzusetzen, stattdessen ist eine ganzheitliche Sichtweise erforderlich.

Netzentgelte: Gas hoch – Strom runter – die zwei Gesichter der Preisentwicklung 

Der Oktober ist immer wieder der Monat der Netzentgelte. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, haben die verschiedenen Festlegungen der BNetzA zu zwei unterschiedlichen Entwicklungen geführt, welche bei Strom zu sinkenden, bei Gas zu steigenden NNE geführt haben: 

Gasnetzentgelte deutliche Kostensteigerungen: Verbraucher, die mit Erdgas heizen, müssen ab 2025 mit erheblichen Kostensteigerungen rechnen. Laut Verivox steigen die Gasnetzentgelte im Schnitt um 23 Prozent. Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch bedeutet dies etwa 103 Euro mehr pro Jahr. Dies könnte den gesamten
Gaspreis für Haushalte um rund fünf Prozent erhöhen. Die Ursache liegt in neuen Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur, die es den Gasnetzbetreibern erlauben,
künftige Stilllegungen in ihre Kalkulationen einzubeziehen. Besonders in Ostdeutschland sowie Teilen Niedersachsens, Bremens und Baden-Württembergs kommt es zu
erheblichen Erhöhungen – bis zu 56 Prozent.

Diese drastischen Anstiege werden durch geringere Gasflüsse im milden Winter 2023/24 verstärkt. Da sich die Netzfixkosten auf geringere durchgeleitete Mengen verteilen, steigen die Kosten für die Verbraucher. Hinzu kommen weiterhin hohe Beschaffungskosten, die Gasversorger vor Kalkulationsschwierigkeiten stellen.

Stromnetzentgelte moderate Entlastungen: Im Strombereich zeigt sich ein anderes Bild. Dank eines Umverteilungsmechanismus, der die Kosten von Netzgebieten mit einem
hohen Anteil erneuerbarer Energien bundesweit verteilt, kommt es in vielen Regionen zu sinkenden Netzentgelten. Besonders profitieren Länder wie Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern mit Rückgängen von bis zu 26,8 Prozent. Gewerbekunden sparen ebenfalls deutlich, mit Einsparungen von bis zu 11,3 Prozent im Vergleich zu
2024.

Allerdings gibt es auch Regionen, insbesondere im Westen und Südwesten Deutschlands, in denen die Stromnetzentgelte leicht steigen. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg liegen die Anstiege bei bis zu 8,4 Prozent.

Fazit: Während der Stromsektor durch die Umverteilung von Netzkosten teils Entlastungen erfährt, wird der Gasbereich durch regulatorische Änderungen und strukturelle Probleme stark belastet. Dies führt zu einer spürbaren Kostenerhöhung, insbesondere in Regionen mit einem hohen Anteil an Gasverbrauchern. Der Stromsektor zeigt sich hingegen stabiler, mit einer allgemeinen Tendenz zu leicht sinkenden oder stabilen Entgelten. 

Warum die Reallabore zu einer späteren Anpassung der EEG-Vergütung führen werden 

Ein großes Projekt für die Anpassung der EEG-Förderung in 2025 fällt vermutlich aus! Diesen Schluss kann man vermutlich ziehen, wenn wir uns die aktuelle Initiative zu den Reallaboren und des Strommarktdesigns anschauen. Auch wenn die Frage unstrittig ist, dass mit den steigenden Kosten zur Refinanzierung der EEG-Vergütung eine Reform
notwendig ist und dies von allen Parteien gewollt ist, plant die Bundesregierung keinen Schnellschuss, sondern möchte mittels Reallaboren die Wirkung von neuen Förderinstrumenten testen.

Das Problem hierbei, aus EU-Perspektive muss Deutschland sein Fördersystem auf sog. Differenzverträge bzw. einen Rückzahlungsmechanismus für Neuanlagen ab dem
01.01.26 umstellen. Führen wir uns nun die Zeitschiene vor Augen, dass das Gesetz für die Reallabore in Q4 2024 abgeschlossen ist, dürfte ein Projekt frühstens ab Q2 2025
starten. Eine Evaluation, um die Frist zum 01.01.26 der EU einzuhalten dürfte unmöglich sein. Dies lässt eigentlich nur zwei Schlussfolgerung zu: Entweder die Reallabore können
nicht durchgeführt werden und die Förderung muss jetzt direkt angepasst werden, auch mit Blick auf die kommende Bundestagswahl, oder es kommen erst die Reallabore, dann
die Evaluation und anschließende Gesetzesanpassung, wodurch aber die EU-Frist nicht eingehalten wird. Da die Regierung den Weg der Reallabore präferiert dürfte zum jetzigen
Stand kein großes Projekt zur Anpassung der EEG-Vergütung in 2025 kommen. 

Strom

Regulatorik

Kraftwerkssicherheitsgesetz: BMWK Konsultation gestartet (08.10.)

Details für die Kraftwerksstrategie werden so konkreter: Bis zum 23. Oktober hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

  • Die sechswöchige Konsultation startete am 11. September. Das nachfolgende Gesetz ist auf zwei Säulen aufgeteilt:
    • 1. Säule: 5 GW neue wasserstofffähige Gaskraftwerke und 2 GW von Modernisierungsprojekten sollen ausgeschrieben werden. Innerhalb von 8 Jahren müssen diese dann zu 100 Prozentauf Wasserstoff umgestellt werden. Zusätzlich werden 500 MW Wasserstoff-Kraftwerke und 500 MW Langzeitstromspeicher ausgeschrieben.
    • 2. Säule: 5 GW Kraftwerkskapazitäten werden ausgeschrieben, auch sie sollen auf lange Sicht Wasserstofffähig werden.
  • Die neuen Anlagen sollen regional steuerbar sein und vor allem im Süden entstehen. Auch Details zur Förderung wurden offengelegt.
  • Der VKU äußerte sich zur Konsultation: Die Beteiligung von Stadtwerken solle weiterhin gesichert werden. Die Einschränkung der Standorte sowie hohe Effizienzanforderungen bei der Modernisierung sieht der Verband kritisch. Auch pocht er erneut auf die Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus.

 

Quelle:

VKU: BMWK lässt Umsetzungsvorschlag für Kraftwerksstrategie konsultieren

EEG-Förderung: Neue Verordnungsermächtigung für den Förderwechsel geplant (11.10.)

Das BMWK plant über die nächste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Verordnungsermächtigung auf den Weg zu bringen, um neue Fördermodelle für Erneuerbare zu testen.

