Wertstoffhof ohne Warten

items entwickelt zusammen mit der RheiNet GmbH Warteschlangenanzeige auf Basis von LoRaWAN

Münster, 09.07.2021

Zu den Stoßzeiten stauten sich die Autos vor dem Werkstoffhof der Stadt Rheine, was nicht nur längere Wartezeiten für die Kunden, sondern auch den Verkehrsfluss auf der Bundesstraße behinderte. Spätestens seit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen verstärkten Zutrittsbegrenzungen wird der Wertstoff in Rheine nicht der einzige mit diesem Problem gewesen sein. Um langen Warteschlangen am Wertstoffhof entgegenzuwirken, haben die Technischen Betriebe Rheine, gemeinsam mit der RheiNet GmbH und der items GmbH aus Münster eine Lösung auf Basis von LoRaWAN entwickelt. Seit Anfang Juni findet sich auf der Website der Technischen Betriebe Rheine eine Warteschlangenanzeige, die grafisch den Stau vor der Einfahrt des Wertstoffhofes anzeigt und eine geschätzte Wartezeit angibt.

Zur Ermittlung dieser Daten werden LoRaWAN-Sensoren eingesetzt, die in der Straße eingelassen wurden und erkennen, ob sich an einer bestimmten Stelle ein Fahrzeug befindet oder nicht. Die Sensoren übertragen die Information über das von der RheiNet GmbH errichtete und betriebene LoRaWAN-Netz. Die Sensordaten ermöglichen durch eine passende Logik eine Einschätzung der Wartezeit.

Die Hoffnung ist es, den Stau vor dem Wertstoffhof zu verringern. „Dieser konnte an stark frequentierten Tagen zu einem Problem werden, unter anderem da sich die wartenden Autos teilweise bis auf die Bundesstraße stauten“, so Manfred Ventker, Geschäftsführer der RheiNet GmbH. Diesem Problem soll durch die neu geschaffene Möglichkeit entgegengewirkt werden. „Auch zukünftig möchten wir in Rheine neue Technologien einsetzen, um die Stadt mit ihren angrenzenden Gebieten noch lebenswerter zu machen“, so der Geschäftsführer.

Für die Zukunft sind in Rheine weitere Digitalisierungsprojekte geplant, welche auf der LoRaWAN-Technologie aufbauen. So befindet sich aktuell ein Projekt zur Umsetzung der Fernauslesbarkeit der Grundwassermessstellen per LoRaWAN in der Umsetzung, um eine bessere Datenbasis über die Entwicklung der Grundwasserstände zu erhalten. Die neugewonnenen Informationen sollen zur Weiterentwicklung des Wassernetzes, aufgrund der neuen Herausforderungen des Klimawandels und der zunehmenden Hitzeperioden, beitragen. Ein weiteres Projekt, welches sich derzeit in der Umsetzung befindet, ist die bedarfsorientierte Bewässerung von Blumenbeeten durch den Einsatz von Feuchtigkeitssensoren. Dies spart zukünftig Wege und Wasser durch eine effizientere Bewässerung.

Die items GmbH, mit Hauptsitz in Münster und vier weiteren Standorten, ist ein Beteiligungsunternehmen mehrerer Stadtwerke. Das Unternehmen bietet den IT-Infrastrukturbetrieb, die Einführung, Betreuung und Weiterentwicklung von Anwendungssystemen und Prozess-Services an. Zudem unterstützt items viele Stadtwerke bei der Digitalisierung von Städten und Regionen (Smart City).

Werden Ladesäulenbetreiber bilanzkreispflichtig?

Ausgangspunkt Netznutzungsverträge

Der Zugang zu den Energieversorgungsnetzen steht in Deutschland jedem Marktakteur und Netznutzer frei. Sicherzustellen ist dies durch den Netzbetreiber, welcher in seiner Rolle als Monopolist das Stromnetz betreibt. Um einen einheitlichen diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz zu gewährleisten gibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Standard-Netznutzungsverträge heraus, welche von jedem Netzbetreiber zu verwenden sind. Die derzeitigen Netznutzungsverträge für den Bereich Strom gelten jedoch nur für die Netznutzung über den Stromlieferanten (Lieferantenrahmenvertrag) und für letztverbrauchende Stromabnehmer. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Netznutzungsverträge plant die BNetzA eine Einführung eines neuen Vertrages für den Bereich Elektromobilität, welcher die Rolle des Ladesäulenbetreibers nach dem jetzigen Entwurf der BNetzA maßgeblich ändern wird.

