Mit Blockchain zum autonomen Quartier

Vom Hype zum Realismus

Kaum eine Studie zum Thema Blockchain in der Energiewirtschaft vergeht, ohne dass eine vollständige Revolution der bisherigen Versorgungslandschaft angekündigt wird. Von der Ablösung der Rolle des Lieferanten bis zu der des Verteilnetzbetreibers, es gibt kaum eine Stufe in der Wertschöpfungskette, die angeblich nicht durch die Blockchain-Technologie verändert werden soll.

Zu Beginn des Jahres 2018 noch auf dem Höhepunkt des Gartner Hype Cycles, kehrt langsam Realismus in der Branche ein. Die Frage ist, welche Probleme wirklich mit der Blockchain gelöst werden können, denn bei der Blockchain handelt es sich um eine Technologie, die sich noch im Entwicklungsstadium befindet, auch wenn die Entwicklungsgeschwindigkeit rasant ist.

Die Vorteile einer sicheren dezentralen Datenbank verbunden mit der Funktionalität der Smart Contracts, welche die Basis für autonome, standardisierte Prozesse darstellen können, kann sicherlich ein interessantes Werkzeug für die Energieversorgungsbranche darstellen, welche die Herausforderungen einer dezentralen Energiewende realisieren muss.

Die Probleme von Morgen sind nicht mehr mit der Technologie von heute lösbar

Gerade bei der heutigen Marktentwicklung stellt sich die Frage, mit welcher Technologie die Herausforderungen der Energiewende gelöst werden können. So nimmt der Zubau Erneuerbarer Energien im Verteilnetz stetig zu. Bereits heute werden über 95% aller Anlagen dort installiert. Durch den zunehmenden Trend der Installation von Speichern und privater Ladeinfrastruktur wird es für den zuständigen Netzbetreiber immer schwieriger, sein Netz zuverlässig zu steuern. Verfahren von heute, bei denen die Regelung einzelner Assets manuell in der Netzleitstelle durch Anweisung des vorgelagerten Netzbetreibers erfolgt, werden bei der Vielzahl von Erzeugern und Verbrauchern auf einzelnen Netzsträngen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Vielmehr ist eine Querschnittstechnologie erforderlich, die automatisiert, ohne menschliches Eingreifen, die Steuerung des Netzes übernimmt.

Diesbezüglich kann Blockchain, über die Funktionalität der Smart-Contracts, die geeignete Querschnittstechnologie darstellen. Private Walletboxen, die bislang gar nicht oder lediglich über Zeitschaltuhren gesteuert werden, könnten so beispielsweise automatisiert gesteuert werden, denn die meisten Netze sind nicht auf Basis eines Gleichzeitigkeitsgrades von 1 ausgelegt worden, damit alle Hausbesitzer zeitgleich um 17 Uhr ihr Elektromobil auftanken können. Ein Netzzusammenbruch könnte so verhindert werden.

Daneben würde die Blockchain-Technologie die Implementierung kleinteiliger, regionaler Geschäftsmodelle ermöglichen, um über den Energievertrieb neue Einnahmemöglichkeiten zu generieren. Geschäftsmodelle wie Mieterstrom oder Quartierlösungen erfordern ein anderes Vorgehen, als es heute beim üblichen Massenkundengeschäft der Fall ist.

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Der erste Pilot für die Vision von Morgen

Unter Berücksichtigung des Trends der komplexeren Netzsteuerung und der Entwicklung des Kunden zum Prosumer, kann es bereits heute Sinn machen, sich frühzeitig mit einem Piloten zu beschäftigen. Hierbei könnte ein Blockchain Mieterstrom-Share-Investing-Modell ein interessantes Projekt darstellen.

Das Ziel hierbei ist der Aufbau eines Mieterstromprojektes, bei dem die Mieter in die PV-Anlage investieren können. Abhängig vom Investment erfolgen Bilanzierung und Zuordnung des Eigenverbrauchs an die jeweiligen Parteien. Das Objekt wird vom EVU als Mieterstrombetreiber betrieben. Eine Verzinsung des Kapitals findet über einen Teil der Mieterstromzulage statt.

Statt wie bisher, haben Kunden nun die Möglichkeit, in neue Projekte zu investieren und von diesen direkt zu profitieren. Darüber hinaus profitiert der Kunde aktiv durch einen günstigeren Strompreis. Durch den Einsatz der Blockchain kann eine sachgerechte und transparente Bilanzierung des Eigenverbrauchs erfolgen, dem eingesetzten Investment gegenübergestellt werden und von jedem Akteur exakt nachvollzogen werden.