Das erklärte Energiestaatssekretär Philipp Nimmermann am Donnerstag auf einer Veranstaltung in Berlin. Die Verordnungsermächtigung soll es ermöglichen, zusätzliche Mengen in die Erneuerbaren-Ausschreibungen zu bringen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Sommer im Papier zum Strommarkt
Reformen angekündigt. Das aktuelle EEG läuft Ende 2026 aus. Mit der Reform will das Bundeswirtschaftsministerium dafür sorgen, dass Anlagenbetreiber stärker auf
Marktpreise reagieren. Zudem will es sogenannte Claw Backs, also Rückzahlungsverpflichtungen für den Fall von Übergewinnen, in geförderten Anlagen integrieren.

Das Ministerium favorisiert dabei ein Modell, bei dem Anlagenbetreiber statt einer Vergütung auf eingespeiste Energiemengen eine Förderung nach der Kapazität der Anlage erhalten. Die Idee gilt als komplex. Daher soll es vorher Pilotausschreibungen geben, um zu prüfen, wie Betreiber und auch Finanzier reagieren. Nimmermann nannte als Datum für die Ausschreibungen Ende 2025 oder Anfang 2026. Dies wäre nach der nächsten Bundestagswahl.

 

Quelle:

Tagesspiegel Background: Verordnungsermächtigung für neue Erneuerbare-Fördermodelle

Xgen: BNetzA stellt neuen Umsetzungsansatz vor (14.10.)

Die BNetzA ist für einen „Modifizierten TOTEX-Xgen“, in dem Doppelanpassungen von Kapitalkosten entfallen. Der Xgen soll dann nur noch durch die Malmquist-Methode berechnet werden.

  • BDEW und VKU befürworten, dass der Inflationsausgleich VPI künftig in die Berechnung des Xgen einfließen soll. Im neuen Ansatz fehle aber die Thematisierung struktureller Inkonsistenzen (z.B. Zeitverzug der Inflation). Auch sei die bisherige Methodik nicht ausreichend analysiert und adressiert worden.
  • Bisher habe die BNetzA die Produktivitätsentwicklung stets zu hoch angesetzt. Auch mit Blick auf die Wissenschaftlichkeit und Plausibilität der Methode solle man sich nicht auf einen modifizierten TOTEX-Xgen einigen, da dieser inkonsistent und praktisch nicht umsetzbar sei.

Die Konsultation zum Entwurf der Methodenfestlegung soll Anfang nächstes Jahr starten und bis Jahresende 2025 beschlossen sein. Bis dahin soll die Xgen Festlegung weiter
nach ARegV-Methodik erfolgen.

Hintergrund: NEST
Der BDEW zeigt sich eher kritisch zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber. KANU 2.0 sowie die breite Einbeziehung der Branche sei zu begrüßen, aber in Sachen Xgen und OPEX gäbe es zu wenig Fortschritt. Das Ziel, die Anreizregulierung zu vereinfachen, könne mehrfach nicht erreicht werden. Zudem gäbe es auch zu viele Probleme bei der Umsetzung in die Praxis. Die Gesamtwirkung der BNetzA-Vorschläge, könne durch die Branche oft nicht abgeschätzt werden, so der Verband. Vor allem die internationale Wettbewerbsfähigkeit müsse mehr in den Fokus rücken.

 

Quelle:

BDEW: BDEW kritisiert BNetzA-Planungen zur Weiterentwicklung des Produktivitätsfaktors Xgen
BDEW: BDEW zieht gemischtes Zwischenfazit zum NEST-Prozess

Anreizsysteme: BNetzA will Energiewendekompetenz finanziell belohnen (16.10.)

Diese Woche startet das Festlegungsverfahren zum Vorschlag der Agentur, aktive Antreiber der Transformation zu belohnen.

  • Ebenfalls Teil der Reform sollen neue Qualitätsstandards sein um zu gewährleisten, dass weiterhin Investitionen in die Leistungs- und Zuverlässigkeit
    der Netz fließen. Die Energiewendekompetenz soll hier als neue Faktor miteinfließen.
  • Dafür sollen die Betreiber auf Basis von Kennzahlen bewertet werden, diejenigen die gut abschneiden werden mit finanziellen Anreizen belohnt.
    • Eine Rolle spielen soll die Anzahl sowie Schnelligkeit der Netzanschlüsse für Erneuerbare und steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
    • Der Grad der Digitalisierung soll dabei eine Schlüsselrolle spielen, besonders viel Wert solle auf Interoperabilität, Echtzeitdatenverfügung
      und Cybersicherheit liegen.
  • Das geplante Bonus-Malus System stößt bei manchen auf Kritik: Denn Betreibern die nicht gut abschneiden, sollen Abzüge drohen. David Bendorf von der Eon kritisiert, dass Netzgebiete, in denen die Kompetenz schwer nachweisbar wäre, bestraft werden würden. Er spricht sich daher auch für unterschiedliche Ansätze aus, die finanziellen Anreize aus den zuvor erhobenen Kennzahlen zu ermitteln, um die heterogene Landschaft im Energiesektor angemessen nachzubilden.
  • Eon selbst schlug vor, die Servicequalität als Hauptmerkmal in einen Energiewende-Leistungsindex einfließen zu lassen. Als weitere Möglichkeit solle es dann ein Leistungs-Skalierungs-Element geben, dass vor allem die Standardisierung ins Auge fasst. Dann solle Betreibern die Wahl zwischen beiden Systemen überlassen werden.

Am 29. Oktober wird über das Eckpunktepapier im Rahmen eines Expertenworkshops diskutiert. Ob die Qualitätsvorgaben sowohl für Strom als auch für Gas gelten soll, wird noch ausgearbeitet. Bisher solle dies gemeinsam gedacht werden, da es aber sinnig wäre, die Transformation der Gasnetze auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt sei soll die Qualitätsregulierung wohl erst getrennt für Strom und Gas erfolgen.

 

Quelle:

energate messenger: Netzagentur will Energiewendekompetenz belohnen

Marktentwicklung

Netzanschluss: Zertifizierungspaket für Erzeugungsanlagen kommt mit Erleichterungen für Anschlussbegehren vor Mai 2024 (04.10.) 

Das Zertifizierungspaket für Erzeugungsanlagen, das am 17. Mai 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Netzanschluss solcher Anlagen durch vereinfachte Zertifizierungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere für Anlagen bis 500 kW installierter und 270 kW Einspeiseleistung.