Die BNetzA ändert die Rolle des Ladesäulenbetreibers

Ausgehend von den geltenden Regelungen war die Rolle des Ladesäulenbetreibers in den letzten Jahren mit der Anpassung des EnWGs und der Einführung der Ladesäulenverordnung klar. Es handelte sich im juristischen Sinne um einen Letztverbraucher nach §3 Nr.25 EnWG. Jedoch streitet sich die Branche, ob diese Definition wirklich zutreffend ist. Denn ein Ladesäulenbetreiber leitet den Strom an den Ladesäulennutzer weiter, weswegen der eigentliche Verbrauch erst im Rahmen des Ladevorgangs im Fahrzeug stattfindet. Es ist somit nicht eindeutig zuzuordnen, ob es sich bei einem Ladesäulenbetreiber um einen Letztverbraucher, Lieferanten oder eine neue Marktrolle handelt. Die BNetzA greift diese Thematik durch die Erweiterung der Netznutzungsverträge auf und versucht die bisherige Regelung zu überarbeiten.

Ladesäulennutzer erhalten das Lieferantenwahlrecht

Die bisherige angenommene Fiktion, dass es sich bei dem Ladesäulenbetreiber um einen Letztverbraucher handelt, führt dazu, dass die Rechte des Ladesäulennutzers stark eingeschränkt werden. So bestimmt der Ladesäulenbetreiber als Letztverbraucher von welchem Lieferanten seine Ladesäule beliefert wird. Ein Auswahlrecht des Ladesäulennutzers besteht hingegen nicht. Durch die Neufassung des Netznutzungsvertrages soll sich dies jedoch ändern.

Zukünftig soll der Netznutzungsvertrag E-Mob zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber des Ladepunktes zur Versorgung von Elektromobilen mit elektrischer Energie geschlossen werden. Dabei werden sämtliche Ladepunkte des Betreibers in einem Netzgebiet zu einem virtuellen Ladepunktnetz zusammengefasst. Die in Anlage 1 geführten Ladepunkte des Netznutzers sind die physikalische Übergabestelle (Netzkopplungspunkte) zwischen dem Energieversorgungsnetz des Netzbetreibers und dem nachgelagerten Ladepunktnetz des Netznutzers. Technische Anlagen, die sich hinter dem Netzkopplungspunkt befinden, sind nicht mehr Teil eines Netzes der allgemeinen Versorgung.

Sämtliche Stromflüsse, welche zwischen dem Ladesäulenbetreiber und dem vorgelagerten Netz geliefert werden, sind bilanziell auszugleichen und abzurechnen. Dafür hat jeder Ladesäulenbetreiber ein virtuelles Bilanzierungsgebiet zu bilden. Auf dieser Basis und durch den Einsatz von intelligenten Messystemen, welche ab 2021 notwendig werden, können die entnommenen Strommengen letztverbraucherscharf zugeordnet werden. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass in Zukunft der Ladesäulennutzer das Auswahlrecht an der Ladesäule erhält.

Die Bilanzierung läuft in Zukunft über die MaBiS

Die Bilanzierung der Strommengen erfolgt nach §3 Netznutzungsvertrag E-Mob zwischen dem Ladesäulenbetreiber und dem Netzbetreiber über die MaBis. Der Netznutzer hat sicherzustellen, dass die Summe der übermittelten Summenzeitreihen bilanzkreisscharf erfolgt. Die Daten sind somit zu jedem Zeitpunkt vollständig und einem Bilanzkreis zugeordnet. Der Ladesäulenbetreiber übernimmt demnach jederzeit die bilanzielle Verantwortung für die entnommenen Strommengen. Zur Festlegung der Leistungswerte sind an den Netzkopplungspunkten registrierte Lastgangmessungen durchzuführen.

Der Netznutzer zahlt in diesem Zusammenhang für die Leistung die Entgelte nach Maßgabe der geltenden Preisblätter §5 Netznutzungsvertrag E-Mob des Netzbetreibers. Die Netzkopplungspunkte gelten als Lastgangkunden. Durch die Integration der öffentlichen Ladepunkte in die MaBiS sind die Auswirkungen auf den Wettbewerb kritisch zu prüfen, da jeder öffentliche Ladepunktbetreiber verpflichtet wäre, einen eigenen Bilanzkreis zu führen und Teil der MaBiS zu werden. Dies würde sogar öffentlich zugängliche und von einem größeren Personenkreis genutzten Ladepunkte an z. B. Supermärkten oder Restaurants einschließen. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber Ausnahmen vorsieht oder der Netznutzungsvertrag E-Mob verpflichtend wird.