Der Feldtest umfasst eine intelligente, manipulationssichere Abrechnung, deren technologische Grundidee sich auch auf das Stromnetz übertragen lässt.

Durch den Anstieg von Assets sowohl im Bereich der Erzeugung als auch auf der Verbrauchsseite, Beispiel E-Mobility, ist eine automatische Interaktion der einzelnen Assets erforderlich. Hierfür ist insbersondere die Blockchain als Querschnittstechnologie geeignet. Durch einen Prototyp können bereits heute erste Szenarien für die Energiewelt von Morgen getestet werden. Der Prototyp kann darüber hinaus auch mit beliebigen Use-Cases wie einer intelligenten E-Ladesäule verknüpft werden. Durch einen Piloten wird die technische Grundlage für ein sich selbstverwaltendes und autonomes Quartier geschaffen, das skaliert werden kann.

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Der Gesetzgeber schafft die Grundlage mit dem EU-Winterpaket

Die Förderung dezentraler, autonomer Quartierslösungen soll nach dem Willen des Gesetzgebers deutlich stärker als bisher ausgebaut werden. Eine Grundlage soll das neue Liberalisierungspaket der EU, das EU-Winterpaket, darstellen. In der aktuell neu beschlossenen  Erneuerbaren Richtlinie in Artikel 21, ist eine Möglichkeit des Peer-to-Peer-Handels durch den Endverbraucher vorgesehen, bei dem dieser z. B. seinen überschüssigen Strom an seinen Nachbarn verkaufen könnte, ohne dass er die Rolle des Lieferanten einnehmen muss. Gleichzeitig sollen alle Umlagen für Mieterstromprojekte fallen, um so einen möglichst schnellen Ausbau zu ermöglichen. Die Richtlinie soll zum 01.01.2020 in Kraft treten, wobei die Umsetzung in nationales Recht bis Mitte 2021 zu erfolgen hat.

Durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der die regulatorischen Hürden für einen dezentralen Energiehandels senkt, verbunden mit einer finanziellen Subventionierung, könnte die Blockchain-Technologie ein realistisches Szenario darstellen. Ein Grund mehr, bereits heute mit dem ersten Piloten zu beginnen.

 

Marcel Linnemann

Innovationsmanagement

Mieterstrom gleich kalter Kaffee? Nein!

Energie ist ein Substitut und brauch doch neue Formate

Sinkende Margen an der Strombörse, wechselwillige Kunden und eine zunehmende Entwicklung von kleinteiligen Geschäftsmodellen. Dies sind immer häufiger die Herausforderungen, denen sich die Energievertriebe stellen müssen. Die Zeiten, in denen Frau Meier ihr Leben lang bei einem Stadtwerk blieb, sind längst vorbei. Energie ist ein Substitut ohne besonderen Mehrwert, weswegen gerne von der Challenge des Wandels vom Lieferanten zum Dienstleister gesprochen wird. Ein Schlagwort, was viele aus der Branche nicht mehr hören können und wollen, aber in dem doch sehr viel Wahrheit steckt.

Kunden wollen mehr und zwar jetzt!

Die Kunden von heute sind anspruchsvoller geworden. Natürlich gibt es noch den Kunden, der sich nicht für seine Stromrechnung interessiert, allerdings steigt der Anteil derer, welche von der Energiewende partizipieren wollen oder müssen. Für viele Hausbesitzer ist es längst normal, eine PV- oder Solarthermieanlage auf dem Dach zu haben und die Integration von Speichern ist nur noch eine Frage der Zeit.

Ohne es zu wollen verliert ein Stadtwerk seine Rolle und wird zum Lieferanten von Ausgleichsenergie degradiert, wenn die Sonne gerade nicht scheint und die PV-Anlage somit keine Energie produziert. Eine Rolle, die aus wirtschaftlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Ausgleichsenergiepreise höchst unwirtschaftlich ist.

Die einzige, die bislang noch nicht von der Energiewende partizipieren konnte, war die Gruppe der Mieter. In der Vergangenheit hatten diese nicht die Möglichkeit, eine Erneuerbare-Energien-Anlage zu betreiben und eine Abgabenbefreiung in Anspruch zu nehmen. Um dies zu ändern, hat der Gesetzgeber im letzten Jahr ein neues Mieterstromgesetz verankert im EEG für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht.

Mieterstrom – Was ist das?

