14. Oktober 2026

Den Strom im Dorf lassen – oder: Subsidiarität gehört beim Namen genannt

Aktuell bricht sich eine Diskussion über „EU-weite zukunftssichere Stromrechnungen“ Bahn, die auf den ersten Blick wie eine Debatte über Preisbestandteile wirkt. Tatsächlich reicht sie deutlich weiter, denn sie betrifft Netzentgelte, Netzanschlüsse, Smart Meter, Datenzugang, Effizienzvergleiche und Energiesteuern. Und damit dringt sie viel weiter als nur in die Regulierung von Netzen vor, sondern auch in die Prozesse, Datenmodelle und IT-Architekturen kommunaler Energieversorger. 

Ziele

Die Kommission verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Stromkosten senken, soweit sie durch Netzentgelte und Steuern geprägt sind
  • Elektrifizierung fördern – also z. B. Strom statt fossiler Energieträger attraktiver machen
  • Netze besser ausnutzen, statt allein durch Neubau auf steigende Nachfrage zu reagieren
  • Netzanschlüsse beschleunigen, etwa für Industrie, Rechenzentren, Erzeugung, Speicher und Verkehr
  • Lastspitzen reduzieren und Flexibilität wirtschaftlich nutzbar machen
  • Smart Meter und intelligente Netze stärker verbreiten
  • Transparenz und Leistungskennzahlen für Netzbetreiber und Regulierungsbehörden verbessern
  • Nationale Regulierung bei Netzentgelten durch eine künftig harmonisierte Tarifmethode stärker zusammenführen

Der im Juli von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für „zukunftssichere Stromrechnungen in der Union durch Senkung der Systemkosten und Förderung der Elektrifizierung und Digitalisierung“, COM 2026 (600) final, setzt auf mehr Koordinierung zwischen den EU-Nachbarn und begründet dies mit Herausforderungen, die unionsweit sichtbar sind: Die zunehmende Elektrifizierung und die damit einhergehende Digitalisierung erhöhten den Investitions- und Steuerungsbedarf in den Stromnetzen. Unterschiedliche nationale Regelungen zu Übertragungs- und Verteilnetztarifen könnten in der Folge Marktanreize verzerren, grenzüberschreitende Investitionen erschweren und den Binnenmarkt beeinträchtigen.

Diese Herausforderung ist auf dem eingeschlagenen Transformationspfad vorhersehbar und wenig überraschend. Im Gegenteil. Es ist positiv festzuhalten, dass wir mit der EU-Integration eine derartig gute Datengrundlage mit dem Ziel einer besseren Kosten- und Systemeffizienz aufgebaut haben, die zur Gesamtresilienz des Systems beiträgt. Alle zwei Jahre bewertet etwa ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, inwieweit die nationalen Pläne für den Netzausbau mit dem EU-weiten Zehnjahresplan übereinstimmen. Sie schlägt in diesem Zuge Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz zwischen den beiden Planungsebenen vor, trägt so zur grenzüberschreitenden Koordinierung des Netzausbaus bei und unterstützt nationale Investitionen, die den übergeordneten europäischen Bedürfnissen entsprechen. Jüngst hat ACER festgestellt, dass die Planung der Gasnetze bereits gut etabliert ist, sich die Planung für Wasserstoff noch in den Anfängen befinde. Wobei ehrlich gesagt dieses Ergebnis wenig überraschend ist.

Ein weiteres Beispiel: Auch wenn das Energiesicherheitspaket der Europäischen Kommission erneut verschoben wurde, so enthält ein geleakter Entwurf weitreichende Vorgaben für Netzbetreiber und weitere Betreiber kritischer Infrastrukturen, die sie zukünftig besser gegen Drohnenangriffe schützen sollen. Auch hier ist die gemeinsame Koordination und das Lernen von Best Practice sicher hilfreich für die nationale Sicherheit.

Gegenbeispiel: Aus einem eher beiläufig klingenden Satz in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie von 2019, der da lautet: „Spätestens ab 2026 darf der technische Vorgang des Versorgerwechsels nicht mehr länger als 24 Stunden dauern und muss an jedem Werktag möglich sein“, wurde 2025 – mit einer dreimonatigen Verschiebung und der Umsetzung in §20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Mako-Implementierungskonvolut von gut 1.000 Seiten.