Die Regelungen der NELEV und der EAAV betreffen sowohl die Nachweisführung als auch die technischen Anforderungen.

  • Anlagen, die vor dem 17. Mai 2024 ein Netzanschlussbegehren gestellt haben, von den neuen Erleichterungen profitieren können. Es gibt keine expliziten Übergangsbestimmungen, weshalb die neue Rechtslage grundsätzlich ab dem Inkrafttreten gilt. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber, deren Anlagen vor dem Stichtag ein Anlagenzertifikat benötigten, dieses nicht mehr vorlegen müssen, wenn es nach der neuen Rechtslage nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für Anlagen, die bereits Strom eingespeist haben.
  • Der BDEW unterstützt ein schnelles Inkrafttreten der der Regelungen. Auch sollen Anlagenbetreiber, die vor Inkrafttreten des Paktes ein Zertifikat nicht beigebracht hatten, sollen nicht nachträglich sanktioniert werden können.

 

Quellen:

BDEW: Aktuelles zum Zertifizierungspaket für Erzeugungsanlagen

Bilanzierung: Qualität verschlechterte sich um knapp 20 Prozent(04.10.)

In den Jahren 2020 bis 2023 verschlechterte sich die Bilanzierungsqualität um rund 20 Prozent, so die 6. MaBiS-Benchmark der Beratung BET. Die MaBiS beinhaltet Marktregeln für den Austausch bilanzierungsrelevanter Daten und die Bilanzkreisabwicklung.

  • Gründe für die Verschlechterung sollen der Zubau von PV-Anlagen, Ladepunkten von E-Autos und der vermehrte Umstieg auf Wärmepumpen sein. Dadurch entstünden immer größere Differenzmengen im Bilanzierungsprozess. Lieferanten und Netzbetreiber könnten die dazugehörigen Stammdaten nicht schnell genug in ihren Systemen abbilden. Der Verbrauch würde stark schwanken und sich schnell verändern, durch eine Mehr-/Minderkostenabrechnung könnte das nicht genügend amortisiert werden.
  • Kosten, die durch Preis- und Leistungsspitzen entstünden, würden nicht genügend durch NNEs ausgeglichen werden, moniert Simon Kutzner, Verantwortlicher der BET für die MaBiS.
  • Als Lösungsvorschlag nennt die BET netzindividuelle Standardlastprofile, die PV-Anlagen und andere fluktuierende Erzeuger einbezieht. Diese Anlagen fehlen bisher in den SLP. Differenzmengen könnten so um knapp 40 Prozent verringert werden. Zudem bräuchte es auch individuelle Prosumer-Profile. BET-Experte Kutzner sieht auch Potentiale bei intelligenten Messsystemen, dieser Entwicklung entgegenzuarbeiten.

 

Quelle: ZfK: Bilanzierungsqualität verschlechtert sich signifikant

Smart-Meter-Rollout: ACER & CEER fordern beschleunigtes Roll-Out (06.10.)

Um die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten, benötigte es ein größeres Angebot an dynamischen Tarifen. Bisher sind diese in den meisten Mitgliedsstaaten noch zu selten.

Allgemein bräuchte es mehr Speicher, eine dezentrale Erzeugung und Nachfragen-Anpassung, um den Flexibilitätsbedarf zu decken. Aktuell beziehen 73 Prozent der Haushalte ihren Strom über feste Preismodelle. Die Agenturen fordern daher einen Ausbau der hybriden Angebote. Bisher liegen die Ausbauzahlen in zehn Mitgliedsstaaten bei unter 30 Prozent, in sechs sogar unter 10 Prozent.

 

Quelle:

ZfK: ACER-Bericht fordert beschleunigtes Smart-Meter-Rollout ACER-Bericht

Strompreispaket: Neue Vorschläge zur Senkung der Strompreise (07.10.)

Die Ampel-Parteien veröffentlichten teils sehr unterschiedliche Positionen:

SPD:

  • Die Partei schlägt einen Bundeszuschuss nach dem gleichen Modell vor, wie es zuletzt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde: Mit Sondervermögen. Ausbaukosten sollen zudem aus den NNE entfallen.
  • Scholz schließt sich auch dem Vorschlag Robert Habecks (Grüne) an, die NNE über ein Amortisationskonto zu strecken. Die Kosten werden in dem Konto als Schulden gespeichert und verzögert an die Verbraucher weitergegeben.
  • Eine weitere Idee sei ein Industriestrompreis, dieser wird aber nur von Teilen der SPD und Grüne unterstützt – Kanzler Scholz ist klar dagegen. Dieser Vorschlag sollte sich also geklärt haben.

Grüne:

  • Eine Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer auf Strom mache den größten staatlichen Anteil am Strompreis aus, daher bietet sich das als Stellschraube an, so die grüne Fraktion. Eine zeitbegrenzte Senkung könnte den Börsenstrompreis an die Verbraucher weitergeben.

FDP:

  • Stellt sich gegen den Vorschlag der SPD, da die Kosten zu hoch wären. ÜNBs rechnen bis 2045 mit einem Investitionsaufkommen von 328 Mrd. Euro – das wäre vom Staat nicht zu stemmen.
  • Auch ein Amortisationskonto kritisiert die FDP, schuldenbasierte Konzeptionen stoßen hier nicht auf Freunde.
  • Eine Senkung der Steueranteile im Preis sei ebenfalls ungeeignet, auch dies könne eine Schuldenfalle werden.
  • Die FDP schlägt vor, künftige Übertragungsnetzleitungen als Freileitungen, statt in der Erde zu bauen. So sollen Ausbaukosten geschmälert werden. Auch Teile der SPD sind für diesen Vorschlag, einige Bundesländer stellen sich hier aber quer, da sie auf eine geringe Akzeptanz der Anwohnenden befürchten. Scholz favorisiere aktuell ein Verbleiben beim Erdkabelvorrang.

Fraglich bleibt, ob ein Strompreispaket diesen Herbst kommen wird und auch wie es aussehen wird, FDP und SPD zeigten sich diesbezüglich zuletzt zuversichtlich.

 

Quelle:

ZfK: Neues Strompreispaket gesucht: Ampel-Positionen noch weit auseinander

Kapazitätsmarkt: Bundeskartellamt meldet Bedenken (08.10.)

Das Bundeskartellamt kritisiert die bisher unzureichende Thematisierung der Marktmachtfrage.