Bei einem Mieterstrommodell geht es darum, dass ein Lieferant auf dem Hausdach eines Gebäudes eine PV-Anlage installiert, welche die Mieter vor Ort mit Strom versorgen soll. Die Mieter entscheiden dabei selbst, ob sie an dem Mieterstrommodell teilnehmen wollen (hier rot markiert). Der selbstverbrauchte Strom aus der PV-Anlage ist hierbei z. T. umlagebefreit, weswegen er unter dem normalen Strompreis liegen muss. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Preisobergrenze von 90% des aktuellen Grundversorgertarifs für den Arbeitspreis definiert. Kann erzeugter Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verbraucht werden, wird dieser in das Netz eingespeist. Die Vergütung erfolgt entweder über eine festen Einspeisevergütung nach dem EEG oder über die Direktvermarktung. Für den Mieter ergibt sich der Vorteil, dass er aktiv an der Energiewende teilhaben und dabei seine Kosten auf der jährlichen Stromrechnung senken kann. Das Stadtwerk hat hingegen die Möglichkeit, aktiv als Dienstleister und Betreiber des Mieterstrommodells aufzutreten, anstatt lediglich die Rolle des Energielieferanten zu übernehmen. Darüber hinaus erhält der Betreiber der PV-Anlage für jede erzeugte und selbstverbrauchte Kilowattstunde einen zusätzlichen Mieterstromzuschlag on-top.

 

Was sind die Voraussetzung und wie hoch ist die Mieterstromvergütung?

Nicht jedes Mieterstromprojekt kann in den Genuss des Mieterstromzuschlages kommen. Das Gesetz gilt nur für Neuanlagen, deren Leistung kleiner 100 kWpeak< ist (§19 Abs.1 EEG). Die Anlage muss in unmittelbarer Nähe zum Verbraucher installiert werden, ohne dass das öffentliche Netz beansprucht wird. Das jährliche Fördervolumen ist auf 500 MW pro Jahr begrenzt.

Die Höhe der Mieterstromvergütung ist abhängig von der geltenden, festgelegten fixen Einspeisevergütung. Von dieser wird ein gesetzlich festgelegter Wert von 8,5 ct/kWh abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Mieterstromzuschlag, welcher mit der Anlagengröße korreliert:

 

Wer sind die Mitspieler beim Mieterstromprojekt?

Die zentrale Rolle bei einem Mieterstromprojekt übernimmt der Mieterstrombetreiber. Er ist für den Betrieb der Erzeugungsanlage, den Vertragsabschluss mit dem Endkunden und die Belieferung der Restenergie zuständig, wenn die Erzeugungsanlage einmal keine Energie liefert. Der Besitzer der Immobilie erhält für die Bereitstellung seiner Dachfläche eine monatliche Pacht. Andere Kooperationen sind in diesem Zusammenhang auch denkbar. Die Lieferung des Reststroms kann auch durch einen externen Lieferanten im Auftrag des Mieterstrombetreibers erfolgen. Der Messstellenbetreiber ist für den Betrieb des Messsystems verantwortlich. Durch den Einsatz von intelligenten Messsystemen übernimmt dieser auch die Rolle des Messdienstleisters. Der überschüssige Strom aus der PV-Anlage kann wahlweise durch den Netzbetreiber bei einer festen Einspeisevergütung vermarktet werden oder direkt über einen Direktvermarkter an der Börse.

Die Teilnahme am Mieterstromprojekt erfolgt für den Mieter auf freiwilliger Basis. Eine Zwangsteilnahme ist nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei Studentenwohnheimen möglich.

 

Mieterstrom – Lohnt sich das?

Nicht jedes Mieterstromprojekt ist wirtschaftlich. Trotzdem ist das Thema aus strategischer Sicht sinnvoll für jedes EVU. Mieterstromprojekte können nur gelingen, wenn eine lokale Zusammenarbeit zwischen dem Mieterstrombetreiber, dem Vermieter und den Mietern stattfindet. Durch die zusätzliche Förderung können bereits heute Projekte wirtschaftlich betrieben werden. Eine Integration der Abrechnung in das SAP ist bereits heute möglich. Hinzu kommen fallende Preise für PV-Module und Speicher, welche die Wirtschaftlichkeit weiter steigern werden.

Eines steht bereits heute fest: immer mehr Marktanbieter im Bereich Mieterstrom treten auf dem Markt auf, weswegen eine frühzeitige Besetzung des Themas aus strategischer Sicht sinnvoll ist. Denn ein Mieterstromprojekt ist die erste Stufe zu einer Quartierslösung, bei der ein EVU als kommunaler Dienstleister auftreten kann.

Was ist eure Meinung zum Thema Mieterstrom? Diskutiert mit uns auf unserem Blog oder sprecht uns direkt an!

Marcel Linnemann

Innovationsmanager Energiewirtschaft | items GmbH