Viele Fragen bleiben offen

Durch die Integration von öffentlichen Ladepunkten in die MaBis zur Bilanzierung und Abrechnung von Ladepunkten bleibt die Frage offen, welche Rolle in Zukunft Roamingdienstleister bei der Abrechnung spielen werden. Ebenfalls ist zu klären, wie mit alten Ladepunkten umgegangen werden soll, welche nicht mit einem iMsys erweiterbar sind oder dessen Umrüstung aus Zeitgründen nicht bis zum 01.01.2021 erfolgen kann. Ebenso ist der Prozess der Rechnungsstellung zu klären.

Durch die Annahme, dass es sich bei dem Ladesäulenbetreiber um einen Letztverbraucher nach §3 Nr. 25 EnWG handelt, gewinnt der Rechnungsstellungsprozess an Komplexität. Bislang war nach §40 ff. EnWG eine Rechnung zwischen dem Lieferanten und dem Ladesäulenbetreiber notwendig. Durch das mögliche Auswahlrecht des Lieferanten müsste der Lieferant dem Ladesäulennutzer energiewirtschaftliche Rechnung im Sinne des EnWGs stellen. Fraglich bleibt, ob der Ladesäulenbetreiber die Rechnung als Intermediär an den Nutzer weiterleitet oder wie der Ladesäulenbetreiber seine Kosten an den Ladesäulennutzer weiterrecht. Im negativsten Fall wäre eine zweite Rechnung erforderlich. Natürlich ist aber auch die Entwicklung neuer Dienstleistungen möglich, welche die Pflichten des Ladesäulenbetriebs evtl. übernehmen.

Außerdem muss bereits an der Ladesäule ermittelt werden, ob der gewählte Lieferant des Ladesäulennutzers über einen Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber verfügt, um den Ladepunkt mit Strom beliefern zu können. Der Konsultationsprozess für den Netznutzungsvertrag E-Mob soll zum 22. Juli 2020 abgeschlossen sein. Auf Basis der Ergebnisse bleibt abzuwarten, welche Änderungen am Netznutzungsvertrag E-Mob noch vorgenommen werden müssen. Gerade für Roamingdienstleister dürfte die Entwicklung spannend sein, welche Rolle diese in der Zukunft einnehmen werden. Auch wenn die Option für einen Ladesäulenbetreiber freiwillig sein sollte, dürfte die Umsetzung des Netznutzungsvertrages E-Mob spannend werden.

Elektromobilität: Neues Buch aus dem Hause items

Elektromobilität und die Rolle der Energiewirtschaft

Das Thema Elektromobilität ist längst in der Gesellschaft und Energiewirtschaft angekommen. Ob die Elektromobilität kommt, ist generell keine Frage mehr. Vielmehr stellt sich die Frage, wann es zu einem flächendeckenden Rollout kommt. Durch die zunehmende staatliche Förderung von Elektroautos und Ladeinfrastruktur nimmt das Thema immer mehr an Fahrt auf. Ob die Umsetzung der Pariser Klimaziele oder die Einführung eines nationalen CO2-Preises, es ist davon auszugehen, dass das Thema Elektromobilität eine immer größere Bedeutung einnehmen wird.

Aus technologischer Sicht gibt es über die Funktionsweise und den Aufbau von Elektromobilen und Ladeinfrastruktur schon eine Vielzahl an Publikationen. Fragen zu den energiewirtschaftlichen Herausforderungen sind bislang jedoch kaum in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei geht es nicht nur darum, wie sich die Ladeinfrastruktur in das Stromnetz integrieren lässt, sondern auch darum, welche Aufgaben die einzelnen Marktrollen der Energiewirtschaft im Hinblick auf die Elektromobilität zu übernehmen haben.

Diese Thematik wird in dem neuen Buch „Elektromobilität und die Rolle der Energiewirtschaft“ aufgenommen. Fokus liegt auf der Frage, welche Rechte und Pflichten sich für die neue Rolle des Ladesäulenbetreibers und die bestehenden Marktrollen ergeben. Wie sieht ein Abrechnungssystem für Ladeinfrastruktur aus und wie kann ein wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt werden. Das Buch verfolgt einen klaren energiewirtschaftlichen Fokus und soll Praktikern Unterstützung dafür bieten, sich im Geschäftsfeld E-Mobilität zu Recht zu finden. Es ist in Kooperation mit den Stadtwerken Gronau entstanden. Das Buch “Elektromobilität und die Rolle der Energiewirtschaft – Rechte und Pflichten eines Ladesäulenbetreibers” ist ab sofort verfügbar beim Springer Vieweg Verlag: https://www.springer.com/de/book/9783658302160

 

items-Forum Digital Sessions

Wir haben umgeplant – unser jährliches Highlight-Event, das items-Forum, wird zum Digital-Event.