  • Das kombinierte Modell, das aktuell vom BMWK favorisiert wird, würde dies nicht
    beachten. Daher sollen die zentralen Ausschreibungen vor dem dezentralen
    Handel stattfinden.
  • Die zentrale Komponente stößt dem Kartellamt auf: Ein zu starker zentraler Markt
    würde die Wirkung von Eintritts- und Expansionsbarrieren verstärken und
    möglicherweise zu einem zu knappen Angebot führen. Die Preisspannen könnten
    so unbegrenzt sein.
  • Der zentrale Markt könnte zudem bestehende Machtverhältnisse bestärken: z. B.
    hält RWE aktuell einen Marktanteil von 26 Prozent, Leag und EnBW näherten sich
    ebenfalls der Marktdominanz.
  • Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht sei zudem sehr komplex im zentralen
    Markt. Aber auch im dezentralen Markt gestalte sich die Kontrolle schwierig.
  • Einzelne Anbieter könnten im dezentralen Marktteil marktdominant werden durch
    flexible Kapazitäten, die als unverzichtbar für die Stabilität angesehen werden
    könnten. Dann könnten diese Anbieter höhere Preise verlangen. Auch die
    Erstvermarktung von freien Zertifikaten könnte durch ihre Marktmacht beeinflusst
    werden. Dies wäre durch die Behörde technisch kaum zu überprüfen.

2014 zeigte sich das Kartellamt kritisch gegenüber einem Kapazitätsmarkt, mittlerweile hält er sie für nötig aufgrund des hohen Erneuerbaren Anteils, jedoch müsste man weiterhin Vorsicht walten lassen. Der Regelungsbedarf und die Komplexität sei sehr hoch. Kartellamts-Präsident Andreas Mundt äußert Bedenken, dass ein Kapazitätsmarkt
sehr missbrauchsanfällig sein könnte: Unternehmen könnten nur für die Bereitstellung bezahlt werden, ohne tatsächlich die volatile Erzeugung zu stützen.

Quelle: ZfK: Warum das Bundeskartellamt Habecks Kapazitätsmarkt kritisch sieht

NNE: Deutliche Veränderungen bei den Netzentgeltstrukturen (08.10.) 

Netzentgelte im Norden sinken durch die Netzentgeltreform der BNetzA, zeitvariable NNE zeigen klare Unterschiede auf und BNetzA-Chef Klaus Müller zeigt sich offen für Erzeuger-NNE.

Sinkende NNE

  • Der norddeutsche Versorger Wemag Netz meldet, dass er seine Entgelte 2025 um knapp 60Prozentsenken kann: Von 15,50 ct/kWh für einen Durchschnitts-Haushalt mit einer Nutzung von knapp 3.500 kWh, auf 9,47 ct/kWh.
  • Der Erneuerbaren Anteil im Versorgungsgebiet der Wemag Netz beträgt aktuell etwas mehr als 2,8 GW, in der Zukunft rechnet der Betreiber mit Investitionen von
    1,2 Mrd. Euro in Netzausbau und -Modernisierung.
  • Auch Schleswig-Holstein Netz senkt ihre NNE um 26 Prozent im kommenden Jahr, von 16,26 ct/kWh auf 11,84 ct/kWh. Im Hochspannungs- und Hochspannungs/Mittelspannungsbereich sollen die NNE in Schleswig-Holstein ebenfalls um knapp 36 Prozent sinken. Um 42 Prozent sinken sie im Mittelspannungsbereich.
  • Die E.DIS Netz aus Brandenburg senkt die Entgelte um 20 Prozent, auch die Mitnetz aus Ostdeutschland senkt die Kosten um 10 Prozent.
  • Bayernwerk Netz senkt die NNE um 11 Prozent, die Lechwerke (ebenfalls aus Bayern) um 27 Prozent.

Grund soll die Neuverteilung der Netzkosten durch die BNetzA. Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen in Regionen mit hohem Erneuerbaren Anteil profitieren dadurch von geringeren NNE. Auch sinkende Kosten für Verlustenergie an den Märkten seien ein Faktor.

Der Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns Reinhard Meyer (SPD) hofft, dass noch weitere Versorger die niedrigeren Kosten an ihre Kunden weitergeben. Sein Ministerium rechnet mit Einsparungen von knapp 170 Mio. Euro im folgenden Jahr. Auch Stadtwerke können davon profitieren.

  • Anders sieht das im Südwesten aus: Der Versorger Netze BW der EnBW kündigte eine Erhöhung des Arbeitspreises von 9,10 ct/kWh auf 9,73 ct/kWh an, auch der
    Grundpreis soll um 7 Euro auf 107,96 Euro steigen.
  • Auch die Eon stellte geringere NNE in Aussicht, doch zwei ihrer Betreiber schließen sich dem nicht an: Syna in Hessen hebt die NNE um 5 Prozent an,
    Westnetz aus NRW um rund 1 Prozent.

Die BNetzA rechnet durch die Netzentgeltreform mit Einsparungen vor allem in Nord- und Ostdeutschland, aber auch in Bayern, denn hier wurden zuletzt in ländlichen Regionen viele PV-Anlagen verbaut. Die durchschnittliche Senkung der NNE um 20 Prozent fällt zudem höher aus als von der Behörde erwartet. NNE machen knapp ein Viertel des Strompreises aus. Die BNetzA geht von künftigen Entlastungen in Höhe von 2 Mrd. Euro aus, letztes Jahr rechnete sie noch mit Einsparungen von 1,55 Mrd. Euro. Dennoch wird der Strompreis perspektivisch steigen, weil die Stromanlage angepasst wird. Bis zum 25. Oktober soll die genaue Höhe feststehen.

Zeitvariable NNE mit steuerbaren Verbraucheinrichtungen:
Eine Festlegung der BNetzA setzt voraus, das Netzbetreiber ihren Kunden mit Smart-Metering dynamische Tarife anbieten. Die Vorgabe gilt erst ab dem 01. April 2025, einige
Betreiber wollen dies aber schon bis zum 01. Januar 2025 anbieten.

  • Die zeitvariablen NNE gemäß §14a wurden von den VNBs fürs kommende Jahr veröffentlicht: Für die Kunden zeigt sich ein durchschnittlicher Preisunterschied zwischen Höchst- und Niedriglastzeiten um knapp 14 ct/kWh.
  • Die Zeitfenster sowie die Tarifstrukturen variieren dabei deutlich je nach Region. Teuer wird es aber vor allem am frühen Abend, günstig in der Nacht. Im Südwesten sparen Verbraucher vor allem zwischen 10 und 14 Uhr.
  • Die meisten VNBs bieten dynamische Tarife nur in den Winterquartalen an, in den Sommermonaten greift zunehmend der Standardtarif. Damit entsprechen sie den
    Vorgaben der Festlegung.