Rein energiewirtschaftlich ist damit sicher eine schnelle Koordinierung zwischen den Netzbetreibern und Lieferanten gelungen. Denn der eigentliche Wechsel erfolgt, wenn der neue Lieferant von dem zuständigen Netzbetreiber das „Go“ erhält! Das Ziel des Verbraucherschutzes wurde damit allerdings kaum erreicht, denn der Verbraucher bzw. die wechselwillige Verbraucherin bleibt bekanntermaßen zivilrechtlich an ihren bestehenden Stromliefervertrag gebunden. Zivilrechtlich gelten die Kündigungsfristen im Vertrag mit dem bestehenden Lieferanten, die auch schon einmal drei Monate sein können. Mehrwert? – Fraglich!

Daran schließt sich aber automatisch die Frage an, in welcher Regelungstiefe die EU einen Mehrwert erzeugt und welche Grundentscheidungen von einem einheitlichen europäischen Rahmen profitieren bzw. wo nationale Regulierung handlungsfähig bleiben sollte, weil sie effizienter vor Ort regeln kann? Fest steht: Die jüngst vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission zu zukunftssicheren Stromrechnungen würden durch die inhaltliche Vorsteuerung auf EU-Ebene die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden erheblich einschränken. Durch die Entwicklung europaweit einheitlicher Smart-Grid-Indikatoren, Effizienzvergleiche und harmonisierter Bewertungsmaßstäbe erhielte ACER deutlich größeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Regulierung in den Mitgliedstaaten.

Subsidiarität als Frage der richtigen Regelungstiefe

Ja, die Energiepolitik ist eine geteilte Zuständigkeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die Kommission leitet daraus einen Bedarf für gemeinsame Vorgaben ab: Gerade weil Stromnetze verbunden sind, hätten nationale Entscheidungen über Tarife, Digitalisierung und Flexibilitätsanreize Folgen über die Landesgrenzen hinaus, so ihre Argumentation. Ein europäischer Mindeststandard für intelligente Messsysteme, interoperable Datenlösungen und netzdienliche Tarife könne deshalb Fragmentierung vermeiden.

Diese Argumentation hat Gewicht. Gemeinsame Standards können insbesondere dort sinnvoll sein, wo Systeme miteinander kommunizieren müssen oder Marktakteure grenzüberschreitend tätig werden. Das gilt für Schnittstellen, Datenmodelle oder Interoperabilitätsarchitekturen sowie technische Spezifikationen. Auch ein verlässlicher Rahmen für die sichere Wiederverwendung von Netzdaten für Forschung und Innovation kann europäischen Mehrwert schaffen.

Allerdings ist dagegen zu halten, dass die Netzentgeltregulierung keine reine Technikfrage ist, wovon die lebhafte Diskussion um das laufende Agnes-Verfahren der Bundesnetzagentur zeugt. Sie verteilt Kosten, setzt Investitionsanreize und prägt die wirtschaftlichen Bedingungen für Erzeuger, Verbraucher, Speicher und Netzbetreiber. Die Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten unterscheiden sich erheblich. Weder Netzstruktur, Zahl und Größe der Netzbetreiber noch Nutzergruppen, Digitalisierungsgrad, Investitionsbedarf und nationale energiepolitische Ziele sind einheitlich. Eine harmonisierte Tarifmethode kann daher zwar Vergleichbarkeit schaffen, aber zugleich sachgerechte nationale Differenzierung erschweren.

Das ist der Kern des Subsidiaritätskonflikts: Die EU argumentiert mit grenzüberschreitenden Wirkungen und dem Binnenmarkt. Dagegen lässt sich mit der konkreten Funktionsweise lokaler und regionaler Netze argumentieren. Beides ist nicht ohne Weiteres auflösbar. Entscheidend ist die Trennlinie zwischen gemeinsamen Zielen und verbindlichen Detailvorgaben.

Kommunale EVU: Regulierung wird zur Organisationsfrage

Für kommunale Unternehmen liegt die praktische Relevanz vor allem in der Umsetzungsdynamik. Denn die EU-Kommission hat hier einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, was bedeutet, dass diese eins zu eins umgesetzt werden muss und den Mitgliedstaaten nicht wie bei Richtlinien ein gewisser Ermessensspielraum zugebilligt wird.

Dem entgegen steht, dass in Deutschland bereits umfassende Netzentgeltreformen mit dem Agnes-Verfahren laufen, das die Netzentgeltsystematik in Deutschland ab 2029 neuregelt. Kommen zusätzliche europäische Vorgaben mit kurzer Frist oder unklarem Anwendungsbereich hinzu, entstehen parallele Anpassungsbedarfe statt Systemeffizienzen.

