Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt in Kürze in Kraft. Im Kern beinhaltet das Gesetz das neue Messstellenbetriebsgesetz und ändert zusätzlich zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen wie beispielsweise das Erneuerbare Energiegesetz (EEG), das Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG) oder die Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
2Das führt dazu, dass auch die Marktregeln wie MaBiS, MPES, GPKE, GeLi Gas sowie WiM durch die Bundesnetzagentur neu konsultiert und beschlossen werden. Die neuen Regelungen müssen dann aller Voraussicht zum 01.10.2017 angewendet werden. Höchste Zeit also den Handlungsbedarf an Prozessen und IT-Systemen zu ermitteln.
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Dynamische Netzentgelte, eine strategische Bewährungsprobe für kommunale Energieversorger
Dynamische Netzentgelte Eine strategische Bewährungsprobe für kommunale Energieversorger Mit dem Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ende 2028 steht die deutsche Netzentgeltsystematik vor einem grundlegenden Umbau. Unter dem Titel „AGNES – Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (GBK-25-01-1#3) verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, Netzentgelte an die Anforderungen eines erneuerbaren, hochdynamischen Energiesystems anzupassen. Was technisch klingt,