Durch die zeitlich unterschiedlichen Preise sollen Kunden zu einer Lastverschiebung inzentiviert werden um die Netzstabilität zu erhöhen. Bereits in diesem Jahr können die Kunden auswählen, ob sie eine pauschale Reduzierung der NNE wollen („Modul 1“) oder eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung („Modul 2“). Zeitvariable Tarife sind nur in
Kombination mit Modul 1 möglich.

Erzeuger-NNE zur zusätzlichen Finanzierung der Stromnetze:
Müller bezeichnet dies als einen „solidarischen Beitrag zur Nutzung des Netzes“. Als Steuerungsinstrument, auch um regionale Unterschiede im Netzausbau finanziell abzufedern, könnte eine solche Regelung durchaus diskutiert werden, so Müller. NNE werden in Regionen mit geringem Netzausbau, geringer Bevölkerungsdichte aber hohem Zubau steigen, verteile man diese auf mehrere Zahlenden könnten vor allem Verbraucher entlastet werden. Auch stellte er einen regional variablen Baukostenzuschuss in Aussicht, der die ungleiche Kostenverteilung angleichen solle.

 

Quelle:

energate messenger: Netzentgelte im Norden sinken

energate messenger: Klare Unterschiede bei zeitvariablen Netzentgelten

energate messenger: Müller offen für Erzeuger-Netzentgelte

Tagesspiegel Background: Netzentgelte in Erneuerbaren-Regionen sinken stärker als erwartet

Tagesspiegel Background: BNetzA-Chef offen für Kostenbeteiligung von Stromproduzenten

Stromnetzausbau: Mehr als 70 Prozent des Netzes müssen erneuert werden (14.10)

Eine neue Studie zeigt, dass der Ausbau der deutschen Stromnetze in den kommenden Jahrzehnten immense Investitionen in Kabel, Transformatoren und Produktionskapazitäten erfordert, um den steigenden Bedarf durch die fortschreitende Elektrifizierung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu decken:

  • Netzausbaubedarf: Bis 2045 werden in Deutschland mehr als 500.000 km neue Stromkabel und fast ebenso viele Transformatoren benötigt. Dies ist notwendig, um das Stromnetz auf die wachsende Elektrifizierung und den Ausbau erneuerbarer Energien anzupassen.
  • Erneuerung bestehender Komponenten: Zwischen 50 und 80 Prozent der bestehenden Netzkomponenten müssen ersetzt oder modernisiert werden, einschließlich Niederspannungskabeln und Transformatoren, die aufgrund von Alter und Kapazitätserweiterungen erneuert werden müssen.
  • Produktionskapazitäten: Die nationale Produktionskapazität für Netzkomponenten muss stark erhöht werden, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem könnte die Verfügbarkeit von Rohstoffen durch eine europäische Rohstoffbank oder strategische Partnerschaften gesichert werden.
  • Lieferengpässe: Globale Lieferengpässe bei Komponenten stellen ein erhebliches Hindernis für den Netzausbau dar. Daher fordern die Verbände (BDEW und ZVEI) schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, um den Ausbau zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu schaffen.
  • Ziel der Transformation: Der Umbau des Stromnetzes muss sicherstellen, dass ausreichende Transportkapazitäten und eine effiziente Auslastung durch Digitalisierung vorhanden sind, um die Stromversorgung jederzeit zu gewährleisten.

 

Quelle:

energate messenger: Netzausbau erfordert 500.000 Kilometer neue Kabel

Gas

Regulatorik

Reservekraftwerksstrategie: Niedersächsische Initiative für Biogas gestartet (16.10.)

Niedersachsen will auf den flexiblen Einsatz von Biogas bauen und die Energieversorgung zu sichern. Vor allem der Aspekt der Speicherung zur späteren Nutzung stellt für das Land eine große Chance für eine flexible Versorgung dar.

Daher wollen Sie, dass die Bundesregierung dies in der Strategie beachtet. Viele Biogas-Anlagen werden in den kommenden Jahren nicht mehr im EEG gefördert. Daher fordert die Branche eine Anhebung der Ausschreibungsmengen sowie eine Anpassung des Flexzuschlags. Reststoffe sollen besser weiterverwendet werden und negative Emissionen auch in den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Auch Speicherkapazitäten für Rohgas und Wärme sollen erweitert werden. Vor allem die Weiternutzung von Abwärme und die Einbindung in die kommunale Wärmeplanung will die niedersächsische Landesregierung fördern.

Stimmen aus der Branche:

  • LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg begrüßt das Vorhaben: Die Bundesregierung erhalte eine zusätzliche Sicherheit über mögliche Leistung und die Betreiber einen Platz im künftigen Markt. Sie fordere daher ein größeres Ausschreibevolumen von 1.800 MW installierter Leistung jährlich. Ein Flexibilitätszuschlag von 120 Euro/kW könne zudem zu einer flexiblen Kraftwerksleistung von 12 GW bis 2030 führen.

Der Antrag soll am 18. Oktober in die Länderkammer eingebracht werden. Im August kündigte die Bundesregierung bereits eine gezielte Förderung der Biogas-Branche an, die auf Flexibilität und Einbindung in Wärme- und Gebäudenetze setzen solle. Bis Redaktionsschluss gab es hier keine Neuerungen.

 

Quelle: energate messenger: Niedersachsen startet Bundesratsinitiative für Biogas

Marktentwicklung

EEG-Qualitätsnachweise: Stadtwerke-Kunden von Landwärme bangen um EEG-Vergütung (14.10.)

Noch steht nicht fest, ob die Qualitätsnachweise des Insolventen Händlers übertragen werden. Betreiber von BHKW, die mit Biomethan befeuert werden, brauchen diese Nachweise, um die EEG-Vergütung zu erhalten. Der Nachweis für das laufende Jahr muss bis Februar 2025 erfolgen.

  • Einige Kunden befürchten, dass Landwärme nicht genügend Zertifikate für alle Kunden bereitstellen könne. Der Zertifizierungsprozess startet nämlich erst im Januar 2025, nachdem die eingespeiste Menge für 2024 feststeht. Bisher meint Landwärme, dass „die meisten“ der Kunden ohne Vertragsanpassungen beliefert werden könnten.
  • Ein möglicher Zertifikatemangel wird dadurch befeuert, dass Landwärme wohl seit Mai Lieferanten nicht mehr bezahlt hätte. Aktuell werde geprüft, ob Anbieter ihre Zertifikate an Landwärme übertragen könnten, einige Produzenten erklärten sich dazu wohl schon bereit.

