Aus Münzstapeln wachsen kleine Pflanzen
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Vorauszahlungen für Netzgesellschaften – itemsvor netz

7. Juli 2019

Vorauszahlungen können Gemäß vorgaben aus dem Lieferantenrahmenvertrag der BnetzA massenhaft zum zwecke der Insolvenzabsicherung angefordert und verarbeitet werden.

Mit dem Tool wird der gesamte Prozess zur Anforderung, Verarbeitung und Abrechnung der Vorauszahlung automatisiert, so dass eine massenhafte Nutzung möglich wird.

Bisher wurde der Vorauszahlungsprozess meist manuell bearbeitet. Durch den hohen manuellen Aufwand war es bisher nicht möglich viele Lieferanten mit dem Vorauszahlungsprozess zu verarbeiten.

Das Tool ermittelt den Vorauszahlungsbetrag, anhand der zukünftig angeforderten Abschläge unter Berücksichtigung der Mengen der Monatsabrechnungen und erstellt eine Anforderung, die an den Lieferanten versendet werden kann. Anschließend erfolgt eine Prüfung ob der Zahlungseingang bis zum 3 WT erfolgt ist und erzeugt bei Nichteinhalten eine Meldung an den Mitarbeiter. Die Verarbeitung der eingehenden REMADV mit der Vorauszahlung erfolgt automatisch. Im Folgemonat wird eine Abrechnung zur Auszahlung des Guthabens oder der Nachforderung erstellt.

Ihre Automatisierungsstrategie

automatisierung und Überwachung des Prozesses

Die Ermittlung der Vorauszahlungssumme erfolgt per Report.

Die Prüfung des Zahlungseingangs erfolgt automatisch und der Mitarbeiter wird über Nichtzahlung informiert und es können ggf. weitere Handlungen, wie Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages, eingeleitet werden.

Die Verarbeitung des Zahlungseingangs mit den REMADV wird automatisiert.

Die Abrechnung im Anschluss erfolgt automatisiert, der Betrag für die Auszahlung oder die Nachforderung wird ermittelt und durchgeführt.

Ihr Vorteil

Über den Einsatz der Vorauszahlung wird die Zahlung unmittelbar mit den angeforderten Posten verrechnet und in einen engen zeitlichen Zusammenhang gebracht, wodurch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass im Falle einer Insolvenz die Zahlungen angefochten werden.

Durch die Nutzung der Vorauszahlung wird der Lieferant dazu gebracht zeitnah zu bezahlen und das Bargeschäft im Sinne der Insolvenzordnung wird eingehalten.

  • 142 Bargeschäft (InsO) Absatz 2, Satz 1
    (2) Der Austausch von Leistung und Gegenleistung ist unmittelbar, wenn er nach Art der ausgetauschten Leistungen und unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt.

Leistungen der items

Alle benötigten Leistungen aus einer Hand: Von Prozessauswahl über die Umsetzung und die Nachbetreuung nur ein Ansprechpartner sowie

  • detaillierte Kenntnis marktgängiger Anwendungen, Systeme und der IT-Architektur von Energieversorgern
  • umfangreiches Wissen über Anwendungsprozesse (energiewirtschaftliche Fachprozessexpertise)
  • hohes Verständnis für die Anwender- & Fachbereichsperspektive (kein „IT-Projekt“!)

 

Wenn Sie in Ihre Forderungen insolvenzsicher verarbeiten möchten, dann sprechen Sie uns an.