§ 14a EnWG Kupferplatte oder intelligentes Stromnetz? Was müssen Netzbetreiber tun?

Wie soll in Zukunft die Netzertüchtigung im Stromverteilnetz funktionieren? Und was beinhaltet die Klarstellung des #§14a durch die Bundesnetzagentur?

In der Vergangenheit gab es Verwirrung darüber, ob Netzbetreiber das physische Netz verbessern oder vermehrt auf Smart Grids setzen sollten. Die finale Fassung des §14a und die ausführliche Begründung der BNetzA bieten nun Klarheit. Netzbetreiber sind nicht zwingend zur sofortigen physischen Netzertüchtigung verpflichtet, aber sie müssen auch nicht ausschließlich auf Smart Grids setzen.

Stattdessen gibt die BNetzA eine Art Entscheidungsbaum vor, wie der Netzausbau erfolgen sollte. Wie der Entscheidungsbaum genau aussieht und welche Leitplanken im #§14a definiert sind, schauen wir uns im neuen Video mit Marcel Linnemann an.

Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten

imtes-marcel-linnemann

Marcel Linnemann

Stabsbereichsleiter Energiewirtschaft Strategie & Wissen

Das könnte Sie auch interessieren

EnergiePerspekt: Abgrenzungsmodel

EnergiePerspekt: Abgrenzungsmodell Ihr seid Betreiber eines Großspeichers und interessiert euch für die bivalente Speicherung ab Mitte 2025? Dann solltet ihr auch die dritte Folge von EnergiePerspekt zu diesem Thema nicht

Weiterlesen »

EnergiePerspekt: Pauschalmodell

EnergiePerspekt: Pauschalmodell Bivalente Speicher: Sie sollen ab Mitte 2025 eine Speicherung von selbst erzeugtem Strom und von Strom aus dem öffentlichen Netz gleichermaßen erlauben. Doch noch fehlt die genaue Ausgestaltung

Weiterlesen »

EnergiePerspekt: Bivalente Speicher

EnergiePerspekt: Bivalente Speicher Dynamische Tarife, zeitvariable Netzentgelte und eine #EnWG-Novelle: Die #Energieversorgungsbranche steht aktuell vor immer neuen Regelungen und Herausforderungen. Mit bivalenten Speichern kommt Mitte des Jahres eine weitere Neuerung

Weiterlesen »