Landwärme zeigt sich zuversichtlich, dass genügend Zertifikate vorhanden sein werden. Kunden, die bereits ihre Verträge mit dem insolventen Händler gekündigt haben, hätten
keine Probleme bei der Beschaffung, da der Biomethan-Markt aktuell gesättigt sei. SURE-Zertifikate seien bisher immer fristgerecht übertragen worden sein, doch diese
fließen nicht in die Qualitätsbestimmung durch die Dena ein. Viele beklagen daher die intransparente Situation.

Am 01. November startet das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, dann wird ein Insolvenzverwalter entschieden, welche Verträge fortgesetzt werden würden. Dadurch, dass die THE am 15. Oktober die Bilanzkreise der Landwärme Service gekündigt hat, habe sich die Situation zusätzlich verkompliziert. Die Sicherheit der Lieferungen sei dadurch zusätzlich gestört.

 

Quelle:

energate messenger: Landwärme-Insolvenz: Sorge um EEG-Qualitätsnachweise
energate messenger: THE kündigt Landwärme-Bilanzkreise

Wärme

Regulatorik

Geothermiebeschleunigungsgesetz: Beratung im Bundestag gestartet (15.10.)

Das GeoWG soll das Stammgesetz für die Geothermie werden. Der Ausbau von Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern soll dadurch beschleunigt werden. Geothermie soll so einen nennenswerten Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung beitragen können, dafür sollen vor allem bürokratische Hürden entfernt werden.

  • Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden:
    Genehmigungen sollen eine Höchstfriat von einem Jahr erhalten. Kleinere Projekte wie z.B. Grundwasserwärmepumpen sollen ebenfalls erleichterte Verfahren bekommen, die wasserrechtliche Genehmigung soll entfallen.
  • Oberflächennahe Geothermie könne laut Experten bereits jetzt rund 600 TwH Wärme bereitstellen. Der Wärmebedarf Deutschlands wird auf knapp 1.400 TwH geschätzt. Tiefer liegende Geothermie könne zusätzlich 300 TwH liefern.
  • Geothermie kann auch zur Kühlung eingesetzt werden, weil überschüssige Wärme im Untergrund gespeichert werden kann.

Die Branche bemängelt fehlende rechtliche Rahmen für Geothermie. Daher könnten Potentiale nicht vollständig ausgeschöpft werden. Am 18. Oktober veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme, dieser sieht Überarbeitungsbedarf. Der Grundwasserschutz dürfe nicht unter den Tisch fallen, allgemein müsse das Thema Sicherheit stärker beachtet werden. Dazu solle geprüft werden, ob im Immissionsschutzgesetz Erleichterungen für seismische Messkampagnen geschaffen werden könnten.

Exkurs: Stand der AVBFernwärme:
Diese Verordnung fiel erneut von der Agenda, BDEW und VKU kritisieren dies in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Es bräuchte dringend einen verbindlichen Rechtsrahmen, noch vor dem Winter, so die Verbände. Lange Planungszeiten könnten so sonst nicht rechtzeitig realisiert werden, in der Folge fehlen Investitionen.

 

Quelle:

VDI Nachrichten: Wie das Geothermiegesetz die Wärmewende voranbringen soll

VKU Pressemitteilung: BDEW und VKU appellieren an Bundesregierung

Bundesrat: Drucksache 435/1/24

Marktentwicklung

Heizkostenabrechnungen: Knapp Hälfte aller Mieter haben noch keine Abrechnung für 2023 erhalten (14.10.)

Eine Yougov-Umfrage des Messtellenbetreibers Ista kommt zu dem Ergebnis, dass knapp 47Prozentder Befragten keine Heizkostenaufstellung erhalten hätten. 46Prozentderer, die diese erhalten hätten müssten eine Nachzahlung tätigen, rund 43Prozenthätten eine Rückzahlung erhalten.

Mieter und Mieterinnen könnten so ihr Heizverhalten im kommenden Winter nicht anpassen, meint die Ista. Diese Intransparenz in Kombination mit erneut gestiegenen Preisen für Öl und Gasheizungen stelle für viele Kunden eine Herausforderung dar.

 

Quelle:

energate messenger: Ista: Heizkostenabrechnungen kommen für viele zu spät

Energieverbrauch 2023: Im Heizsektor für Haushaltskunden deutlich zurückgegangen (14.10.) 

Im Vergleich zu 2021 ging der Verbrauch um rund 9 % zurück. Treibhausgasemissionen blieben allerdings unverändert hoch, aufgrund des Anstiegs an Flüssiggas-Importen.

Auch dominieren weiterhin fossile Energieträger die Wärmeversorgung: 90 % der Mehrfamilienhäuser setzen weiterhin auf nicht erneuerbare Lösungen.

 

Quelle:

WirtschaftsWoche: Der Energieverbrauch zum Heizen in deutschen Mehrfamilienhäusern ist 2023 deutlich gesunken

Sektorübergreifend

Regulatorik

Reallabore-Gesetz: BMWK stellt Entwurf vor (15.10.)

In den geplanten Reallaboren sollen neue Formen der Erneuerbaren-Förderung geprüft werden. Neue Technologien, Produkte sowie Dienstleistungen und Ansätze sollen so den ersten praktischen Einsatz erfahren.

Reallabore sollen also stärker eingesetzt werden und so die technologische Verbesserung in diesem Sektor unterstützten. Genehmigungsverfahren sollen daher einheitlicher gestaltet werden und innovationsfreundlicher werden.

Dazu soll ein „Reallabore-Innovationsportal des Bundes“ eingerichtet werden. Hier könne man sich informieren, beraten lassen und sich mit anderen austauschen. Auch sollen dort die Reallabore ausgewertet werden, um die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmen weiter voranzutreiben. Das Portal soll 4 Jahre lang im Pilotbetrieb bestehen. Wer das Portal betreiben soll, stehe noch nicht fest, die Betreiber sollen aber regelmäßigen Monitoring-Pflichten unterliegen.

Verabschiedet werden soll das Gesetz gemeinsam mit der kommenden EnWG-Novelle.

Quelle: Tagesspiegel Background: Wirtschaftsministerium skizziert Reallabore-Gesetz

Marktentwicklung

Wasserstoffimporte aus Dänemark verzögert (08.10.)