Hiermit laden wir Sie herzlich zu den items-Forum – Digital Sessions ein.
Ab dem 21.04.2020 möchten wir Ihnen jeweils dienstags, in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr, hochinteressante Beiträge zu den Themen Digitalisierung und Automatisierung sowie zu zukunftsweisenden Mobilitätskonzepten und neuen Arbeitsmethoden näherbringen. Melden Sie sich individuell, ganz nach Ihrem Geschmack, zu den einzelnen Events an und sichern Sie sich so schon jetzt die Teilnahme!

Wir freuen uns auf Sie!

 

ÖPNV im Wandel der Zeit

Eins ist sicher, die ÖPNV Ära der ausgereiften Diesel-Technologie neigt sich dem Ende entgegen. Bei fast allen Verkehrsbetrieben werden anstatt Dieselfahrzeugen sukzessive Elektrobusse angeschafft, um den innerstädtischen CO2 Auflagen gerecht zu werden. Da die bereits vorhandenen Dieselfahrzeuge in der Regel über Fördermittel angeschafft wurden, die Investition daher Bindungsfristen unterliegt und die Elektrofahrzeuge fast doppelt so teuer sind wie die bisherige Technologie, wird sich der Austauschprozess bei vielen Verkehrsbetrieben bis ins Jahr 2030 hinziehen.
Häufig muss erst einmal die Infrastruktur zum Betreiben von Elektrobussen geschaffen werden, wie die Stromversorgung und Ladeinfrastruktur. Die Werkstätten müssen sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen, keine Verbrennungsmotoren mehr, dafür aber neue Technologie z. B. auf dem Fahrzeugdach, andere gesetzliche Vorgaben, und viele weitere.
Linienlängen und die Geländetopologie sind entscheidende Faktoren für die Auswahl von Ladepunkten und Fahrzeugtechnologien. Als Beispiel setzt Münster zukünftig bei längeren Linien auf die Brennstoffzelle und deren Wasserstoff-Technologie.

Das Entwicklerteam der items erlebt gerade die Umstrukturierung der eigens betreuten Softwarekomponenten in den Punkten:

  • Planungssoftware: Ladepunkte, Ladezeiten und Reichweiten müssen implementiert werden
  • Fahr- und Dienstplan: Pausenzeiten, Infrastruktur und Ladepausen müssen kalkuliert werden
  • Personaldisposition: Dienste anpassen, Ladezeiten, Pausenzeiten, Ablösungen, etc.
  • ICTS (Leitstellensoftware): Integration zur Anzeige vom Fahrzeugreichweiten und Zuständen
  • Betriebshof Management Software: Busspuren mit Ladeinfrastruktur, Fahrzeug- Zuweisungen etc.
  • Werkstattsoftware: Infrastruktur, Elektro-Bus-Technologie, Batteriemanagement, Betriebsmittel etc.

Dabei gab es schon einmal elektrisch angetriebene Busse. Dies war eine Infrastruktur für O-Busse und/oder STRAB und bei unseren Kunden vor vielen Jahren schon einmal vorhanden:

  • Münster: 1949 OBus-Betrieb bis 1962 / 1901 Straßenbahn-Betrieb bis 1954
  • Lübeck: 1881 Straßenbahn-Betrieb bis 1959
  • Kassel: 1944 OBus-Betrieb bis 1962 / 1877 Straßenbahn-Betrieb bis heute

An unserem Standort Solingen (noch ohne items-ÖPNV-Unterstützung), weiteren Städten wie Esslingen und Eberswalde oder in Österreich (Salzburg, Linz) gibt es heute noch den OBus-Betrieb.
Denken wir auch an die geniale Erfindung der Schwebebahn im Wuppertal, die 1901 eröffnet wurde und heute noch täglich über 80.000 Menschen elektrisch befördert.
Aufgrund des politischen Willens und dem Pariser Klimaabkommen wird der elektrisch angetriebene Bus sicher in den nächsten 10 Jahren zum alltäglichen Bild in den Innenstädten gehören.
Wir freuen uns, dass wir im Zuge der Digitalisierung nach den div. (((eTicketing-Projekten diesen Wandel miterleben dürfen und versuchen, unsere Kunden und Hersteller bestmöglich zu unterstützen.

Ein Beitrag von Peter Kohnke, Leitender Berater Anwendungen und Prozesse bei der items GmbH