Beim Smart-Meter-Rollout tritt die Konfliktlage besonders deutlich hervor. Die Kommission sieht ein unionsweites Mindestniveau intelligenter Messung als Voraussetzung für Interoperabilität, Kundenbeteiligung und effizientere Netznutzung. Hier zeigt sich, dass pauschale Rolloutquoten problematisch sind, weil sie Ressourcen von den für die Systemsteuerung relevanten Anlagen abziehen könnten. Im deutschen Ansatz stehen insbesondere Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Fokus, wobei bekanntermaßen in Deutschland eigene Sicherheits- und Datenschutzanforderungen gelten.

Netzentgelte: Gleiches Ziel, unterschiedliche Netzrealitäten

Besonders deutlich wird das Subsidiaritätsdilemma bei den Netzentgelten. Die Kommission will eine systemdienlichere Ausgestaltung fördern, etwa durch Kapazitäts- und zeitvariable Entgeltbestandteile. Dabei orientieren sich Kapazitätsentgelte an der vorgehaltenen oder vereinbarten Leistung; zeitvariable Komponenten setzen Preissignale je nach Zeitpunkt der Netznutzung.

Für kommunale Energieversorger ist dies keine abstrakte Regulierungsfrage. Die Tarifmethodik wirkt auf Anschlussbegehren, Investitionsentscheidungen, Kundenprodukte und die Ausgestaltung flexibler Anlagen zurück. Sie entscheidet mit darüber, ob Co-Location-Projekte, also die gemeinsame Nutzung eines Netzanschlusses durch erneuerbare Erzeugung und Speicher, wirtschaftlich und regulatorisch sinnvoll abbildbar sind.

MaKo und SAP: Interoperabilität ist kein Randthema

Für IT-Dienstleister und die IT-Bereiche kommunaler EVU ist der Vorschlag besonders relevant, weil er Daten nicht als bloßes Nebenprodukt, sondern als Infrastruktur behandelt. Die Marktkommunikation, kurz MaKo, wäre von einem erweiterten und stärker interoperablen Netzdatenaustausch mittelbar betroffen, selbst wenn die konkreten europäischen Vorgaben noch nicht feststehen.

Die Kommission nennt ausdrücklich Datenmodelle, Ontologien, Schnittstellen, Interoperabilitätsarchitekturen und technische Spezifikationen als Gegenstand der vorbereitenden Arbeiten. Sie plant zudem einen freiwilligen Rahmen für sicheren Stromdatenaustausch sowie Leitlinien zur rechtmäßigen, sicheren und kontrollierten Wiederverwendung von Netzdaten für Forschung und Innovation. Das ist noch keine fertige technische Verpflichtung. Es zeigt jedoch, dass Datenqualität, Rechteverwaltung, Cybersecurity und semantische Eindeutigkeit regulatorisch relevanter werden.

Für SAP-Systemlandschaften bedeutet das vor allem, dass Tarif-, Netz-, Mess- und Stammdaten nicht als getrennte Welten behandelt werden dürfen. Wenn Kapazitätsentgelte, zeitvariable Komponenten, Sondernetzentgelte oder netzdienliche Nachweise anders abgebildet werden müssen, betrifft das die Prozesskette vom Messwert über die Tarifermittlung bis zur Abrechnung und Bilanzierung. Zusätzliche Nachweis- und Datenanforderungen können außerdem Schnittstellen, Archivierung und Berechtigungskonzepte berühren.

Fazit

Die Debatte über Subsidiarität im Energierecht ist keine abstrakte Kompetenzfrage zwischen Brüssel und Berlin, Paris, Tallinn und Valletta. Die EU braucht ohne Zweifel gemeinsame Ziele und verlässliche technische Anschlussfähigkeit. Langfristig entscheidet sich die Subsidiaritätsfrage an der Umsetzbarkeit. Europäische Mindeststandards können sinnvoll sein, wenn sie sichere Interoperabilität schaffen und nationale Besonderheiten nicht nivellieren. Werden sie hingegen zu detailliert, steigt das Risiko, dass Regulierung nicht mehr auf reale Netzsituationen reagiert, sondern auf die Logik ihrer eigenen Vergleichbarkeit.

Angesichts der stark divergierenden Ausgangslagen und Anforderungen in den Mitgliedstaaten fällt es daher schwer, einen konkreten Bedarf oder erkennbaren Mehrwert für eine solche Harmonisierung zu sehen. Kommunale Energieversorger brauchen regulatorische Spielräume, um lokale Netze wirtschaftlich und systemdienlich da zu steuern, wo sie – und nur sie – sich am besten auskennen: in ihren lokalen Umgebungen. Eine europäische Regel kann Leitplanken setzen. Sie sollte allerdings nicht jede sinnvolle lokale Anschluss- und Flexibilitätskonstellation in ein starres Schema pressen.