Der geplante Import von Wasserstoff aus Dänemark nach Deutschland verzögert sich. Energinet, der dänische Netzbetreiber, hat den Zeitplan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes angepasst.

Statt 2028 wird der Transport frühestens 2031 starten, da die Komplexität des Projekts und die Dauer der Umweltverträglichkeitsprüfungen unterschätzt wurden. Ein erstes Pipeline-Teilstück könnte 2031 in Betrieb gehen, weitere bis 2033.

  • Ein Grund sei die unterschätzte Komplexität des Projekts: Energinet hatte die Komplexität des Aufbaus des Wasserstoffnetzes und der damit verbundenen Prozesse unterschätzt. Dazu gehört die technische Planung und der Aufbau eines neuen Wasserstoff-Backbones.
  • Auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen erschweren den Ablauf: Ursprünglich war man von einer Dauer von 18 Monaten für die Umweltverträglichkeitsprüfung
    ausgegangen, aber inzwischen rechnet man mit bis zu 40 Monaten.
  • Statt eines einfachen Vergabeverfahrens ist ein komplexeres, zweistufiges Verfahren notwendig, was mehr Zeit erfordert.
  • Viele der Projekte, die für den Wasserstofftransport erforderlich sind, befinden sich noch in frühen Entwicklungsstadien. Nur ein kleiner Teil der Projekte hat bereits den nötigen Reifegrad erreicht, um ab 2031 mit 0,8 GW Wasserstoffkapazität starten zu können.
  • Zudem sind einige Projekte an die Produktion von grünem Wasserstoff durch Offshore-Windkraft in der Nordsee gekoppelt, die ebenfalls noch entwickelt werden müssen. Die Entscheidung über die entsprechenden Ausschreibungen und Lizenzen steht noch aus.

Das BMWK zeigt sich zuversichtlich, dass dies keinen Einfluss auf den Wasserstoffhochlauf habe. Die Verzögerung soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Branche ist aber beunruhigt, da Ende September Norwegen seine Pläne zum Wasserstoff-Export nach Deutschland aufgegeben hat. Blauer Wasserstoff sollte per Pipeline nach Deutschland transportiert, das abgeschiedene CO2 in der Nordsee eingespeichert werden. Daher fehlen aktuell Lieferzusagen für Kraftwerke, die mit blauem Wasserstoff betrieben werden sollten.

 

Quelle:

energate messenger: Rückschlag für Wasserstoffimporte aus Dänemark
Regulierungskompass 24_10_01: Wasserstoff-Export: Norwegen gibt Lieferungspläne nach Deutschland auf

CCUS: KfW stellt Initiative vor (08.10.)

Mit der WALD-Initiative („Weltweite Allianz für Landschaftsbasierte Dekarbonisierung“) will die KfW CO2 binden und langfristig speichern. 

Privates Kapital soll in den Ausbau natürlicher Kohlenstoffquellen fließen. So sollen neue und biodiverse Wälder entstehen, Klimaschutz und Biodiversität sollen so gemeinsam geschafft werden.

  • Natürliche Kohlenstoffsenken wie Moore, Mangroven und Wälder kommen mittlerweile fast nicht mehr hinterher, wenn es darum geht CO2 einzuspeichern.
    Die Initiative soll nun den privaten Sektor mobilisieren, um dieser Entwicklung gegenzusteuern.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steuert knapp 9 Mio. Euro für das Projekt bei.

 

Quellen:

KfW: KfW stellt neue Initiative zur Speicherung von CO2 vor

Europäische Energieunion: Deutschland und Frankreich wollen sich auf Gemeinsamkeiten einigen (08.10.)

In einer gemeinsamen Parlamentssitzung wollen deutsche und französische Abgeordnete über die Wiederbelebung der Energieunion sprechen und erste Vorschläge vorlegen.

Dies war bereits im Juni geplant, wurde durch die französischen Neuwahlen aber verschoben. Auch jetzt ist noch nicht ganz klar, welche französischen Abgeordneten am
02. Dezember teilnehmen werden.

Auch wenn Deutschland und Frankreich in vielen Themen nicht die gleiche Meinung haben – Atomkraft, Wasserstoff, Erneuerbare und vieles mehr – wollen sie bei der Energie-Infrastruktur eine engere Zusammenarbeit fördern. Für Geothermie und die Gasversorgung sollen gemeinsame Strategien erarbeitet werden.

Vor allem im Bereich Wasserstoffproduktion soll weiterhin auf Technologieneutralität geachtet werden. In die Transportnetze soll gemeinsam investiert werden.

 

Quellen:

Euractiv: Europäische Energieunion: Wiederbelebungsversuch aus Deutschland und Frankreich

TEHG: Weichen für den Übergang des deutschen Emissionshandels in den ETS II werden gestellt (10.10.)

Das Kabinett einigte sich auf eine Novelle des  Treibhausgasemissionsgesetzes (TEHG), das den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) für Verkehr und Gebäude in den
ETS II überträgt.

  • Die ursprüngliche Frist zur Übersetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie endete im Juni, die EU-Kommission reichte zuletzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Staaten ein, die diese versäumt haben.
  • Der BDEW kritisiert, dass durch die Umsetzung (zuerst wird es einen nationalen Handel geben, der bis zur europaweiten Umsetzung die Regelung durchsetzen soll) zu viel bürokratische Belastung entstünde. Dies stünde im Widerspruch zu der Aufgabe, Bürokratie und Komplexität zunehmend abzubauen. Der BDEW ist daher für ein Beibehalten des Festpreissystems bis zum Start des ETS II.
  • Auch der VKU zeigte sich nicht gänzlich überzeugt: Die Preisspanne der Zertifikate solle bis 2026 gleichbleiben, da viele Verträge bis in das Jahr hinein geschlossen wurden. Positiv sieht er, dass die Vorgaben für den Gebäude- und Verkehrssektor größtenteils gleichbleiben sollen und sich nicht großartig durch den ETS II ändern sollen.

 

Quelle:

energate messenger: Kabinett verständigt sich auf TEHG Novelle

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steuert knapp 9 Mio. Euro für das Projekt bei.

Die elf Politiker und Politikerinnen europäischer Staaten, unter ihnen auch Robert Habeck, plädieren für eine Fortführung des Green Deal und REPower EU, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.

  • Dafür müsse weiterhin ein Fokus auf erneuerbare Energiequellen gelegt und grüne Technologien breit finanziert werden.
  • Diese Investitionen müssten weiterhin grenzüberschreitend gestaltet werden, um europaweit eine stabile Infrastruktur zu erhalten.
  • Genehmigungsverfahren sollen weiterhin beschleunigt und Energiespeicher und Elektrofahrzeuge stärker gefördert werden.
  • Die strategische Autonomie Europas soll dabei oberstes Ziel bleiben, hier wäre eine eigene Wasserstoffwirtschaft wegweisend.
  • Private und nachhaltige Finanzierungsinstrumente sollen breiter gefördert werden.

Der Übergang zu einer klimaneutralen EU müsse zudem sozial gerecht gestaltet werden, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu schwächen. Dafür sollen alle Mitgliedsstaaten
Teil der weiteren Entwicklung sein und ein Mitspracherecht bekommen.

 


Quelle:

Friends of Renewables Communiqué: Continuing on the right path to climate neutrality

Studien & Analysen

EU-Klimaziel von -90 Prozent bis 2040 wird von Studie des VKU und DIHK angezweifelt (09.10.) 

Die Studie, die von The Climate Desk im Auftrag der Verbände durchgeführt wurde, beschäftigt sich vor allem mit den Auswirkungen auf deutsche Kommunalversorger. Der Fokus lag auf zwei Fragestellungen:

  1. Welche Anpassungen sind erforderlich, um eine 90-prozentige Treibhausgasreduktion bis 2040 zu erreichen?
  2. Wie wirken sich diese Veränderungen auf kommunale Energieversorger und die von ihnen unterstützten Branchen aus?

Die Studie schlägt vor, dass mehr Fokus auf die Erreichung des 2030 Ziels gelegt werden solle, da eine Treibhausgasminderung um 90 Prozentaktuell zu hochgesteckt sei.

Die Studie zeigt, dass die aktuellen Emissionsprognosen der EU-Mitgliedstaaten das 2030-Ziel CO₂-Reduktion um 55% voraussichtlich verfehlen werden, wodurch auch das angestrebte 2040-Ziel einer 90-prozentigen Reduktion in Gefahr gerät. Das 2040-Ziel basiert auf optimistischen Annahmen zur Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften
und Investitionsmitteln.

DIHK und VKU fordern eine realistische Herangehensweise und raten davon ab, langfristige Ziele zu verschärfen, solange die kurzfristigen Ziele nicht erreicht werden.

Kernpunkte der Studie:

  • Das 90-Prozent-Ziel für 2040 ist eher nicht erreichbar, vor allem wenn das 2030 Ziel verfehlt wird, was zusätzliche Belastungen für den Zeitraum von 2031 bis
    2040 zur Folge hätte.
  • Sektoren wie Verkehr und Gebäude, die bisher wenig zur Emissionsreduktion beitragen, müssten stärker berücksichtigt werden.
  • Der Erfolg hinge wesentlich von Technologien wie CCS, grünem Wasserstoff und den notwendigen Infrastrukturen ab, die erhebliche Investitionen erfordern.
  • Deutschlands Fortschritte bei den Klimazielen seien entscheidend für die Zielerreichung der gesamten EU.
  • Verlässliche Rahmenbedingungen, gesicherte Finanzierung und der Ausbau zentraler Infrastrukturen wie Wasserstoffnetze und CO₂-Speicherung seien essenziell für die Dekarbonisierung.
  • Um das Ziel zu erreichen, müsste der Stromsektor einen Erneuerbaren-Anteil von 81 bis 87 Prozent erreichen. Der Verkehrssektor sollte eine Elektrifizierung von 75% anstreben und der Gebäude-Energieverbrauch müsse um 50% gesenkt werden.

Die Studie rechnet mit einem Investitionsbedarf zwischen 3 und 4,5 Billionen Euro.


Quelle:

VKU: Studie stellt die Erreichbarkeit eines EU-Klimaziels 2040 von -90 % in Frage

The Climate Desk: Mögliche Auswirkungen eines EU-Klimaziels von –
90Prozentfür 2040 auf Deutschland

Dena-Studie zur Regulierung und Finanzierung von Wasserstoffspeichern (15.10.)

Die Dena betont in der Studie, dass Kavernenspeicher aufgrund langer Realisierungszeiten bereits jetzt in Angriff genommen werden müssten. Der Staat müsse hier ein politisches Ziel formulieren und den Aufbau fördern.

Festlegungen zum Finanzierungsrahmen müssten zeitnah von Bundesregierung und BNetzA umgesetzt werden. Instrumente müssen früher kommuniziert werden, um nötige Investitionen und Projekte rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Mögliche Finanzierungsinstrumente stellten demnach vor allem erlösbasierte Differenz-Verträge dar, da sie bereits früh Anreize für Investitionen schaffen würden. Ausschreibungen sollten wettbewerblich durchgeführt werden und über ein
Amortisationskonto finanziert werden. So wäre eine Refinanzierung über privatwirtschaftliche Akteure möglich.

Die Studie wurde im Auftrag des BMWK durchgeführt.

 

Quelle:

Guidehouse, Fraunhofer ISI & Dena: Aufbau und Finanzierung von Wasserstoffspeichern in Deutschland

pv magazine: Dena fordert bessere Bedingungen für den Bau von Wasserstoffspeichern

Ausblick Gesetzesvorhaben

Noch nicht absehbare Vorhaben: 

Vorhaben ohne bisherigen Gesetzes-/ Referentenentwurf

Ziel

Verantwortung

Solarpaket II / Novelle EnWG

Bürokratieabbau und Erhöhung der Praktikabilität für Markthochlauf und -integration für erneuerbare Energien (z.B. Duldungspflicht)

Elmar Sracke (SP-P)

KWKG

Verlängerung

WärmeLV

Novelle 

AVBFernwärmeV

Novelle

Martin Stark (SP-P)

EU Gaspaket

Überführung in nationales Recht

ETS II

Anpassung der nEHS entsprechend ETS II

Nicht absehbar

Vereinfachung der Digitalisierung der Energiewirtschaft

EEG

Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen von EE-Anlagen sowie von Überfahrten und Überschwenkungen auf privaten Flächen

EEG

Vereinfachung der kommunalen und Bürgerbeteiligung bei EE-Anlagen

Jonas Wiggers (SP-P)

Jahressteuergesetz

Erleichterungen bei der Erbssteuer für Flächen, die für Erneuerbare Energien genutzt werden

WindBG

Flächenziel zusammenlegen und auf 2027 vorziehen

Solarpaket II

Flächensicherung für den Ausbau von FF-PV